Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 07.10.2021
- 4Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt Gladbeck besonders verdient gemacht habenZur Vorlage · 21/0501 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant eine Neufassung der Richtlinien für die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der seit 2005 geltenden Regelungen zur Verleihung der Ehrenplakette vor.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Voraussetzungen für eine Auszeichnung. Nach dem neuen Entwurf können künftig auch außerordentliche berufliche Verdienste sowie ehrenamtliche Leistungen, die sich auf lediglich einen Verein oder Verband beziehen, durch die Ehrenplakette gewürdigt werden. Zudem wird eine neue Bestimmung aufgenommen, wonach vorrangig spezifische Ehrungsmöglichkeiten im Bereich des Sports oder innerhalb von Vereinen und Verbänden auszuschöpfen sind. Die städtische Auszeichnung soll bei herausragenden Leistungen zusätzlich erfolgen.
Die Vorlage wurde durch das Büro der Bürgermeisterin erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat. Mit der Neuregelung sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der neuen Richtlinien vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und WestfalensZur Vorlage · 21/0510 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens beraten. Die Stadt ist Mitglied dieser Gemeinschaft, die zur gemeinschaftlichen Absicherung von Feuerrisiken für ihre Mitglieder dient.
Die Anpassung der Satzung ist zum einen notwendig, da die bisherigen Versicherungsträger Provinzial Rheinland Versicherung AG und Westfälische Provinzial Versicherung AG im Rahmen einer Fusion zur Provinzial Versicherung AG zusammengeschlossen wurden. Dies erfordert eine Neuregelung der Geschäftsführung in den Satzungsbestimmungen. Zum anderen sollen die Änderungen Modernisierungen beinhalten. Dabei soll der bisherige Beirat abgeschafft und dessen Rechte auf die Mitgliederversammlung übertragen werden. Zudem sollen die Weisungsrechte der Mitgliederversammlung gegenüber der Geschäftsführung gestärkt sowie die Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen ermöglicht werden. Eine weitere Neuerung zielt darauf ab, die Fortexistenz der Gemeinschaft auch bei einer Kündigung der Geschäftsführung sicherzustellen, um die Aufnahme neuer Mitglieder vergaberechtskonform zu ermöglichen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, der vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung zu ermächtigen, der Änderung zuzustimmen. Es sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.1Änderung von AusschussbesetzungenZur Vorlage · 21/0449 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 21/0449 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses behandelt die Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses nach dem Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrem Mandat als ordentliches Mitglied. Auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion soll eine personelle Änderung vorgenommen werden, die sich auf die Zusammensetzung des Gremiums auswirkt.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, einen Ratsherrn zum ordentlichen Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Ein weiterer Ratsherr soll als stellvertretendes Mitglied nachrücken, um die durch den Aufstieg des ordentlichen Mitglieds entstandene Vakanン in der Stellvertretung zu besetzen. Durch diese Neubesetzung verändert sich die Struktur des Ausschusses: Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus dem Rat erhöht sich von zwölf auf dreizehn, während die Zahl der sachkundigen Bürger in dieser Gruppe von drei auf zwei reduziert wird. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder bleibt mit zehn Ratsmitgliedern und fünf sachkundigen Bürgern unverändert.
Der Beschlussentwurf empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, diese personellen Änderungen zu verabschieden. Es sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.2Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen -Zur Vorlage · 21/0462 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Änderung der Ausschussbesetzung in Gladbeck beantragt. Grund für den Antrag sind die Mandatsniederlegungen einiger sachkundiger Bürger sowie eines Mitglieds im Ausschuss für Stadtplanung, Klima, Mobilität und Umwelt. Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0462 sieht Neubesetzungen für verschiedene Gremien vor.
Im Jugendhilfeausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied eingesetzt werden, während ein sachkundiger Bürger die stellvertretende Vertretung übernehmen soll. Für den Ausschuss für Stadtplanung, Klima, Mobilität und Umwelt sowie den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss sind personelle Änderungen bei den stellvertretenden Mitgliedern vorgesehen. Auch im Kulturausschuss sollen durch die Benennung neuer ordentlicher und stellvertretender Mitglieder Veränderungen vorgenommen werden, wobei sowohl Ratsmitglieder als auch sachkundige Bürger berücksichtigt werden.
Des Weiteren umfasst der Entwurf Neubesetzungen für den Wahlausschuss und den Wahlprüfungsausschuss durch Ratsmitglieder. Die vorgeschlagenen Anpassungen führen zu einer neuen Zusammensetzung der genannten Ausschüsse, während die Struktur des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit unverändert bleibt. Aus den personellen Änderungen ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen für die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.3Änderung einer Ausschussbesetzung - Jugendhilfeausschuss -Zur Vorlage · 21/0511 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beraten. Hintergrund ist das Ableben einer bisherigen Vertreterin des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., die als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss tätig war.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. hat für die Nachfolge eine neue Person vorgeschlagen. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist es möglich, ein Ersatzmitglied für den verbleibenden Zeitraum der Wahlzeit zu wählen, sofern die vorschlagende Stelle einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die vorgeschlagene Person erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für das Amt.
Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen aus. Der zuständige Ausschuss empfiehlt, die vorgeschlagene Nachfolge als stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu wählen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6.4Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 21/0513 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Gladbeck vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist das Ableben eines Ratsmitglieds im November 2021. Der Vorschlag umfasst verschiedene personelle Neubesetzungen sowie Anpassungen in der Zusammensetzung der Gremien.
Im Jugendhilfeausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken, während ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied wird. Für den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie den Kulturausschuss ist die Ernennung eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied vorgesehen. Im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG soll ein sachkundiger Bürger zum ordentlichen Mitglied ernannt werden, während ein Ratsmitglied die stellvertretende Position übernimmt. Zudem wird im Schulausschuss ein sachkundiger Bürger als ordentliches Mitglied sowie ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Durch diese personellen Änderungen ergeben sich auch Verschiebungen in der Mitgliederstruktur der Ausschüsse. Im Jugendhilfeausschuss ändert sich die Anzahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Der Rechnungsprüfungsausschuss erfährt eine Veränderung der Zusammensetzung, da ein Ratsmitglied von der Gruppe der sachkundigen Bürger in den Kreis der Ratsmitglieder wechselt. Auch im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG wird die Anzahl der Mitglieder angepasst. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 15.05.2022Zur Vorlage · 21/0493 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0493 regelt die Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop. Aufgrund einer Änderung des Landeswahlgesetzes wurde die Einteilung der Wahlkreise angepasst, sodass die Stadt Gladbeck nicht mehr gemeinsam mit Dorsten, sondern in zwei unterschiedlichen Wahlkreisen vertreten ist.
Im Wahlkreis 73 werden Teile von Gladbeck mit Bezirken aus Gelsenkirchen zusammengefasst, während im Wahlkreis 75 Teile der Gladbecker Stadtbezirke mit der Stadt Bottrop kombiniert werden. Die Kreiswahlleitung liegt jeweils bei den Städten Gelsenkirchen und Bottrop.
Nach einer Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen sieht die Vorlage vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck für beide Wahlkreise jeweils zwei Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretungen benennt. Die Verwaltung hat hierzu die betroffenen Parteien sowie den Ältestenrat informiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, Vertreter der SPD und der CDU als Beisitzer und Stellvertreter für die jeweiligen Ausschüsse zu entsenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Entwässerungsgebührensätze 2022Zur Vorlage · 21/0417 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2022 vor. Die Kosten für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ steigen nach Kalkulation um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 17,1 Millionen Euro. Wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind gestiegene Umlagen an die Emschergenossenschaft sowie höhere kalkulatorische Kosten, die durch den Baupreisindex für Ortskanäle belegt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 sollen die Gebührensätze angepasst werden, um das Kostendeckungsgebot zu erfüllen. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich pro Kubikmeter Abwasser von bisher 2,75 Euro auf 2,84 Euro. Bei der Niederschlagswassergebühr ist eine Steigerung von 1,09 Euro auf 1,15 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche vorgesehen. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen von 88,74 Euro auf 92,28 Euro angehoben.
Für einen Beispielhaushalt mit vier Personen und den entsprechenden Verbrauchswerten bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 25,80 Euro, was einer Steigerung von 3,7 Prozent entspricht. Trotz der Anpassungen liegen die Abwassergebühren in Gladbeck weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage sieht die Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211104114310-0|20211104114311-1|20211104114311-2|20211104114312-3|20211104114312-4|20211104114312-5|20211104114313-6
- 9Entwurf des Jahresabschlusses 2020Zur Vorlage · 21/0491 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 für die Stadt Gladbeck weist in der Ergebnisrechnung einen Überschuss von rund 0,4 Millionen Euro aus. Dieser Wert beinhaltet die Isolierung von Corona-bedingten Finanzschäden in Höhe von etwa 2,9 Millionen Euro, welche als außerordentlicher Ertrag verbucht wurden. Infolgedessen verringert sich die bilanzielle Überschuldung der Stadt auf 120,9 Millionen Euro.
Bei den Erträgen kam es zu Minderanteilen bei der Gewerbesteuer um 3,7 Millionen Euro sowie Abweichungen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer um 1,8 Millionen Euro. Dem standen Mehrerträge gegenüber, darunter eine Sonderhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 4,8 Millionen Euro sowie Zuweisungen zur Kompensation von Steuerausfällen in Höhe von 3,8 Millionen Euro. Zudem führten Entlastungen bei den SGB II-Leistungsbeteiligungen zu einem Ertrag von 2,4 Millionen Euro. Auf der Ausgabenseite stiegen die Personalaufwendungen um etwa 4,2 Millionen Euro, primär durch höhere Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Zudem verzeichnete die Stadt einen Mehraufwand bei den Transferleistungen für die Kindererziehung in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro.
Die Aufstellung der Entwürfe verzögerte sich aufgrund einer EDV-Umstellung im Finanzwesen sowie personeller Engpässe in der Verwaltung. Die abschließende Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses wird sich über das Jahr 2021 hinaus erstrecken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 21/0494 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0494 des Amtes für kommunale Finanzen behandelt die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW. Der Entwurf, der im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung liegt, bezieht sich auf die Bereitstellung von Mitteln innerhalb des investiven Finanzplans.
Gemäß der vorliegenden Zusammenstellung belaufen sich die außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzplan (Liste 4b) auf einen Gesamtbetrag von 350.998 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Positionen sind in einer beigefügten Aufstellung enthalten. Laut der Vorlage stehen die erforderlichen Haushaltsmittel für diese Auszahlungen zur Verfügung. Klimarelevante Auswirkungen werden im Dokument nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck gem. § 2 Abs. 2 NKF-CIG zum Stichtag 30.09.2021Zur Vorlage · 21/0496 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2021 vorgelegt. Die Erstellung dieses vierteljährlichen Berichts ist auf die Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) ist für die Jahre 2020 und 2021 ein zusätzlicher Bericht durch den Stadtkämmerer vorgesehen.
Der vorliegende Bericht umfasst eine unterjährige Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2021 nach Ablauf der ersten drei Quartale. Zudem enthält das Dokument eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen sowie eine Beschreibung der aktuellen Liquiditätssituation. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat zur Kenntnis genommen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Beitritt zur Städteinitiative 'Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr'Zur Vorlage · 21/0433 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gladbeck eine Beschlussvorlage mit der Nummer 21/0433 vorgelegt, die den Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ vorsieht. Die im Juli 2021 von der Agora Verkehrswende und dem Deutschen Städtetag ins Leben gerufene Initiative setzt auf die Steuerung des motorisierten Verkehrs über zulässige Höchstgeschwindigkeiten, um eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität zu fördern.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass in Gladbeck Tempo-30-Zonen in Wohngebieten bereits etabliert sind und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduzierung von Lärm und Schadstoffen beitragen. Gleichzeitig wird die aktuelle Rechtslage, insbesondere der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung, als Einschränkung für kommunale Maßnahmen angeführt, da hierfür oft konkrete lokale Gefährdungen nachgewiesen werden müssen. Die Initiative fordert daher einen größeren Handlungsspielraum für Kommunen und regt Modellvorhaben zur Untersuchung der Auswirkungen von Geschwindigkeitsanpassungen auf den Verkehrsfluss und den öffentlichen Personennachverkehr an.
Der Beitritt wird als vereinbar mit bestehenden städtischen Leitbildern, wie dem Klimaschutz und dem Radverkehrskonzept, bewertet. Ziel ist es, über den Deutschen Städtetag eine bundesweite Bewegung zu unterstützen, um rechtliche Voraussetzungen für eine klimafreundliche Mobilitätsplanung zu schaffen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Initiative beitritt. Es entstehen durch diesen Schritt keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Abfallentsorgungsgebühren 2022; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 21/0453 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung und zur Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2022 vor. Für das Kalenderjahr 2022 werden Kosten in Höhe von rund 10,1 Millionen Euro erwartet. Unter Berücksichtigung von Erträgen und Ausgleichen ergibt sich ein zu deckender Gebührenbedarf von etwa 9,9 Millionen Euro, was einer Steigerung von 4,91 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Als wesentliche Kostentreiber werden die Personalkosten, die Kosten für den Betrieb des Fahrzeugparks sowie die Einführung der Wertstofftonne zum 1. Januar 2022 angeführt. Zudem wird eine geringere Kostenentlastung durch Leistungsabgleiche innerhalb des ZBG erwartet. Um das gesetzliche Kostendeckungsgebot zu erfüllen, werden neue Tarifsätze vorgeschlagen. Die Kalkulation orientiert sich am Behältervolumen, um Anreize zur Müllmengenreduzierung zu setzen. So steigt die jährliche Gebühr für einen 80-Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung von 274,30 Euro auf 286,94 Euro an.
Für bestimmte Behältergrößen zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr festgesetzt. Während die Nutzung gebührenfreier Bioabfallbehälter zunimmt, was zu einem höheren Verwaltungs- und Entsorgungsaufwand führt, bleibt der Rabatt für Eigenkompostierer bestehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211112112757-0|20211112112758-1|20211112112758-2
- 14Straßenreinigungsgebühren 2022; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 21/0454 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant für das Jahr 2022 eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren. Der ermittelte Gebührenbedarf für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen beläuft sich auf 1.706.479 Euro, was einem Anstieg von etwa 2,16 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Zuwachs resultiert zum einen aus sinkenden Stadtanteilen aus dem allgemeinen Haushalt und zum anderen aus der geplanten Verrechnung von Ausgleichsbeträgen für die Jahre 2019 und 2020. Um Gebührensprünge zu vermeiden, soll jeweils ein Drittel der Unterdeckungen aus diesen Jahren im Jahr 2022 ausgeglichen werden; die restlichen Anteile sollen in den Jahren 2023 und 2024 folgen. In der Folge wird der Tarif für Straßen außerhalb der Innenstadt auf 4,19 Euro pro laufendem Frontmeter angehoben, während der Tarif für die Innenstadtreinigung auf 9,17 Euro sinkt.
Parallel dazu liegt ein Entwurf zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vor, der eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses vorsieht. Aufgrund neuer Widmungen durch das Baudezernat werden verschiedene Wegeverbindungen, die dem Fußgänger- und Radverkehr dienen, in das Verzeichnis aufgenommen. Dies betrifft unter anderem Verbindungen im Bereich der Bahnhofstraße, der Hegestraße sowie der Kiebitzheidestraße und Friedenstraße. Zudem wird die Bezeichnung der Klopstockstraße angepasst. Die Änderung regelt zudem die Reinigungsaufgaben für Grundstückseigentümer auf bestimmten Abschnitten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211112113036-3|20211112113033-0|20211112113035-1|20211112113035-2
- 15Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022Zur Vorlage · 21/0497 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 21/0497 behandelt die Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 in Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf zu erheben.
Dem Dokument zufolge sind innerhalb der vorgesehenen Einwendungsfrist keine Einwendungen eingegangen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 war mitsamt den entsprechenden Anlagen im Zeitraum vom 22. Oktober 2021 bis einschließlich 8. Dezember 2021 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Vorlage, die im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie im Rat zur Entscheidung vorliegt, enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Beschlussentwurf wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16.aWirtschaftsplan 2022 - ZBGnicht öffentlich
- 16.bBeratung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 21/0498 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/049rag behandelt die Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 sowie der dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf, welcher vom Stadtkämmerer erstellt und von der Bürgermeisterin bestätigt wurde, umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan inklusive Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie das Haushaltssicherungskonzept und weitere nach der Kommunalhaushaltsverordnung vorgesehene Anlagen.
Der Entwurf war ab dem 22. Oktober 2021 im Amt für kommunale Finanzen öffentlich auszusehen und online abrufbar. Bisher sind keine Stellungnahmen eingegangen. Nach der Einbringung des Entwurfs werden erforderliche Änderungen der geplanten Haushaltsansätze in einem Änderungsverzeichnis dokumentiert. Dieses Verzeichnis, das auch die Haushaltsvorschläge der Fraktionen beinhaltet, wird derzeit bearbeitet und dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie dem Rat zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des Haushaltsplans, der Anlagen und des Haushaltssicherungskonzepts unter Berücksichtigung der sich aus den Änderungsverzeichnissen und den Beratungen ergebenden Anpassungen beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211130164207-2|20211130164204-0|20211130164208-3|20211130164209-4|20211130164206-1
- 16.b.1Beratung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des ÄnderungsverzeichnissesZur Vorlage · 21/0512 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat ein Änderungsverzeichnis zum Haushaltsplan 2022 vorgelegt, das die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs berücksichtigt. Ziel der Anpassungen ist es, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich für den Finanzplanungszeitraum sicherzustellen und als ersten Schritt den Abbau der bilanziellen Überschuldung einzuleiten, da der Stärkungspakt ausläuft.
Zu den wesentlichen Änderungen im Ergebnisplan gehören Erträge aus dem Landesrecht zur Flüchtlingsaufnahme, die zu Haushaltsverbesserungen in den Jahren 2022 bis 2024 führen. Ein Teil dieser Mittel, etwa 400.000 Euro, wird zur Erhöhung der Transferleistungen für erzieherische Hilfen verwendet, um finanzielle Risiken abzufedern. Weitere Verbesserungen ergeben sich aus überarbeiteten Gebührenberechnungen im Bereich Stadtentwässerung und Märkte. Demgegenüber stehen Mehrbelastungen durch gestiegene Schülerfahrtkosten sowie die Anmietierung einer Sportarena infolge von Schäden an Schulgebäuden. Im Bereich der Digitalisierung werden Mittel für das IT-Leasing zugunsten investiver Ansätze umgeschichtet, unterstützt durch ein Förderprogramm des Landes.
Die Vorlage umfasst zudem verschiedene Änderungsvorschläge der Fraktionen zu den unterschiedlichen Haushaltsbereichen sowie zum Stellenplan. Die Entscheidung über die Haushaltssatzung 2022 erfolgt unter Berücksichtigung dieser Anpassungen und der Beratungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16.b.2Beratung der Haushaltssatzung 2022 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des Änderungsverzeichnisses und des aktualisierten Entwurfs der HaushaltssatzungZur Vorlage · 21/0514 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0514 dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 im Rat der Stadt Gladbeck. Der Entwurf umfasst ein aktualisiertes Verzeichnis der Änderungen sowie eine überarbeitete Fassung der Haushaltssatzung. Diese Dokumente berücksichtigen die Entwicklungen, die seit der ersten Aufstellung des Haushaltsentwurfs eingetreten sind, sowie die Ergebnisse der Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vom 6. Dezember 2021.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2022 einschließlich des Haushaltsplans, des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der dazugehörigen Anlagen zu verabschieden. Dabei sollen die im beigefügten Änderungsverzeichnis zum Ergebnisplan und zum investiven Finanzplan enthaltenen Anpassungen sowie die weiteren Ergebnisse aus den Beratungen berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 17Stellenplan 2022Zur Vorlage · 21/0438 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Stellenplans 2022 sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente in der Verwaltung von 967,93 auf 1.008,64 vor. Dies entspricht einem Zuwachs von 40,71 Stellen. Die damit verbundenen strukturellen Mehrausgaben belaufen sich auf rund 1,53 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der teilweisen Refinanzierung, etwa durch das Jobcenter oder im Bereich der Kindertagesstätten, reduziert sich dieser Betrag auf etwa 1,47 Millionen Euro.
Die geplanten Stelleneinrichtungen umfassen verschiedene Fachbereiche. Im Büro der Bürgermeisterin soll eine Stelle für Verfassungsangelegenheiten verstetigt werden. Die Abteilungen für Personal und Organisation sowie die Buchhaltung im Amt für kommunale Finanzen sollen personell aufgestockt werden, um Aufgaben aus der Digitalisierung und dem Jahresabschluss zu bewältigen. Weitere Aufstockungen sind im Bereich der Gewerbesteuern, des Ordnungsamtes, der Schulbeschaffung, der Jugendkunstschule sowie bei den Wohngeldberechnungen vorgesehen. Teilweise erfolgt dies durch die Umwandlung von Teilzeit- oder Zeitarbeitsverhältnissen in Festanstellungen.
Gleichzeitig sieht der Plan Einsparungen von insgesamt 3,0 Vollzeitäquivalenten vor, die durch das Nicht-Nachbesetzen von Stellen bei Ausscheiden von Personal realisiert werden sollen. Dies betrifft unter anderem das Amt für kommunale Finanzen, das Amt für Integration und Sport sowie das Ingenieuramt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20211105121759-0|20211104114849-0|20211104114854-0
- 18Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der ABD-Ratsfraktion - Weltfrauentag -
- 19Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 20Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 21Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 22Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 23Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 07.10.2021nicht öffentlich
- 24Bestellung eines Geschäftsführers für die Emscher Lippe Energie GmbHnicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich