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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2012; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

11/0492 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie zur Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2012 vorgelegt. Laut der vorliegenden Berechnung beläuft sich der Gebührenbedarf für das Jahr 2012 auf 1.805.566 Euro, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr auf 1.621.328 Euro bedeutet.

Dieser Anstieg der Kosten wird unter anderem auf den Ausgleich einer Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2010 sowie auf kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für das neue Betriebsgebäude auf dem Friedhof Brauck zurückgeführt. Zudem werden gestiegene Personalkosten und Materialkosten, wie etwa für Energie und Kraftstoffe, in der Kalkulation berücksichtigt. Ein weiterer Faktor ist die Entwicklung der Bestattungsarten, wobei ein Anstieg der Aschebeisetzungen verzeichnet wird.

Auf Basis der Bedarfsberechnung wurden neue Tarife entwickelt, die eine Kostendeckung der Einrichtung Bestattungswesen anstreben. Die Vorlage umfasst zudem einen Entwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe. Der Betriebsausschuss hat dem Rat bereits empfohlen, die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis zu nehmen und die Änderung der Gebührensatzung zu beschließen.

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