Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0494 des Amtes für kommunale Finanzen behandelt die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW. Der Entwurf, der im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung liegt, bezieht sich auf die Bereitstellung von Mitteln innerhalb des investiven Finanzplans.
Gemäß der vorliegenden Zusammenstellung belaufen sich die außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzplan (Liste 4b) auf einen Gesamtbetrag von 350.998 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Positionen sind in einer beigefügten Aufstellung enthalten. Laut der Vorlage stehen die erforderlichen Haushaltsmittel für diese Auszahlungen zur Verfügung. Klimarelevante Auswirkungen werden im Dokument nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211122094221-0