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Beschlussvorlage

Straßenreinigungsgebühren 2012; Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

11/0445 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0445 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2012 sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung vor.

Für das Jahr 2012 wird ein Netto-Gebührenbedarf von 1.310.284 Euro veranschlagt. Um die Kosten zu decken, sollen die Tarife angepasst werden: Im Außenbereich der Innenstadt steigt der Satz auf 3,34 Euro pro laufendem Frontmeter, während im Innenstadtbereich 6,15 Euro pro Frontmeter und Reinigung anfallen. Die Verwaltung begründet diesen Bedarf mit gestiegenen Kosten für Material, Personal und Kehricht-Entsorgung infolge der vergangenen Winter sowie mit erhöhten Abschreibungen für die Modernisierung des Winterdienst-Fuhrparks und Investitionen in die Feuchtsalzstreuung. Zudem soll ein Teilbetrag aus der Unterdeckung des Vorjahres in Höhe von 48.715 Euro ausgeglichen werden.

Parallel dazu ist eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgesehen. Diese umfasst die Anpassung der Gebührensätze in § 8 sowie eine Neuregelung und Konkretisierung von Rückforderungsansprüchen in § 10. Das Straßenverzeichnis wird aufgrund neuer Widmungen durch das Baudezernat aktualisiert. Konkret werden neue Bereiche der Maria-Theresien-Straße und der Rüttgerstraße als verkehrsberuhigte Zonen geführt, in denen die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer übertragen wird. Zudem wird die Schachtstraße in das Verzeichnis aufgenommen, während Teile der Möllerstraße aus der Widmung für den öffentlichen Verkehr herausgenommen werden.

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