Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 21/0497 behandelt die Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 in Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf zu erheben.
Dem Dokument zufolge sind innerhalb der vorgesehenen Einwendungsfrist keine Einwendungen eingegangen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 war mitsamt den entsprechenden Anlagen im Zeitraum vom 22. Oktober 2021 bis einschließlich 8. Dezember 2021 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Vorlage, die im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie im Rat zur Entscheidung vorliegt, enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen. Der Beschlussentwurf wurde von der Bürgermeisterin vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 211911100498
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
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