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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123, 1. Änderung Gebiet: Brauckstraße / Heringstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

11/0412 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0412 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 123 für das Gebiet Brauckstraße / Heringstraße. Die Änderung ist erforderlich, da die geplante Nutzung des Gebäudes, die die Errichtung von 20 weiteren Pflegeplätzen vorsieht, über die ursprüngliche Nutzung als medizinisches Therapiezentrum hinausgeht. Dies führt zu Anpassungen bei der baulichen Erscheinung sowie Änderungen der Erschließung innerhalb des Plangebiets.

Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Während die Kreisverwaltung Recklinghausen und die PLEdoc GmbH ihre Bedenken im Zuge der Offenlage schriftlich zurückgenommen haben, regte die Emscher Lippe-Energie GmbH (ELE) eine Überprüfung der Versorgungsfläche an, da diese im Entwurf der ersten Änderung nicht mehr enthalten war. Die Verwaltung hat dieser Anregung gefolgt und die Festsetzung der Versorgungsfläche am ursprünglichen Standort wieder in den Plan aufgenommen.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck zunächst über die Anregung der Emscher Lippe-Energie GmbH entscheidet und dieser zustimmt. Im Anschluss soll die Begründung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 in der Fassung vom 19. Oktober 2011 angenommen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger liegt bereits unterzeichnet vor.

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