Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0087 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund ist der Ausstieg eines bisherigen beratenden Mitglieds, welches die Realschulen im Ausschuss vertrat.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Neubesetzung von Ausschüssen nach dem Ausscheiden eines Mitglieds durch den Rat vorzunehmen. Dabei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Nach Abstimmung mit den Realschulen der Stadt Gladbeck wird vorgeschlagen, die bisherige stellvertretende Vertreterin der Realschulen zum beratenden Mitglied des Schulausschusses zu berufen. Gleichzeitig soll eine neue stellvertretende Vertreterin für die Schulform Realschule als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die Verwaltung bestätigt, dass die vorgeschlagene Person für die Wahl die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht die formelle Berufung der beiden genannten Funktionen vor, um die Vertretung der Realschulen im Schulausschuss wiederherzustellen.
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Dokumente
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