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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofsatzung

11/0500 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Überarbeitung der Gestaltungsvorschriften für Grabschmuck.

Hintergrund der Anpassung sind sowohl Bürgerbeschwerden als auch ein vorangegangenes Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In diesem Verfahren wurde die Entfernung von Gegenständen wie Engelsfiguren, Vasen und Gestecken aus Seidenblumen Gegenstand der rechtlichen Prüfung. Das Gericht stellte fest, dass ein generelles Verbot von Figuren nicht gerechtfertigt sei, da nicht jede Dekoration als verunstaltend anzusehen ist. Gleichzeitig wurde der Stadtverwaltung jedoch eingeräumt, unterschiedliche Gestaltungsmaßstäbe für verschiedene Friedhofsbereiche festzulegen.

Die vorliegende Änderung der Satzung reagiert auf diese rechtliche Vorgabe. Konkret wurden nach einer Beratung im Umweltausschuss die Paragrafen 22 Absatz 2 und 28 Absatz 11 der Satzung angepasst. Die Details der Neuregelung sind dem Entwurf der Änderungssatzung zu entnehmen. Durch die Umsetzung der Änderungen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 1. Juni 2007 vor.

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