Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0055 des Amts für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über den Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan mit Stand zum 30. September 2013. Im Rahmen der Berichtspflichten des Stärkungspakts Stadtfinanzen ist die Stadt Gladbeck dazu verpflichtet, der Bezirksregierung Münster zu festgelegten Stichtagen umfangreiche Berichte über den Umsetzungsstand vorzulegen.
Der Bericht zum Stichtag 30. September 2013 wurde im Zuge der Beantragung der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2014 eingereicht. Die Dokumentation umfasst Aussagen zur Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen. Bestandteil der Berichtspflicht sind zudem die Planfortschreibung bis zum Jahr 2021 auf Basis der Haushaltsplanung für das Folgejahr, eine aktualisierte Maßnahmeübersicht, eine Berechnung zum erwarteten Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres sowie die Darstellung der Umsetzung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen.
Mit der Vorlage wird der Rat über den aktuellen Stand der Berichterstattung in Kenntnis gesetzt. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141501100054
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140122095644
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140122095647
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20140122095652
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