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Beschlussvorlage

Genehmigung der Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 e Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen

14/0018 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0018 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Genehmigung der Wiederbestellung von zwei Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck. Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2013 beschlossen, zwei Sparkassendirektoren gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 15 Absatz 2 und § 19 SpkG NW) wieder zu bestellen.

Die neue Amtszeit der beiden Vorstandsmitglieder ist auf den Zeitraum vom 1. November 2014 bis zum 31. Oktober 2019 befristet. Da die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Verwaltungsrat der Sparkasse nach § 8 Absatz 2 e SpkG NW der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers bedarf, wird der Rat zur Entscheidung über diesen Vorgang aufgerufen.

Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Wiederbestellung der beiden Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse Gladbeck für die genannte fünfjährige Periode förmlich zu genehmigen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.

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