Änderung einer Ausschussbesetzung - Wahlausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0085 des Bürgermeisterbüros behandelt die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Wahlausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats durch ein Ratsmitglied, welches zuvor als stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss tätig war.
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW) ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder einen Nachfolger wählen. Der Vorschlag für die Nachbesetzung geht dabei von der Fraktion aus, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. In diesem Zusammenhang hat die SPD-Fraktion die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Wahlausschuss beantragt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Wahlausschuss zu wählen. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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