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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen a) in Kindertageseinrichtungen b) in der Kindertagespflege

11/0499 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0499 des Amts für Jugend und Familie sieht die Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege vor. Hintergrund der Anpassung ist das Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz vom 25. Juli 2011, welches Eltern mit Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung von der Beitragszahlung befreit.

Nach Angaben der Verwaltung führen die bestehenden Geschwisterkindregelungen in Gladbeck dazu, dass in bestimmten Fallkonstellationen Eltern trotz eines Kindes im letzten Kindergartenjahr weiterhin Gebühren entrichten müssen, etwa wenn ein weiteres Kind die Betreuung für unter Zweijährige in Anspruch nimmt. Um die Intention des Landes umzusetzen und eine einheitliche Beitragsfreiheit im Kreisgebiet zu gewährleisten, sollen die Satzungen modifiziert werden. Die Neufassung der Regelungen stellt sicher, dass alle Eltern, deren Kind sich im letzten Kindergartenjahr befindet, grundsätzlich von der Beitragsfreiheit profitieren.

Im Zuge dieser Änderung werden auch die Richtlinien für die Kindertagespflege redaktionell aktualisiert, da diese in wesentlichen Teilen mit den Satzungen verknüpft sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landesseitigen pauschalen Ausgleichszahlungen für die Einnahmeausfälle die Kosten in Gladbeck decken. Mit der Neufassung der Satzungen und der Richtlinien zur Gewährung einer Geldleistung für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII wird eine einheitliche Anwendung der Beitragsfreiheit angestrebt.

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