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Beschlussvorlage

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck - Behindertenbeirat -

11/0389 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0389 des Bürgermeisterbüros sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die formale Aufnahme des Behindertenbeirats in die Hauptsatzung.

Der Behindertenbeirat, der ehemals als Arbeitsgemeinschaft „Integration von Menschen mit Behinderung in Gladbeck“ bezeichnet wurde, hat die Aufgabe, die Interessen von Menschen mit Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, in der Stadt zu vertreten und auf die Einhaltung ihrer Rechte zu achten. Die geplante Aufnahme in die Hauptsatzung erfolgt in Anlehnung an die bereits bestehende Institutionalisierung des Seniorenbeirates und des Jugendrates in der Satzung.

Mit der Änderung der Hauptsatzung vom 13.03.1995 wird die Stellung des Beirats im kommunalen Gefüge verankert. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgelegt.

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