Bestellung einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0513 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung im Haupt- und Finanzausschuss. Grundlage für die Erstellung von Niederschriften über die Ausschusssitzungen ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelung müssen die Niederschriften sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehenden Bestellungen aufzuheben. Bisher wurden ein Angestellter als Schriftführer sowie ein Stadtamtsmann als stellvertretender Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften eingesetzt. Anstelle der bisherigen Besetzung wird vorgeschlagen, eine Stadtinspektorin als Schriftführerin und den bisherigen Schriftführer als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung der Funktionen entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf umfasst die Aufhebung der alten Bestellungen sowie die gleichzeitige Bestellung der neuen Funktionsinhaber für die Protokollführung der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.
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