Bundesfreiwilligendienst
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck befasst sich mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) als Nachfolge für die weggefallenen Zivildienstplätze. Durch das Wehrrechtsänderungsgesetz wurde der Zivildienst zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, wodurch rund 20 Stellen in Bereichen wie der Feuerwehr, der Bücherei, der Seniorenberatung, der Ausländerintegration, der Jugendförderung sowie dem Rechtsamt zur Verfügung standen. Diese Einsatzbereiche sollen nun weitgehend durch den BFD abgedeckt werden.
Der Dienst ist in der Regel für 12 Monate vorgesehen, wobei eine Dauer zwischen sechs und 18 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate, möglich ist. Teilnehmende müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben; eine Altersgrenze nach oben existiert nicht. Die Einsatzstelle übernimmt die Beiträge zur Sozialversicherung und kann Taschengeld bis zu einer Höchstgrenze von 330 Euro monatlich sowie Leistungen für Verpflegung, Unterkunft und Arbeitskleidung gewähren. Für die Einsatzstellen ergeben sich durch die Förderung des Bundes Kostenerstattungen, die sich je nach Kindergeldberechtigung der Freiwilligen auf bis zu 250 Euro bzw. 350 Euro pro Monat belaufen.
Die Verwaltung kalkuliert pro Platz mit einem jährlichen Eigenanteil von etwa 4.000 bis 5.000 Euro. Die ersten Freiwilligen werden voraussichtlich im Oktober ihren Dienst antreten. Zur Besetzung der verbleibenden Stellen erfolgt die Werbung über die Presse, das Internet sowie das Büro für freiwilliges Engagement und Selbsthilfe beim Sozialamt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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