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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines Verwaltungsratsmitgliedes/eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes

11/0295 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 11/0295 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von zwei Positionen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden von zwei zuvor gewählten Ratsmitgliedern aus ihrer Funktion im Verwaltungsrat der Sparkasse.

Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit durch die Vertretung des Trägers ein Nachfolger gewählt wird. Dieser Vorgang erfolgt auf Vorschlag der Gruppe, von der die ausgeschiedene Person ursprünglich vorgeschlagen worden war.

Die Durchführung der Wahlen unterliegt den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines neuen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Die Wahl erfolgt durch offene Abstimmung, sofern kein Widerspruch vorliegt. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte in einer ersten Abstimmung kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Los. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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