Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Bestellung einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 05/0513 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0513 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung im Haupt- und Finanzausschuss. Grundlage für die Erstellung von Niederschriften über die Ausschusssitzungen ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Bestellungen aufzuheben. Bisher wurden ein Angestellter als Schriftführer sowie ein Stadtamtsmann als stellvertretender Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften eingesetzt. Anstelle der bisherigen Besetzung wird vorgeschlagen, eine Stadtinspektorin als Schriftführerin und den bisherigen Schriftführer als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung der Funktionen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf umfasst die Aufhebung der alten Bestellungen sowie die gleichzeitige Bestellung der neuen Funktionsinhaber für die Protokollführung der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
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- 2Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Genehmigung der Tagesordnung
- 5Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 6Etatplanung 2006Zur Vorlage · 05/0518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0518 dient der Vorberatung der Etatplanung für das Jahr 2006 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Haushaltsvoranschläge für bestimmte Haushaltsstellen, die bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die vom Bürgermeisterbüro, dem Organisations- und Personalamt, dem Amt für kommunale Finanzen, der Stadtkasse, dem Rechtsamt, dem Amt für öffentliche Ordnung sowie dem Standesamt bewirtschafteten Stellen. Die Vorlage bezieht sich dabei auf den Entwurf des Haushaltsbuches 2006 sowie auf die im entsprechenden Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2006 enthaltenen Anpassungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsvoranschläge der genannten Ämter und Referate zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt hervor.
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- 7Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006Zur Vorlage · 05/0537 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0537 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalverfassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner und Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006, welcher den Haushaltsplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, lag im Zeitraum vom 17. November 2005 bis zum 25. November 2005 öffentlich aus. Die Verwaltung hält fest, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Prozess zur Behandlung dieser Einwendungen im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage selbst werden nicht ausgewiesen.
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- 8Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 05/0538 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0538 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2006 der Stadt Gladbeck. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan sowie das produktbezogene Haushaltsbuch, einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum von 2006 bis 2040. Die Unterlagen beinhalten zudem einen Vorbericht, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, dem voraussichtlichen Stand von Schulden, Rücklagen und Bürgschaften sowie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verschiedener Beteiligungen, darunter das Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Gladbeck mbH und der Zentrale Betriebshof Gladbeck.
Da für das Haushaltsjahr 2006 keine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes zu erwarten ist, findet gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die vorläufige Haushaltsführung Anwendung. Dies erfordert eine Kreditmittelfreigabe durch die Kommunalaufsicht unter Vorlage einer Prioritätenliste. Die beigefügte Dringlichkeitsliste führt unaufschiebbare Investitionen und Maßnahmen des Vermögenshaushalts auf, unterteilt in rentierliche und unrentierliche Maßnahmen.
Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2006 sowie des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Jahre 2005 bis 2009 vor. Die Haushaltsunterlagen lagen im Zeitraum vom 17.11.2005 bis zum 25.11.2005 öffentlich im Amt für kommunale Finanzen aus. Den Berufsvertretungen der Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.
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- 9Realsteuerhebesätze 2006 a) Steuerhebesatz für das Haushaltsjahr 2006 b) Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und BZur Vorlage · 05/0452 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0452 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2006 vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Verabschiedung einer Steuerhebesatzsatzung, um die Rechtssicherheit für das kommende Jahr zu gewährleisten, da zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine Genehmigung des städtischen Haushalts bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes vorlag.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2006 unverändert bleiben. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, ist eine Anhebung von 170 auf 190 Prozentpunkte vorgesehen. Die Grundsteuer B, welche alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke umfasst, soll von 440 auf 460 Prozentpunkte steigen. Die Verwaltung begründet diese Anpassung mit der Verbesserung der Haushaltslage, wobei bei der Grundsteuer B mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 350.000 Euro gerechnet wird.
Die Anhebung der Grundsteuerhebesätze wird mit dem Vergleich zu Nachbargemeinden und größeren kreisangehörigen Gemeinden sowie dem Verweis auf den Handlungsrahmen für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept begründet. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Erhöhung der Grundsteuer B durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes im Gebührenbereich von 8 auf 7 Prozent kompensiert wird. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2006 vor.
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- 10Stellenplan 2006Zur Vorlage · 05/0470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0470 behandelt den Stellenplan 2006 der Stadtverwaltung Gladbeck unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung. Die Gesamtzahl der Planstellen reduziert sich dabei von 798 auf 795, was nach einer neuen Vollzeitverrechnung einem Wert von 743,7 entspricht. Durch die geplanten Maßnahmen wird eine dauerhafte Personalkosteneinsparung von etwa 90.000 Euro angestrebt. Diese ergibt sich aus Einsparungen in Höhe von 187.500 Euro durch Stellenabbau sowie Mehrkosten von insgesamt 108.600 Euro für Umwandlungen und Neueinrichtungen.
Der Entwurf sieht die Einsparung von vier Planstellen vor, unter anderem durch die Zusammenlegung des Sozial- und Jugendamtes sowie durch Privatisierungen. Gleichzeitig sind die Einrichtung von 1,5 neuen Planstellen für die Sachbearbeitung der Haushaltsüberwachung und das Bürgeramt sowie sieben Stellenanhebungen und zwei Umwandlungen vorgesehen. Der Stellenplan berücksichtigt zudem die neue Tarifstruktur des TVöD. Die Verwaltung prüft derzeit die Stellungnahme des Personalrates zu weiteren Stellenanforderungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Stellenplan 2006 gemäß der Anlage 1 zu verabschieden. Informationen zu den finanziellen Auswirkungen im Sinne von Einnahmen, Ausgaben oder der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sind in der Vorlage nicht enthalten. Der Entwurf ist für den Bürgermeister zur Entscheidung aufbereitet.
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- 11Anregung gem. § 24 GO NW der Initiative Hartz IV-Geschädigter hier: Probleme mit der Arbeitsgemeinschaft Recklinghausen, Bezirksstelle Gladbeck (ARGE)Zur Vorlage · 05/0512 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0512 befasst sich mit einer Anregung der Initiative Hartz IV-Geschädigter gemäß § 24 GO NW. Die Initiative fordert, dass die Stadt Gladbeck ihre Möglichkeiten nutzt, um eine zeitnahe Besetzung offener Stellen durch qualifiziertes Personal bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Recklinghausen, Bezirksstelle Gladbeck, zu unterstützen. Zudem werden Forderungen nach einer telefonischen Erreichbarkeit der Fallmanager an mindestens vier Stunden an fünf Tagen pro Woche, einer zeitnahen Vergabe von Beratungsterminen innerhalb von fünf Tagen sowie einer Entscheidung über Anträge in Notfallsituationen innerhalb von 24 Stunden gestellt. Als Notfall gelten Situationen, in denen die Wärmeversorgung oder Stromversorgung in Wohnungen fehlt oder eine Unterversorgung von Kindern mit Nahrungsmitteln droht.
Die Verwaltung führt aus, dass die ARGE Recklinghausen seit dem 1. Januar 2005 als öffentlich-rechtliche Einrichtung besteht und die Bezirksstelle Gladbeck für die Aufgaben nach dem SGB II unmittelbar zuständig ist. Die laufenden Geschäfte sowie die fachliche Aufgabenwahrnehmung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der ARGE. Die Stadt Gladbeck ist über die Trägerversammlung an der Festlegung strategischer Leitlinien beteiligt, hat jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf die laufende Geschäftsführung. Die Verwaltung betont die soziale Verantwortung der Stadt und den Austausch mit der ARGE, weist jedoch darauf hin, dass die letztliche Verantwortung bei den agierenden Organen der ARGE liegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung sowie die Stellungnahme der Bezirksstelle Gladbeck zur Kenntnis nimmt.
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- 12Anregung gem. § 24 GO NW hier: Antrag der Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Stadtverband Gladbeck- - Armutsbericht für Gladbeck -Zur Vorlage · 05/0539 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wahlalternative Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Stadtverband Gladbeck - hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW den Antrag gestellt, dass die Verwaltung mindestens alle drei Jahre einen Sozialbericht vorlegt. Dieser Bericht soll die Entwicklungen von Armut und Reichtum sowie deren Auswirkungen auf die Lebenslagen der Bevölkerung in Gladbeck darstellen, die Ursachen analysieren, Rechenschaft über die kommunale Sozialpolitik ablegen und Vorschläge zum Ausgleich sozialer Benachteiligung enthalten. Als Termin für den ersten Bericht wurde ein Zeitpunkt vor den Sommerferien 2006 angestrebt. Die Begründung des Antrags sieht in der genauen Analyse der Einkommensstrukturen die Grundlage für Maßnahmen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und führt aus, dass die Definition materieller Armut sowie die Sicherung des Lebensunterhalts durch Transferleistungen primär Sache der Bundes- und Landesgesetzgebung sei, wodurch der kommunalen Ebene nur marginale Steuerungsspielräume zur Verfügung stünden. Zwar sei die Vermeidung sozialer Benachteiligung, insbesondere im Bereich der Bildungschancen, ein kommunales Handlungsfeld, dies werde jedoch bereits durch den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Ganztagsschulen adressiert. Ein isolierter Bericht über Armut oder Reichtum werde als wenig zielführend bewertet, da keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Stattdessen wird auf die Erarbeitung eines integrierten Familienberichtes verwiesen, der Anfang 2007 vorgelegt werden soll. Der Entwurf für den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses sieht daher vor, die Notwendigkeit für die Erarbeitung eines separaten Armutsberichtes nicht anzuerkennen.
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- 13Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Antrag des Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft 'Am Südpark' Herrn Peter Benien - Rückschnitt von städt. Bäumen -Zur Vorlage · 05/0540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0540 behandelt eine Beschwerde gemäß § 24 GO NW, die durch den Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft „Am Südpark“ eingereicht wurde. Gegenstand der Beschwerde sind Beeinträchtigungen sowie mögliche Gefährdungen durch Bäume auf städtischen Grundstücken entlang der Grundstücksgrenzen zu den Häusern Am Südpark 6, 8, 10 und 20.
Nach Angaben der Verwaltung wurde der Zentrale Betriebshof Gladbeck am 31. August 2005 über die Situation informiert. Eine zeitgleiche Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Betriebshofes fand statt, wobei die Forderung einer Grundstückseigentümerin nach einer Fällung von Bäumen abgelehnt wurde. Es wurde lediglich ein Rückschnitt von Ästen angeboten, was von der Eigentümerin jedoch nicht akzeptiert wurde.
Im Anschluss an eine Vorsprache des Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft in der Bürgersprechstunde wurde der Rückschnitt der Bäume veranlasst. Die Durchführung durch den Betriebshof scheiterte zunächst an einem festgefahrenen Hubsteiger, woraufhin eine Fachfirma beauftragt wurde. Aufgrund von Urlaubsabwesenheit der zuständigen Fachabteilung erfolgte die Kontrolle der Arbeiten erst verzögert, sodass die Ausführung durch das beauftragte Unternehmen erst am 14. November 2005 abgeschlossen werden konnte. Die Verwaltung gab an, die Kontrolle von Aufträgen an Privatunternehmen künftig zu intensivieren. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 14Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 05/0550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0550 eine Änderung der Besetzung im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist eine personelle Veränderung innerhalb des Gremiums, die bereits in der Ratssitzung am 20. Oktober 2005 stattgefunden hat. In dieser Sitzung wurde ein Ratsmitglied von einem stellvertretenden Mitglied zu einem ordentlichen Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss gewählt.
Aufgrund dieses Wechsels schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, ein weiteres Ratsmitglied zum Nachfolger für die vakante Position als stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss vor. Mit der Änderung der Besetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 15Städtetag Nordrhein-Westfalen; hier: Mitgliederversammlung 2006Zur Vorlage · 05/0548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0548 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der anstehenden Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Diese Versammlung findet am 26. April 2006 in Dortmund statt.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen richtet sich die Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten nach der Einwohnerstatistik. Für die Stadt Gladbeck ergibt sich daraus ein Anspruch auf fünf Abgeordnete mit Stimmrecht. Die Vorlage verweist zudem auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Kommune zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Die Bestellung der Vertreter erfolgt durch den Rat.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie vier weitere Personen als stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Darüber hinaus ist die Entsendung von Gästen vorgesehen, wobei der Umfang der Teilnahme im Ermessen des Rates liegt. Mit dem Beschluss sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen, einschließlich etwaiger notwendiger Änderungen, erteilt werden. Für die Durchführung der Teilnahme sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 16Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.63000.000.510000 - Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen -Zur Vorlage · 05/0535 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0535 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für die Haushaltsstelle „Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen“.
Die Grundlage der Vorlage ist eine am 16. November 2005 getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied. Hintergrund ist der Zustand der Rockwool Straße und des dort befindlichen provisorischen Kreisverkehrs. Laut Begründung ist die Fahrbahn erneuerungsbedürftig, da Unebenheiten und Grundbrüche zu Verkehrslärm und Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden führen. Es liegen Beschwerden von Anwohnern vor, wobei insbesondere der Verkehr durch unbeladene Lkw und Containerfahrzeuge als Ursache angeführt wird. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine weitere Verschlechterung durch Frostschäden zu verhindern, wird eine umgehende Beseitigung der Schäden als notwendig erachtet. Da der Ausbau im regulären Investitionsprogramm erst für die Jahre 2007/2008 vorgesehen ist, muss die Maßnahme vorzeitig durchgeführt werden.
Der Betrag für diese Maßnahmen beläuft sich auf 30.000 Euro. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt außerplanmäßig und wird durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für Konzessionsabgaben in gleicher Höhe gedeckt. Die Vorlage wurde zur Genehmigung an den Rat vorgelegt.
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- 17Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW imm Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.46400.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen -Zur Vorlage · 05/0536 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0536 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Behebung eines Schadens an einer Mauer, die das Gelände des Kindergartens „Vehrenbergstraße“ zur Holthauser Straße hin begrenzt.
Nach Angaben der Verwaltung wurden Teile der Mauer durch Wurzelwerk gelockert. Zudem entstand durch einen Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht eine Beschädigung, die laut Begründung zu einer Einsturzgefahr für Passanten führt. Um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen, da eine Wartezeit bis zur nächsten regulären Sitzungsperiode des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates nicht möglich war.
Der Entwurf sieht vor, für die Haushaltsstelle „Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen“ einen Betrag von 10.500 Euro außerplanmäßig bereitzustellen. Die Kosten für die dauerhafte Instandsetzung der Mauer sollen durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle „Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen“ in gleicher Höhe gedeckt werden. Die Entscheidung über die nachträgliche Genehmigung dieser Dringlichkeitsmaßnahme liegt dem Rat vor.
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- 18(ohne Titel)
- 19Entwässerungsgebührensätze 2006Zur Vorlage · 05/0446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0446 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2006. Der ermittelte Gebührenbedarf der Stadtentwässerung beläuft sich auf 9.299.741 Euro, was einer Reduzierung von 2,13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus geringeren Personalausgaben, einem sinkenden Bedarf bei der Überprüfung von Kanalisationsanlagen sowie einer Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen von 8 auf 7 Prozent, trotz gestiegener Planungs- und Bauleitungskosten sowie erhöhter Abschreibungen.
Hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen zeigt die Vorlage einen Rückgang der abgeleiteten Wassermenge, während die Fläche der versiegelten Grundstücke auf Privatgrundstücken einen Anstieg verzeichnet. Daraus ergeben sich folgende Anpassungen der Tarifsätze zum 1. Januar 2006: Die Schmutzwassergebühr für allgemeine Tarifnehmer steigt von 1,46 Euro auf 1,48 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr sinkt hingegen von 0,68 Euro auf 0,66 Euro pro Quadratmeter. Für die Entsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Senkung des Tarifs von 75,65 Euro auf 62,15 Euro vorgesehen, bedingt durch verminderte Beiträge zur Emschergenossenschaft.
Für einen repräsentativen Privathaushalt mit einer vierköpfigen Musterfamilie erhöht sich die jährliche Kostenbelastung von 380,40 Euro auf 381,80 Euro. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen vor. Ziel der Überarbeitung der seit 1987 geltenden Regelungen ist es, die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung sowie an die Anforderungen einer effizienten Verwaltung anzupassen. Die Neufassung orientiert sich dabei an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2003.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört die Anpassung der Ausbaubreiten für Fahrbahnen, Radwege und Parkstreifen an aktuelle Standards. Zudem wird die Berechnung der Kosten für die Oberflächenentwässerung bei Mischkanalisation von einer Pauschale auf eine Fiktivberechnung nach der sogenannten Zwei-Kanal-Methode umgestellt. Die Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten wird um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht, um die durch die Maßnahmen erzielte Vorteilslage abzubilden.
Verfahrenstechnische Neuerungen umfassen die Übertragung der Entscheidung über die Kostenspaltung vom Rat auf den Bürgermeister, um die Abwicklung der Beitragsabrechnungen zu beschleunigen. Zudem wird das Rechtsinstitut der Ablösung eingeführt, welches eine vertragliche Regelung zur Vermeidung der Beitragspflicht ermöglicht. Für mehrgeschossige Bebauungen werden neue Faktoren zur Berechnung der Grundstücksnutzung festgesetzt.
Die Verwaltung geht von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 25.000 Euro aus, weist jedoch darauf hin, dass diese aufgrund der geltenden Rechtslage erst mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa zwei Jahren realisiert werden können.
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- 21Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003Zur Vorlage · 05/0476 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0476 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung einer zweiten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006, die nach Korrekturen einen zu deckenden Bedarf in Höhe von 2.225.395 Euro ausweist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife für bestimmte Leistungen zum 1. Januar 2006 anzupassen. Konkret soll der Preis für Notfalltransporte sowie Krankentransporte in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen von bisher 326 Euro auf 329 Euro steigen. Entsprechend sollen auch die Tarife für den Transport und die Behandlung mehrerer Personen angepasst werden. Zudem ist eine Erhöhung der Gebühren für die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen von 21 Euro auf 46 Euro vorgesehen. Die Tarife für Krankentransporte an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 19:30 Uhr sowie für Notarzteinsätze sollen unverändert bleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Abstimmungen mit den Krankenkassen sowie dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits stattgefunden haben und zu einvernehmlichen Ergebnissen führten. Der Entwurf sieht vor, dass die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zu billigen und die Änderungssatzung zu beschließen.
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- 22Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 05/0549 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0549 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft. Die darin enthaltene Steuerungsgruppe hat verschiedene Konzepte beraten, die eine Umsetzung durch die Verwaltung vorsehen. Diese umfassen ein integriertes Freizeitangebot für Mädchen, Jungen und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung, entlastende und unterstützende Angebote für Familien, aufsuchende Jugendarbeit, Maßnahmen zur Jugenddelinquenz sowie die Einführung von Elternbriefen. Ein weiteres Konzept sieht die Begrüßung von in Gladbeck neu geborenen Kindern in ihren Familien vor.
Während die Konzepte zu den ersten fünf Punkten den Sozial- bzw. Jugendhilfeausschuss beraten, ist das Konzept zur Begrüßung von Neugeborenen Gegenstand der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss. Der Beschlussentwurf sieht die Freigabe von Mitteln in Höhe von insgesamt 79.800 Euro für die Projekte vor. Die finanziellen Auswirkungen umfassen eine einmalige Ausgabe von 55.600 Euro sowie jährliche Kosten in Höhe von 24.200 Euro, die Personalkosten, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie Finanzierungskosten beinhalten. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2005 einen Antrag zur Behandlung der Energiepreise gestellt. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Entwicklung der Gaspreise sowie auf die anstehenden weiteren Erhöhungen. Da in einer vorangegangenen Sitzung am 17. Oktober 2005 noch kein Ergebnis erzielt werden konnte, wird die erneute Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung beantragt.
Im Rahmen der Beratung fordert die Ratsfraktion die Einladung eines Vertreters der ELE, um die jüngsten Preiserhöhungen anhand konkreter Zahlen zu erläutern. Zudem wird die Möglichkeit angeführt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Notwendigkeit dieser Erhöhungen zu beauftragen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Einladung eines Vertreters eines Konsortiums, das ein geplantes Kohlekraftwerk in Gelsenkirchen realisieren möchte. Ziel dieser Information ist es, über Kooperationsmodelle zwischen Städten wie Bochum, Herne und Witten zu berichten, um die Abhängigkeit von Energielieferanten zu verringern und die Preise für Endverbraucher zu stabilisieren. Die Fraktion regt an, auch für Gladbeck zu prüfen, ob die Energieversorgung durch andere Anbieter zu günstigeren Konditionen für Bürger und Wirtschaft sichergestellt werden kann.
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- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen des Bürgermeisters
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 29Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre für zwei Stellen des gehobenen Dienstes nicht öffentlich
- 30Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre für eine Planstelle im Ingenieuramtnicht öffentlich
- 31Beförderung von Beamtinnen/Beamten nicht öffentlich
- 32Beförderung von Beamtinnen/Beamten nicht öffentlich
- 33Beförderung von Beamtinnen/Beamtennicht öffentlich
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 35Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich