Anregungen gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Unabhängige-Bürger-Partei (UBP) - a) Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten b) Installation von dynamischem Licht in Gladbecker Klassenräumen c) Konsequentes Vorgehen gegen Graffiti-Sprayer
✦ KI-Zusammenfassung
Die Unabhängige-Bürger-Partei hat im Januar 2014 Anregungen gemäß § 24 GO NRW eingereicht, die im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wurden. Die Anträge umfassen die Einführung einer Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten, die Installation von dynamischem Licht in Klassenzimmern sowie Maßnahmen gegen Graffiti-Sprayer.
Die Verwaltung führt zur Videoüberwachung aus, dass keine Entscheidungskompetenz für öffentliche Räume der Stadt vorliegt und keine Kriminalitätsschwerpunkte existieren. Hinsichtlich der Beleuchtung in Schulen wird auf die laufenden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Einhaltung der geltenden DIN-Normen verwiesen.
Bezüglich der Bekämpfung von Graffiti-Sprayer beantragte die Unabhängige-Bürger-Partei die Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 500 Euro, die konsequente Erstattung von Anzeigen, eine fotografische Dokumentation sowie Fahndungsmaßnahmen durch das Ordnungsamt. Die Verwaltung stellt dazu klar, dass die strafrechtliche Ermittlung in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Es wird berichtet, dass die Stadt bereits Anzeigen erstattet hat, wobei im Jahr 2011 fünf, im Jahr 2012 drei und im Jahr 2013 fünf Fälle dokumentiert wurden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140131124756
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140131124850
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20140131130159
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20140131125925
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20140131125027
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