Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 15.05.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/0493 regelt die Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop. Aufgrund einer Änderung des Landeswahlgesetzes wurde die Einteilung der Wahlkreise angepasst, sodass die Stadt Gladbeck nicht mehr gemeinsam mit Dorsten, sondern in zwei unterschiedlichen Wahlkreisen vertreten ist.
Im Wahlkreis 73 werden Teile von Gladbeck mit Bezirken aus Gelsenkirchen zusammengefasst, während im Wahlkreis 75 Teile der Gladbecker Stadtbezirke mit der Stadt Bottrop kombiniert werden. Die Kreiswahlleitung liegt jeweils bei den Städten Gelsenkirchen und Bottrop.
Nach einer Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen sieht die Vorlage vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck für beide Wahlkreise jeweils zwei Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretungen benennt. Die Verwaltung hat hierzu die betroffenen Parteien sowie den Ältestenrat informiert. Der Beschlussentwurf sieht vor, Vertreter der SPD und der CDU als Beisitzer und Stellvertreter für die jeweiligen Ausschüsse zu entsenden.
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