Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregungen gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Unabhängige-Bürger-Partei (UBP) - a) Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten b) Installation von dynamischem Licht in Gladbecker Klassenräumen c) Konsequentes Vorgehen gegen Graffiti-SprayerZur Vorlage · 14/0090 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Unabhängige-Bürger-Partei hat im Januar 2014 Anregungen gemäß § 24 GO NRW eingereicht, die im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wurden. Die Anträge umfassen die Einführung einer Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten, die Installation von dynamischem Licht in Klassenzimmern sowie Maßnahmen gegen Graffiti-Sprayer.
Die Verwaltung führt zur Videoüberwachung aus, dass keine Entscheidungskompetenz für öffentliche Räume der Stadt vorliegt und keine Kriminalitätsschwerpunkte existieren. Hinsichtlich der Beleuchtung in Schulen wird auf die laufenden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Einhaltung der geltenden DIN-Normen verwiesen.
Bezüglich der Bekämpfung von Graffiti-Sprayer beantragte die Unabhängige-Bürger-Partei die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 500 Euro, die konsequente Erstattung von Anzeigen, eine fotografische Dokumentation sowie Fahndungsmaßnahmen durch das Ordnungsamt. Die Verwaltung stellt dazu klar, dass die strafrechtliche Ermittlung in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Es wird berichtet, dass die Stadt bereits Anzeigen erstattet hat, wobei im Jahr 2011 fünf, im Jahr 2012 drei und im Jahr 2013 fünf Fälle dokumentiert wurden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Hauptdokument|20140131124756|20140131124850|20140131130159|20140131125925|20140131125027
- 6.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Wahlausschuss -Zur Vorlage · 14/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0085 des Bürgermeisterbüros behandelt die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Wahlausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein Ratsmitglied, welches zuvor als stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss tätig war.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW) ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder einen Nachfolger wählen. Der Vorschlag für die Nachbesetzung geht dabei von der Fraktion aus, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. In diesem Zusammenhang hat die SPD-Fraktion die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Wahlausschuss beantragt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Wahlausschuss zu wählen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 6.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 14/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0087 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund ist der Ausstieg eines bisherigen beratenden Mitglieds, welches die Realschulen im Ausschuss vertrat.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Neubesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden eines Mitglieds durch den Rat vorzunehmen. Dabei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Nach Abstimmung mit den Realschulen der Stadt Gladbeck wird vorgeschlagen, die bisherige stellvertretende Vertreterin der Realschulen zum beratenden Mitglied des Schulausschusses zu berufen. Gleichzeitig soll eine neue stellvertretende Vertreterin für die Schulform Realschule als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die Verwaltung bestätigt, dass die vorgeschlagene Person für die Wahl die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht die formelle Berufung der beiden genannten Funktionen vor, um die Vertretung der Realschulen im Schulausschuss wiederherzustellen.
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- 6.3Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 14/0098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BIG-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Fraktion vor, ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Als Nachfolger wurde ein sachkundiger Bürger vorgeschlagen, der die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe gewählt wird, der dem ausgeschiedenen Mitglied angehörte.
Mit der Vorlage wird der Rat ersucht, den vorgeschlagenen sachkundigen Bürger zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss zu wählen. Es sind durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt zu erwarten.
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- 7Besetzung von GremienZur Vorlage · 14/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0035 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ehemaligen Beigeordneten aus dem Dienst der Stadt zum 14. Mai 2013. Durch diesen personellen Wechsel sind in mehreren kommunalen Beteiligungen Positionen vakant geworden, die neu besetzt werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Nachfolgerin für die bisherigen Aufgaben zu bestellen. Konkret wird die Wahl einer Mitarbeiterin der Verwaltung zur Vertreterin der Stadt Gladbeck in folgenden Gremien beantragt: dem Aufsichtsrat der VEKS-Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH, der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH sowie als stellvertretende Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Emscher Lippe Energie GmbH. Zudem soll die Person als stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinsame Datenzentrale Recklinghausen“ (GKD) berufen werden.
Für die Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH sieht der Beschlussentwurf zudem vor, die vorgeschlagene Person zur Leiterin der Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Vorlage stützt sich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Vertretung von Gemeinden in Unternehmen und zur Nachwahl von Mitgliedern bei vorzeitigem Ausscheiden. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 8Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2014Zur Vorlage · 14/0030 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0030 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung 2014 des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 3. April 2014 in Mülheim an der Ruhr stattfindet. Aufgrund der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Vertretung der Gemeinde in den Organen kommunaler Spitzenverbände der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete der Gemeinde zu bestellen. Für die Besetzung der weiteren Sitze sieht die Vorlage das Verfahren nach Hare-Niemeyer vor. Basierend auf der Verteilung der Stimmen im Rat ergibt sich für die Besetzung der stimmberechtigten Abgeordneten folgendes Ergebnis: Die SPD-Fraktion erhält zwei Abgeordnete, während die CDU-Fraktion und die BIG-Fraktion jeweils einen Abgeordneten entsenden. Über die Benennung weiterer Gäste zur Teilnahme an der Versammlung besteht für alle Fraktionen die Möglichkeit.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als stimmberechtigten Abgeordneten an der Versammlung teilnimmt und die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen erteilt werden. Mit der Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 9Genehmigung der Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 e Sparkassengesetz Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 14/0018 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0018 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung der Wiederbestellung von zwei Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck. Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2013 beschlossen, zwei Sparkassendirektoren gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 15 Absatz 2 und § 19 SpkG NW) wieder zu bestellen.
Die neue Amtszeit der beiden Vorstandsmitglieder ist auf den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2019 befristet. Da die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsrat der Sparkasse nach § 8 Absatz 2 e SpkG NW der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers bedarf, wird der Rat zur Entscheidung über diesen Vorgang aufgerufen.
Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Wiederbestellung der beiden Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse Gladbeck für die genannte fünfjährige Periode förmlich zu genehmigen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 10Wahl des Integrationsrates Neufassung der WahlordnungZur Vorlage · 14/0076 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0076 des Organisations- und Personalamtes sieht eine Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diese Anpassung ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung (GO NRW) durch den Landtag.
Die Neufassung der Wahlordnung umfasst wesentliche inhaltliche Änderungen. Der Kreis der aktiv Wahlberechtigten wird erweitert, da künftig auch Staatenlose sowie alle eingebürgerten Personen wahlberechtigt sind, unabhängig von der Dauer der Einbürgerung. Zudem wird der Wahltermin der Wahl der Integrationsratsmitglieder an den Tag der Kommunalwahl gekoppelt, statt wie bisher innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der neuen Ratsperiode stattzufinden.
Ein weiterer Punkt betrifft die Möglichkeit zur Benennung von Stellvertretungen, wobei die neue Ordnung eine Listen-Stellvertretung vorsieht. Hinsichtlich der Ergebnisermittlung sieht die Vorlage vor, dass die Stimmenauszählung nicht in den einzelnen Wahllokalen, sondern durch einen zentralen Auszählungswahlvorstand erfolgt. Die Stimmzettel sollen nach Schließung der Wahllokale ungezählt und versiegelt zum Wahlbüro transportiert werden. Auch für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse ist dieses Verfahren vorgesehen.
Durch die Neufassung der Wahlordnung sollen die Regelungen weitgehend mit dem Kommunalwahlrecht synchronisiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, statt einer Änderungssatzung eine vollständige Neufassung der Integrationsratswahlordnung zu beschließen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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- 11Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2013Zur Vorlage · 14/0055 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0055 des Amts für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über den Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan mit Stand zum 30. September 2013. Im Rahmen der Berichtspflichten des Stärkungspakts Stadtfinanzen ist die Stadt Gladbeck dazu verpflichtet, der Bezirksregierung Münster zu festgelegten Stichtagen umfangreiche Berichte über den Umsetzungsstand vorzulegen.
Der Bericht zum Stichtag 30. September 2013 wurde im Zuge der Beantragung der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2014 eingereicht. Die Dokumentation umfasst Aussagen zur Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen. Bestandteil der Berichtspflicht sind zudem die Planfortschreibung bis zum Jahr 2021 auf Basis der Haushaltsplanung für das Folgejahr, eine aktualisierte Maßnahmeübersicht, eine Berechnung zum erwarteten Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres sowie die Darstellung der Umsetzung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen.
Mit der Vorlage wird der Rat über den aktuellen Stand der Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: überplanmäßiger Bedarf in dem Produkt 05.05.01 (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenZur Vorlage · 14/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0075 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Deckung eines überplanmäßigen Bedarfs im Haushaltsjahr 2013 innerhalb des Produkts 05.05.01, welches die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst.
Hintergrund der Entscheidung ist die vorläufige Abrechnung für das Jahr 2013, die vom Jobcenter vorgelegt wurde. Diese Abrechnung betrifft den kommunalen Finanzierungsanteil für das Verwaltungskostenbudget. Da für diesen Zweck im ursprünglichen Haushalt 2013 keine Mittel mehr zur Verfügung standen und die Zahlung bereits fällig war, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor. Damit wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 55.562 Euro für die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils zugestimmt. Die Einbuchung der Mittel soll auf der Haushaltsstelle für Sach- und Dienstleistungen erfolgen. Zur Deckung dieses Bedarfs werden Minderauszahlungen aus dem Produkt 06.06.01 (Hilfen zur Erziehung und Prävention) auf der Haushaltsstelle Transferaufwand in gleicher Höhe eingesetzt.
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- 13Erlass einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt GladbeckZur Vorlage · 14/0056 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck vor. Hintergrund ist ein Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V., für das Jahr 2014 vier Sonntage als verkaufsoffene Sonntage in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr freizugeben. Die vorgesehenen Termine beziehen sich auf den Ostermarkt, die Veranstaltung „Gladbeck Total“, das 2. Gladbecker Stadtpicknick sowie das Appeltatenfest.
Die Vorlage stützt sich auf das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr anlässlich örtlicher Feste oder Märkte ermöglicht. Im Rahmen des Verfahrens wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Kirchen, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer angehört. Seitens der beteiligten Verbände und Kammern wurden keine Bedenken gegen die Freigabe erhoben.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Verordnung aufzuheben und eine neue Rechtsverordnung zu erlassen. Der Entwurf sieht vor, dass Verkaufsstellen künftig an den Sonntagen vor Ostern, am Wochenende nach dem 1. Mai, am letzten Sonntag im Juni sowie am ersten Sonntag im September eines jeden Jahres für maximal fünf Stunden geöffnet werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Regelung wäre als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu ahnden. Die neue Verordnung soll zum 1. April 2014 in Kraft treten.
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- 14Interkommunale Zusammenarbeit SachstandsberichtZur Vorlage · 14/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0079 des Organisations- und Personalamts der Stadt Gladbeck dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über den aktuellen Sachstand der interkommunalen Zusammenarbeit. Ziel dieser Kooperationen ist die Steigerung der Effizienz sowie die Senkung von Kosten zur Entlastung der defizitären Haushalte. In der Vorlage werden bestehende Kooperationen, unter anderem mit dem Zweckverband GKD Recklinghausen, der Stadt Dorsten sowie der kvw Münster, sowie die Zusammenarbeit innerhalb des Kreises Recklinghausen aufgeführt.
Der Bericht thematisiert zudem rechtliche Rahmenbedingungen, die die Umsetzung von Verwaltungszusammenarbeit beeinflussen. Hierzu zählen die Erweiterung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes seit April 2011, welche zu bürokratischen und finanziellen Folgen bei Personalgestellungen führen kann, sowie Urteile des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2011. Letztere haben eine Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht auf hoheitliche Tätigkeiten zur Folge.
Die Vorlage enthält keinen Beschlussvorschlag, sondern dient der Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 10. Februar 2014. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage als nicht vorhanden angegeben. Der Entwurf ist auf den Bürgermeister ausgestellt und umfasst zudem eine Vorlage zur Protokollierung von Beschlüssen in den Gremien, welche die Dokumentation des Sitzungsdatums sowie von Entscheidungen im nicht-öffentlichen Teil vorsieht.
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- 15Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 15.01.2014 über den Finanz- und Lastenausgleich für das Haushaltsjahr 2014 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG 2014)Zur Vorlage · 14/0092 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 15. Januar 2014 vorzugehen. Der Bescheid regelt den Finanz- und Lastenausgleich für das Haushaltsjahr 2014 auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014.
Grund für die geplante Klage ist die Berechnung der Zuweisungen, die teilweise auf den aktuellen Zensuszahlen sowie auf der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl der Volkszählung von 1987 basiert. Die Stadt Gladbeck hatte bereits im Dezember 2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Zensusbescheid vom 7. November 2013 erhoben, da die Richtigkeit der ausgewiesenen Einwohnerzahl angezweifelt wird.
Da die nach den Zensuszahlen niedriger angesetzte Einwohnerzahl als Multiplikator dient, führt dies zu geringeren Zuweisungsbeträgen bei den Schlüsselzuweisungen, der allgemeinen Investitionspauschale und der Sportpauschale. Die daraus resultierende Verringerung der Zuweisungsbeträge beläuft sich im Haushaltsjahr 2014 auf insgesamt circa 293.000 Euro. Die Stadt wird den Bescheid der Bezirksregierung daher gerichtlich anfechten. Der Entwurf sieht vor, dass die Erhebung der Klage im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen wird.
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- 15.aGenehmigung einer Dienstreise - Städtepartnerschaft mit Alanya -Zur Vorlage · 14/0097 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0097 des Bürgermeisterbüros sieht die Genehmigung einer Dienstreise nach Alanya vor. Anlass der Reise ist die Einladung der Stadt Gladbeck durch die türkische Partnerstadt Alanya anlässlich des dort stattfindenden Stadtfestes im Zeitraum vom 30. Mai bis zum 2. Juni 2014.
Geplant ist die Teilnahme des Bürgermeisters sowie einer Delegation aus dem Rat der Stadt Gladbeck. Die Delegation soll insgesamt vier Mitglieder des Rates umfassen, wobei die Zusammensetzung nach dem Schlüssel 2:1:1 erfolgen soll. Die Anreise zur Partnerstadt ist per Flugzeug vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind in der Ergebnisrechnung Reisekosten als Aufwand aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahme zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dienstreise nach Alanya einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 16Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2013Zur Vorlage · 14/0040 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0040 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling beziehungsweise die Beschlussliste für das zweite Halbjahr des Jahres 2013.
Mit der Vorlage wird die entsprechende Liste der getroffenen Entscheidungen dem Ausschuss vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2013 im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen wird. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen, weder im Bereich der Ergebnisrechnung noch im investiven Finanzplan. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Februar 2014 vorgesehen.
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- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 18Mitteilungen des Bürgermeisters
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 22Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Gladbecknicht öffentlich
- 23Vertrag über die Herstellung einer öffentlichen Entwässerungsanlagenicht öffentlich
- 24Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2013nicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich