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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2022; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

21/0453 12.11.2021 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung und zur Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2022 vor. Für das Kalenderjahr 2022 werden Kosten in Höhe von rund 10,1 Millionen Euro erwartet. Unter Berücksichtigung von Erträgen und Ausgleichen ergibt sich ein zu deckender Gebührenbedarf von etwa 9,9 Millionen Euro, was einer Steigerung von 4,91 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Als wesentliche Kostentreiber werden die Personalkosten, die Kosten für den Betrieb des Fahrzeugparks sowie die Einführung der Wertstofftonne zum 1. Januar 2022 angeführt. Zudem wird eine geringere Kostenentlastung durch Leistungsabgleiche innerhalb des ZBG erwartet. Um das gesetzliche Kostendeckungsgebot zu erfüllen, werden neue Tarifsätze vorgeschlagen. Die Kalkulation orientiert sich am Behältervolumen, um Anreize zur Müllmengenreduzierung zu setzen. So steigt die jährliche Gebühr für einen 80-Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung von 274,30 Euro auf 286,94 Euro an.

Für bestimmte Behältergrößen zwischen 60 und 240 Litern wird eine Grundgebühr festgesetzt. Während die Nutzung gebührenfreier Bioabfallbehälter zunimmt, was zu einem höheren Verwaltungs- und Entsorgungsaufwand führt, bleibt der Rabatt für Eigenkompostierer bestehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung beschließen.

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