Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Anregung gem. § 24 GO NRW; hier: Antrag von Herrn Matthias Strehlke - Konsequenzen aus der KiBiz-Novelle für die Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 11/0379 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss mit den Auswirkungen der KiBiz-Novelle auf die Stadt Gladbeck. Ein Antrag fordert, die bestehende Geschwisterkindregelung bei den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, offene Ganztagsschulen und die Kindertagespflege beizubehalten. Zudem wird vorgeschlagen, die durch die Novelle anfallenden Landeszuschüsse vollständig an die betroffenen Familien weiterzugeben und die Verwaltung mit der Erstellung eines Entwurfs für eine modifizierte Beitragssatzung zu beauftragen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das neue Gesetz den Besuch des letzten Kindergartenjahres sowie der Kindertagespflege beitragsfrei stellt. Für das Kita-Jahr 2011/2012 sind in Gladbeck 582 Kinder von dieser Regelung betroffen, was einem Ausfall von Elternbeiträgen in Höhe von 409.678 Euro entspricht. Als Ausgleich werden seitens des Landesmittel 519.587 Euro bewilligt. Die Verwaltung stellt fest, dass die landespolitische Absicht der Entlastung der Eltern durch die bestehende kommunale Regelung bereits umgesetzt wird und die zusätzlichen Mittel nun teilweise zur Refinanzierung dienen.
Die Verwaltung hält an der bisherigen Geschwisterkindbefreiung fest, um die familienfreundliche Ausrichtung der Stadt zu unterstützen. Ein Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Beibehaltung der Geschwisterkindregelung in der Beitragssatzung zu bestätigen.
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- 6Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Behindertenbeirat -Zur Vorlage · 11/0389 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0389 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die formale Aufnahme des Behindertenbeirats in die Hauptsatzung.
Der Behindertenbeirat, der ehemals als Arbeitsgemeinschaft „Integration von Menschen mit Behinderung in Gladbeck“ bezeichnet wurde, hat die Aufgabe, die Interessen von Menschen mit Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, in der Stadt zu vertreten und auf die Einhaltung ihrer Rechte zu achten. Die geplante Aufnahme in die Hauptsatzung erfolgt in Anlehnung an die bereits bestehende Institutionalisierung des Seniorenbeirates und des Jugendrates in der Satzung.
Mit der Änderung der Hauptsatzung vom 13.03.1995 wird die Stellung des Beirats im kommunalen Gefüge verankert. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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- 7Corporate Design der Stadt Gladbeck - mündlicher Bericht -Zur Vorlage · 11/0401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 11/0401 des Bürgermeisterbüros der Stadt Gladbeck befasst sich mit dem Thema des Corporate Designs der Stadt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Oktober 2011 vorgesehen.
Inhaltlich ist für die Sitzung lediglich ein mündlicher Bericht vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Berichterstattung zum Corporate Design keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Es stehen somit keine Haushaltsmittel für diese Angelegenheit zur Verfügung, da keine Kosten entstehen.
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- 8Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 11/0355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0355 des Amts für Bildung und Erziehung legt drei Projekte vor, die durch den Fonds „Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ finanziert werden sollen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird um die Freigabe von Mitteln in Gesamthöhe von 34.700 Euro gebeten.
Das erste Projekt mit dem Titel „Auswege“ der Frauenberatungsstelle Gladbeck sieht die Finanzierung einer türkischsprachigen Fachkraft für den Zeitraum von 2011 bis 2014 vor. Ziel ist die muttersprachliche Beratung von Frauen mit Migrationsgeschichte, die von Gewalt betroffen sind, sowie deren Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsangeboten. Für das Jahr 2011 wird hierfür ein Zuschuss von 7.200 Euro benötigt.
Das zweite Projekt des Jugendamtes mit dem Titel „Interkulturelle Kompetenz im präventiven Jugendschutz“ zielt auf die Verbesserung der Kooperation zwischen verschiedenen Jugendförderungsträgern und Jugendlichen ab. Durch Trainings sollen etwa 15 bis 20 junge Menschen befähigt werden, bei Stadt- und Stadtteilfesten als „Buddys“ oder in Jugendschutzstreifen präventiv tätig zu werden. Der Zuschussbedarf beläuft sich auf 5.000 Euro.
Das dritte Vorhaben umfasst die Fortschreibung der Familienberichterstattung durch eine Familienbefragung. Die Erhebung soll die Situation der Familien in Gladbeck analysieren, um der Politik und Verwaltung Entscheidungsgrundlagen für die Familienpolitik zu liefern. Für den Zeitraum 2011 bis 2012 wird ein Gesamtbedarf von 69.300 Euro veranschlagt, wovon 22.500 Euro im Jahr 2011 benötigt werden.
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- 9Erzieherische Hilfen in Heimen, Familien und bei ambulanten Einsätzen - aktuelle Kostenentwicklung - (mündlicher Bericht)Zur Vorlage · 11/0386 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 11/0386 des Bürgermeisterbüros dient als Grundlage für eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Oktober 2011. Gegenstand der Vorlage ist ein mündlicher Bericht über die aktuelle Kostenentwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen.
Der Bericht umfasst die finanzielle Situation bei verschiedenen Formen der Unterstützung, konkret bei Einsätzen in Heimen, in Familien sowie bei ambulanten Einsätzen. Die Vorlage ist als Information zur aktuellen Kostenlage konzipiert. Aus den Angaben zur finanziellen Auswirkung geht hervor, dass für das Vorhaben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan ausgewiesen sind. Es sind keine einmaligen oder jährlichen Erträge oder Aufwendungen sowie keine Auszahlungen oder Zuschüsse in der Vorlage dokumentiert.
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- 10Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines Verwaltungsratsmitgliedes/eines stellv. VerwaltungsratsmitgliedesZur Vorlage · 11/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0295 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Positionen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden von zwei zuvor gewählten Ratsmitgliedern aus ihrer Funktion im Verwaltungsrat der Sparkasse.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit durch die Vertretung des Trägers ein Nachfolger gewählt wird. Dieser Vorgang erfolgt auf Vorschlag der Gruppe, von der die ausgeschiedene Person ursprünglich vorgeschlagen worden war.
Die Durchführung der Wahlen unterliegt den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines neuen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung, sofern kein Widerspruch vorliegt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte in einer ersten Abstimmung kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Verwaltungsbeirat der Rhenag; hier: Benennung einer Vertreterin/eines VertretersZur Vorlage · 11/0393 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0393 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes im Verwaltungsbeirat der Rhenag. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung der Mitgliedschaft eines Ratsmitglieds in diesem Gremium, wodurch eine Ersatzbenennung durch die Stadt Gladbeck erforderlich wird.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 113 GO NRW sind Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Dabei sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Bestellung der Vertretung im Verwaltungsbeirat der Rhenag erfolgt nach den Vorgaben des § 50 Abs. 2 GO NRW.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat eine Person als Vertreter oder Vertreterin der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag benennt. Für die Durchführung der Wahl sind die entsprechenden Verfahrensvorschriften vorgesehen, wonach die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Die Entscheidung steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat an.
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- 12.1Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 11/0392 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 26. September 2011 eine Änderung der Ausschussbesetzungen vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage 11/0392 ist die Niederlegung von Mandaten durch zwei Ratsmitglieder in den betreffenden Gremien.
Der Vorschlag sieht vor, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Schulausschuss nachrückt, um die Position eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds zu übernehmen. Ebenso soll ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Stadtplanungs- und Bauausschuss gewählt werden, um den Platz eines ebenfalls ausgeschiedenen Ratsmitglieds zu besetzen.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW. Gemäß den dortigen Vorschriften wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger. Die Vorlage stellt klar, dass sich die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse durch diese personellen Änderungen nicht verändert. Es entstehen durch die vorgeschlagenen Neubesetzungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die formelle Wahl der genannten Ratsmitglieder für die jeweiligen Ausschüsse vor.
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- 12.2Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 11/0404 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0404 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Änderung einer Ausschussbesetzung im Umwelt- und Betriebsausschuss. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats als stellvertretendes Mitglied durch ein Ratsmitglied zum 30. September 2011.
Auf Vorschlag der BIG-Ratsfraktion soll eine Nachfolge für diesen Posten bestimmt werden. Die Fraktion schlägt vor, ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied im Umwelt- und Betriebsausschuss zu wählen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion gewählt wird.
Durch die geplante Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses unverändert. Es ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum stellvertretenden Mitglied im Umwelt- und Betriebsausschuss vor.
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- 13Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 11/0385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 11/0385 eine Zusammenstellung über unerhebliche überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegt. Die Dokumentation umfasst die sogenannte Liste 2 und dient der Information des Rats.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW. Diese Bestimmungen regeln, dass über- und außerplanmäßige Ausgaben, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht.
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- 14Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 11/0381 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0381 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW.
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen im konsumtiven Finanzplan auf einen Betrag von 22.500,00 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Ausgaben sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 15Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010Zur Vorlage · 11/0390 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen der Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010 zurückzunehmen. Die Entscheidung basiert auf der rechtlichen Bewertung eines vorangegangenen Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2010. In diesem Urteil wurde die Beschwerde des Kreises Recklinghausen sowie der kreisangehörigen Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 zurückgewiesen.
Nach Einschätzung der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei sowie der beteiligten Verwaltungen ist eine erfolgreiche Anfechtung der Mittelzuweisungen im vertikalen Finanzausgleich aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht zu erwarten. Zwar erkennt das Gericht den Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung grundsätzlich an, knüpft diesen jedoch an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Kritik am horizontalen Finanzausgleich und am Soziallastenansatz führte im vorliegenden Fall nicht zur Stattgabe der Beschwerde.
Da die ursprünglichen Klagen gemeinsam vom Kreis Recklinghausen und den kreisangehörigen Städten eingereicht wurden, erfolgt die Rücknahme im Einvernehmen mit den anderen Kommunen. Eine entsprechende Abstimmung zwischen der Kreisverwaltung und den Bürgermeisterinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte fand bereits im Rahmen einer Konferenz im September 2011 statt. Die Verwaltung der Stadt Gladbeck folgt dem Vorschlag zur Rücknahme der Verfahren.
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- 16Satzung der Stadt Gladbeck nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 19.12.2005 über die Festsetzung der Anliegeranteile für den Kanalausbau in der Rentforter Straße von Hermannstraße bis SandstraßeZur Vorlage · 11/0342 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Anliegeranteile für den Kanalausbau in der Rentforter Straße vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Teilstück zwischen der Hermannstraße und der Sandstraße, in dem im Jahr 2009 der Mischwasserkanal erneuert wurde. Die Schlussabnahme der Maßnahme erfolgte am 24. April 2009.
Nach der geltenden Beitragssatzung vom 19. Dezember 2005 müssten die Anlieger einen Anteil von 60 % an den Kosten der Straßenentwässerung tragen, was einem Betrag von 36.071,99 € entspräche. Die Verwaltung schlägt jedoch eine Anpassung der Anteile vor. Da die Rentforter Straße in dem betreffenden Bereich nur auf der Nordseite zur Erschließung von Grundstücken dient und ein Grundstück auf der Südseite aufgrund eines Grünstreifens nicht von der Straße aus angefahren werden kann, liegt eine atypische Erschließungssituation vor.
Um eine ungleiche Verteilung der Kostenlast auf die verbleibenden Grundstücke zu vermeiden, wird die Anwendung einer Einzelfallregelung beantragt. Der Anliegeranteil für die Straßenentwässerung soll von 60 % auf 30 % reduziert werden. Dies führt zu einem beitragsfähigen Anteil von 18.036,00 €, was einem Verteilungsfaktor von 3,07 € pro Berechnungseinheit entspricht. Da die Beitragspflicht mit der Abnahme im April 2009 entstanden ist, soll die Satzung rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine einmalige Einzahlung von etwa 18.000 €.
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- 17Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse; hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 11/0394 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ingenieuramtes befasst sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 61a Landeswassergesetz (LWG) bezüglich der Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse in Gladbeck. Da eine Änderung der gesetzlichen Grundlage derzeit nicht absehbar ist und ein Vollzugserlass des zuständigen Ministeriums Details zur technischen Durchführung regelt, sieht die Vorlage die Verabschiedung von zwei Fristensatzungen vor.
Die erste Fristensatzung bezieht sich auf das im Stadtgebiet befindliche Wasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB), welches das Areal nördlich der Redenstraße und Tunnelstraße umfasst. Für diesen Bereich wird ein Dichtheitsnachweis für private Abwasserkanäle bis zum 31. Dezember 2014 gefordert. Mit dieser Regelung erfüllt die Stadt ihre rechtliche Verpflichtung zur Fristverkürzung in Wasserschutzgebieten.
Die zweite Fristensatzung regelt die Nachweisführung für das restliche Stadtgebiet. Hier ist eine gestaffelte Umsetzung vorgesehen, bei der die Eigentümer den Dichtheitsnachweis in Abhängigkeit von der Lage zwischen den Jahren 2015 und 2023 erbringen müssen. Ziel dieser Maßnahme ist eine Entzerrung der bisher geltenden einheitlichen Frist zum Jahr 2015. Eine entsprechende Anpassung der Entwässerungssatzung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sobald die Reaktionen des zuständigen Ministeriums auf die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Kommunen vorliegen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20110929164818|20110929164910|20110929164956|20110929164959|20110929165002|20110929165006|20110929165010|20110929165014
- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Abs. 1 GO NRW; Genehmigung einer Dienstreise: Städtepartnerschahft mit Marcq-en-BaroeulZur Vorlage · 11/0365 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0365 des Bürgermeisterbüros dient der Genehmigung einer bereits am 5. September 2011 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Entscheidung ist die Durchführung einer Dienstreise zur französischen Partnerstadt Marcq-en-Baroeul.
Anlass der Reise ist die Teilnahme am Herbstfest St. Vincent, welches am 17. und 18. September 2011 stattfindet. Die Einladung erfolgte durch die Stadt Marcq-en-Baroeul an den Bürgermeister sowie an eine Delegation des Rates der Stadt Gladbeck. Neben dem Bürgermeister sollen drei weitere Ratsmitglieder an der Reise teilnehmen. Die Anreise ist mit einem Kleinbus vorgesehen.
Da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 10. Oktober 2011 angesetzt war, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen. Die Vorlage sieht vor, die bereits getroffene Entscheidung zur Genehmigung der Reise für die genannten Personen offiziell zu bestätigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind Reisekosten in der Ergebnisrechnung als Aufwand aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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- 19BundesfreiwilligendienstZur Vorlage · 11/0382 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck befasst sich mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) als Nachfolge für die weggefallenen Zivildienstplätze. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz wurde der Zivildienst zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, wodurch rund 20 Stellen in Bereichen wie der Feuerwehr, der Bücherei, der Seniorenberatung, der Ausländerintegration, der Jugendförderung sowie dem Rechtsamt zur Verfügung standen. Diese Einsatzbereiche sollen nun weitgehend durch den BFD abgedeckt werden.
Der Dienst ist in der Regel für 12 Monate vorgesehen, wobei eine Dauer zwischen sechs und 18 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate, möglich ist. Teilnehmende müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben; eine Altersgrenze nach oben existiert nicht. Die Einsatzstelle übernimmt die Beiträge zur Sozialversicherung und kann Taschengeld bis zu einer Höchstgrenze von 330 Euro monatlich sowie Leistungen für Verpflegung, Unterkunft und Arbeitskleidung gewähren. Für die Einsatzstellen ergeben sich durch die Förderung des Bundes Kostenerstattungen, die sich je nach Kindergeldberechtigung der Freiwilligen auf bis zu 250 Euro bzw. 350 Euro pro Monat belaufen.
Die Verwaltung kalkuliert pro Platz mit einem jährlichen Eigenanteil von etwa 4.000 bis 5.000 Euro. Die ersten Freiwilligen werden voraussichtlich im Oktober ihren Dienst antreten. Zur Besetzung der verbleibenden Stellen erfolgt die Werbung über die Presse, das Internet sowie das Büro für freiwilliges Engagement und Selbsthilfe beim Sozialamt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 20Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beteiligung der Stadt Gladbeck an den Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerken RWE -Zur Vorlage · 11/0364 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Oktober 2011 eine Beschlussvorlage eingereicht. Der Antrag basiert auf § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse.
Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung einer möglichen Beteiligung der Stadt Gladbeck an den Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerken (RWE). Die Fraktionen haben diesen Vorschlag gemäß der geltenden Geschäftsordnung zur Beratung in den zuständigen Ausschuss eingebracht. Weitere Details zur inhaltlichen Begründung des Antrags sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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- 20.aDringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Information über den Stand der Verhandlungen zum Ausbau der A 52 -Zur Vorlage · 11/0406 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 11/0406 wurde im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Information über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum Ausbau der Autobahn A 52 in den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck eingebracht.
Der Antrag dient dazu, dem Ausschuss eine Auskunft über den derzeitigen Fortschritt und den Status der laufenden Verhandlungen bezüglich des geplanten Ausbaus der genannten Bundesverkehrsstraße zu ermöglichen. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Oktober 2011 vorbereitet. Ein konkreter Inhalt der Verhandlungen oder eine detaillierte Begründung ist der vorliegenden Vorlage nicht direkt zu entnehmen, da auf eine entsprechende Anlage verwiesen wird. Die Vorlage ist als Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung des Ausschusses konzipiert.
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- 21Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2011Zur Vorlage · 11/0358 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0358 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Sitzung am 10. Oktober 2011. Gegenstand der Vorlage ist die Vorlage einer Beschlussliste, die das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2011 abbildet.
Mit der Vorlage wird die Dokumentation der im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis gebracht. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Vorlage der Beschlussliste keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Erträge oder Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie keine Einzahlungen oder Auszahlungen im investiven Finanzplan vorgesehen. Die Vorlage dient somit der rein administrativen Dokumentation der Beschlussvorgänge im ersten Halbjahr 2011.
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- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen des Bürgermeisters
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 27Personalangelegenheitennicht öffentlich
- 28Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2011nicht öffentlich
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 30Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich