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Beschlussvorlage

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse; hier: Satzungsbeschluss

11/0394 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Ingenieuramtes befasst sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 61a Landeswassergesetz (LWG) bezüglich der Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse in Gladbeck. Da eine Änderung der gesetzlichen Grundlage derzeit nicht absehbar ist und ein Vollzugserlass des zuständigen Ministeriums Details zur technischen Durchführung regelt, sieht die Vorlage die Verabschiedung von zwei Fristensatzungen vor.

Die erste Fristensatzung bezieht sich auf das im Stadtgebiet befindliche Wasserschutzgebiet (Schutzzone IIIB), welches das Areal nördlich der Redenstraße und Tunnelstraße umfasst. Für diesen Bereich wird ein Dichtheitsnachweis für private Abwasserkanäle bis zum 31. Dezember 2014 gefordert. Mit dieser Regelung erfüllt die Stadt ihre rechtliche Verpflichtung zur Fristverkürzung in Wasserschutzgebieten.

Die zweite Fristensatzung regelt die Nachweisführung für das restliche Stadtgebiet. Hier ist eine gestaffelte Umsetzung vorgesehen, bei der die Eigentümer den Dichtheitsnachweis in Abhängigkeit von der Lage zwischen den Jahren 2015 und 2023 erbringen müssen. Ziel dieser Maßnahme ist eine Entzerrung der bisher geltenden einheitlichen Frist zum Jahr 2015. Eine entsprechende Anpassung der Entwässerungssatzung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sobald die Reaktionen des zuständigen Ministeriums auf die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Kommunen vorliegen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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