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Beschlussvorlage

Wahl des Integrationsrates Neufassung der Wahlordnung

14/0076 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0076 des Organisations- und Personalamtes sieht eine Neufassung der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diese Anpassung ist die Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung (GO NRW) durch den Landtag.

Die Neufassung der Wahlordnung umfasst wesentliche inhaltliche Änderungen. Der Kreis der aktiv Wahlberechtigten wird erweitert, da künftig auch Staatenlose sowie alle eingebürgerten Personen wahlberechtigt sind, unabhängig von der Dauer der Einbürgerung. Zudem wird der Wahltermin der Wahl der Integrationsratsmitglieder an den Tag der Kommunalwahl gekoppelt, statt wie bisher innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der neuen Ratsperiode stattzufinden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Möglichkeit zur Benennung von Stellvertretungen, wobei die neue Ordnung eine Listen-Stellvertretung vorsieht. Hinsichtlich der Ergebnisermittlung sieht die Vorlage vor, dass die Stimmenauszählung nicht in den einzelnen Wahllokalen, sondern durch einen zentralen Auszählungswahlvorstand erfolgt. Die Stimmzettel sollen nach Schließung der Wahllokale ungezählt und versiegelt zum Wahlbüro transportiert werden. Auch für die Ermittlung der Briefwahlergebnisse ist dieses Verfahren vorgesehen.

Durch die Neufassung der Wahlordnung sollen die Regelungen weitgehend mit dem Kommunalwahlrecht synchronisiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, statt einer Änderungssatzung eine vollständige Neufassung der Integrationsratswahlordnung zu beschließen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.

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