Änderung der Förderrichtlinie von Solarkollektoren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoren-Anlagen im Stadtgebiet zu ändern. Die Förderung, die bereits seit 15 Jahren für private Gebäude besteht, soll als Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes fortgeführt werden.
Nach einer Beratung im Umweltausschuss wurde beschlossen, die Förderung nicht einzustellen, jedoch die Förderhöhe anzupassen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 soll die Vergütung auf 60 Euro pro Quadratmeter effektiver Kollektorfläche festgesetzt werden, wobei die maximale Förderhöhe pro Anlage auf 400 Euro begrenzt ist. Die jährlichen Gesamtausgaben für diese Förderung sind auf 6.000 Euro zu begrenzen. Die durch die Reduzierung freiwerdenden Mittel sollen für weitere Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept verwendet werden.
Bereits zugesagte Förderbescheide behalten ihre Wirksamkeit; die Anlagen sind nach ihrer Fertigstellung abzurechnen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der geänderten Richtlinie vor. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 111811100484
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111130163116
- Anlage 2 als DOC öffnen ↗ 20111130162727
- Anlage 3 als DOC öffnen ↗ 20111130162757
Verwandte Vorlagen
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