Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0381 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW.
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen im konsumtiven Finanzplan auf einen Betrag von 22.500,00 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Ausgaben sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 112009100381
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110929171135
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 20.09.2011
- Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2011 16.09.2011
- Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010 26.09.2011
- Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Behindertenbeirat - 26.09.2011
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- Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse; hier: Satzungsbeschluss 27.09.2011