Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck gem. § 2 Abs. 2 NKF-CIG zum Stichtag 30.09.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. September 2021 vorgelegt. Die Erstellung dieses vierteljährlichen Berichts ist auf die Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht im Rahmen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) ist für die Jahre 2020 und 2021 ein zusätzlicher Bericht durch den Stadtkämmerer vorgesehen.
Der vorliegende Bericht umfasst eine unterjährige Ergebnisprognose für das Haushaltsjahr 2021 nach Ablauf der ersten drei Quartale. Zudem enthält das Dokument eine Auflistung der wesentlichen Abweichungen sowie eine Beschreibung der aktuellen Liquiditätssituation. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat zur Kenntnis genommen wird.
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