Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Behindertenbeirat -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0389 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die formale Aufnahme des Behindertenbeirats in die Hauptsatzung.
Der Behindertenbeirat, der ehemals als Arbeitsgemeinschaft „Integration von Menschen mit Behinderung in Gladbeck“ bezeichnet wurde, hat die Aufgabe, die Interessen von Menschen mit Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, in der Stadt zu vertreten und auf die Einhaltung ihrer Rechte zu achten. Die geplante Aufnahme in die Hauptsatzung erfolgt in Anlehnung an die bereits bestehende Institutionalisierung des Seniorenbeirates und des Jugendrates in der Satzung.
Mit der Änderung der Hauptsatzung vom 13.03.1995 wird die Stellung des Beirats im kommunalen Gefüge verankert. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 112609100389
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20111014122529
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2009 und 2010 26.09.2011
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der Fraktion Soziale Liste - Verzicht auf den Ausbau der B 224 zur A 52 27.09.2011
- Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion - 27.09.2011
- Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse; hier: Satzungsbeschluss 27.09.2011
- Verwaltungsbeirat der Rhenag; hier: Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters 27.09.2011
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 20.09.2011