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Beschlussvorlage

Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010

11/0390 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen erhobenen Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen der Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010 zurückzunehmen. Die Entscheidung basiert auf der rechtlichen Bewertung eines vorangegangenen Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Juli 2010. In diesem Urteil wurde die Beschwerde des Kreises Recklinghausen sowie der kreisangehörigen Städte gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 zurückgewiesen.

Nach Einschätzung der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei sowie der beteiligten Verwaltungen ist eine erfolgreiche Anfechtung der Mittelzuweisungen im vertikalen Finanzausgleich aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht zu erwarten. Zwar erkennt das Gericht den Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung grundsätzlich an, knüpft diesen jedoch an die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Kritik am horizontalen Finanzausgleich und am Soziallastenansatz führte im vorliegenden Fall nicht zur Stattgabe der Beschwerde.

Da die ursprünglichen Klagen gemeinsam vom Kreis Recklinghausen und den kreisangehörigen Städten eingereicht wurden, erfolgt die Rücknahme im Einvernehmen mit den anderen Kommunen. Eine entsprechende Abstimmung zwischen der Kreisverwaltung und den Bürgermeisterinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte fand bereits im Rahmen einer Konferenz im September 2011 statt. Die Verwaltung der Stadt Gladbeck folgt dem Vorschlag zur Rücknahme der Verfahren.

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