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Beschlussvorlage

Erlass einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck

14/0056 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer neuen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck vor. Hintergrund ist ein Antrag der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V., für das Jahr 2014 vier Sonntage als verkaufsoffene Sonntage in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr freizugeben. Die vorgesehenen Termine beziehen sich auf den Ostermarkt, die Veranstaltung „Gladbeck Total“, das 2. Gladbecker Stadtpicknick sowie das Appeltatenfest.

Die Vorlage stützt sich auf das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu vier Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr anlässlich örtlicher Feste oder Märkte ermöglicht. Im Rahmen des Verfahrens wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Kirchen, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer angehört. Seitens der beteiligten Verbände und Kammern wurden keine Bedenken gegen die Freigabe erhoben.

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Verordnung aufzuheben und eine neue Rechtsverordnung zu erlassen. Der Entwurf sieht vor, dass Verkaufsstellen künftig an den Sonntagen vor Ostern, am Wochenende nach dem 1. Mai, am letzten Sonntag im Juni sowie am ersten Sonntag im September eines jeden Jahres für maximal fünf Stunden geöffnet werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Regelung wäre als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zu ahnden. Die neue Verordnung soll zum 1. April 2014 in Kraft treten.

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