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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: überplanmäßiger Bedarf in dem Produkt 05.05.01 (Grundsicherung für Arbeitssuchende), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

14/0075 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0075 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Deckung eines überplanmäßigen Bedarfs im Haushaltsjahr 2013 innerhalb des Produkts 05.05.01, welches die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst.

Hintergrund der Entscheidung ist die vorläufige Abrechnung für das Jahr 2013, die vom Jobcenter vorgelegt wurde. Diese Abrechnung betrifft den kommunalen Finanzierungsanteil für das Verwaltungskostenbudget. Da für diesen Zweck im ursprünglichen Haushalt 2013 keine Mittel mehr zur Verfügung standen und die Zahlung bereits fällig war, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen.

Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor. Damit wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 55.562 Euro für die Erstattung des kommunalen Finanzierungsanteils zugestimmt. Die Einbuchung der Mittel soll auf der Haushaltsstelle für Sach- und Dienstleistungen erfolgen. Zur Deckung dieses Bedarfs werden Minderauszahlungen aus dem Produkt 06.06.01 (Hilfen zur Erziehung und Prävention) auf der Haushaltsstelle Transferaufwand in gleicher Höhe eingesetzt.

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