Verwaltungsbeirat der Rhenag; hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0393 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzplatzes im Verwaltungsbeirat der Rhenag. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung der Mitgliedschaft eines Ratsmitglieds in diesem Gremium, wodurch eine Ersatzbenennung durch die Stadt Gladbeck erforderlich wird.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 113 GO NRW sind Vertreter der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, dazu verpflichtet, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Dabei sind diese Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Die Bestellung der Vertretung im Verwaltungsbeirat der Rhenag erfolgt nach den Vorgaben des § 50 Abs. 2 GO NRW.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat eine Person als Vertreter oder Vertreterin der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag benennt. Für die Durchführung der Wahl sind die entsprechenden Verfahrensvorschriften vorgesehen, wonach die vorgeschlagene Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Die Entscheidung steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat an.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der Fraktion Soziale Liste - Verzicht auf den Ausbau der B 224 zur A 52 27.09.2011
- Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse; hier: Satzungsbeschluss 27.09.2011
- Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion - 27.09.2011
- Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010 26.09.2011
- Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Behindertenbeirat - 26.09.2011
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 20.09.2011