Änderung der Friedhofsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Überarbeitung der Gestaltungsvorschriften für Grabschmuck.
Hintergrund der Anpassung sind sowohl Bürgerbeschwerden als auch ein vorangegangenes Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In diesem Verfahren wurde die Entfernung von Gegenständen wie Engelsfiguren, Vasen und Gestecken aus Seidenblumen Gegenstand der rechtlichen Prüfung. Das Gericht stellte fest, dass ein generelles Verbot von Figuren nicht gerechtfertigt sei, da nicht jede Dekoration als verunstaltend anzusehen ist. Gleichzeitig wurde der Stadtverwaltung jedoch eingeräumt, unterschiedliche Gestaltungsmaßstäbe für verschiedene Friedhofsbereiche festzulegen.
Die vorliegende Änderung der Satzung reagiert auf diese rechtliche Vorgabe. Konkret wurden nach einer Beratung im Umweltausschuss die Paragrafen 22 Absatz 2 und 28 Absatz 11 der Satzung angepasst. Die Details der Neuregelung sind dem Entwurf der Änderungssatzung zu entnehmen. Durch die Umsetzung der Änderungen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 1. Juni 2007 vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 112811100501
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111130072732
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20111130072848
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen a) in Kindertageseinrichtungen b) in der Kindertagespflege 28.11.2011
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 01.12.2011
- Friedhofsgebühren 2012; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe 24.11.2011
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- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion DIE LINKE - 23.11.2011
- Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 22.11.2011