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Mitteilungsvorlage

Klage gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 15.01.2014 über den Finanz- und Lastenausgleich für das Haushaltsjahr 2014 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG 2014)

14/0092

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, gegen den Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 15. Januar 2014 vorzugehen. Der Bescheid regelt den Finanz- und Lastenausgleich für das Haushaltsjahr 2014 auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014.

Grund für die geplante Klage ist die Berechnung der Zuweisungen, die teilweise auf den aktuellen Zensuszahlen sowie auf der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl der Volkszählung von 1987 basiert. Die Stadt Gladbeck hatte bereits im Dezember 2013 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Zensusbescheid vom 7. November 2013 erhoben, da die Richtigkeit der ausgewiesenen Einwohnerzahl angezweifelt wird.

Da die nach den Zensuszahlen niedriger angesetzte Einwohnerzahl als Multiplikator dient, führt dies zu geringeren Zuweisungsbeträgen bei den Schlüsselzuweisungen, der allgemeinen Investitionspauschale und der Sportpauschale. Die daraus resultierende Verringerung der Zuweisungsbeträge beläuft sich im Haushaltsjahr 2014 auf insgesamt circa 293.000 Euro. Die Stadt wird den Bescheid der Bezirksregierung daher gerichtlich anfechten. Der Entwurf sieht vor, dass die Erhebung der Klage im Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen wird.

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