Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 06/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0477 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Finanzierung verschiedener Projekte im Rahmen des Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft sowie der Erstellung eines neuen Sozial- und Familienberichts.
Im Rahmen des Bündnisses werden fünf spezifische Projekte zur Entscheidung vorgelegt, die in den Sitzungen des Jugendhilfe-, Sport- und Schulausschusses beraten wurden. Die Projekte umfassen Maßnahmen zur Gewaltprävention nach häuslicher Gewalt, die Unterstützung der elterlichen Kompetenz von Müttern und Vätern türkischer Herkunft, ein Bildungsprojekt für Grundschulen, die Gesundheitsförderung in Grundschulen sowie Präventionsmeetings zur Vermeidung von Gewalt im Fußballsport. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, für diese Vorhaben Mittel in der Gesamthöhe von 228.739 Euro freizugeben. Die Einzelbeträge belaufen sich auf 54.000 Euro für die Gewaltprävention, 3.375 Euro für die Unterstützung der Elternkompetenz, 114.000 Euro für das Bildungsprojekt, 4.500 Euro für die Gesundheitsförderung sowie 10.000 Euro für die Präventionsmeetings im Sport.
Zudem ist die Herausgabe eines neuen Sozial- und Familienberichts für den Zeitraum Ende 2007 bis Anfang 2008 geplant. Die Kosten für diesen Bericht werden auf insgesamt 42.864 Euro geschätzt und sollen aus den Mitteln des Bündnisses für Familie finanziert werden. Hierbei sollen bereits im Haushalt eingestellte Mittel in Höhe von 20.000 Euro eingespart werden können. Für die endgültige Umsetzung der Berichterstattung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, was in einer separaten Vorlage erfolgen soll.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 06/0486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0486 des Bürgermeisterbüros behandelt die Neubesetzung des Kulturausschusses nach dem Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds. Da ein Ratsmitglied seine Tätigkeit im Ausschuss niedergelegt hat, wurde durch die BIG-Ratsfraktion ein Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzung gestellt.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss ein Nachfolger zu wählen, wobei der Vorschlag von der Fraktion erfolgen muss, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die BIG-Ratsfraktion beantragt, das bisherige stellvertretende Ausschussmitglied zum ordentlichen Mitglied zu ernennen und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied zu wählen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Benennung des vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds erfüllt sind.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die vorgeschlagene Änderung der Besetzung im Kulturausschuss gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
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- 734. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 06/0490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0490 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 34. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung findet vom 22. bis 24. Mai 2007 in München statt und setzt den Schwerpunkt auf den demografischen sowie gesellschaftlichen Wandel. Zudem ist die Wahl der Präsidentschaft sowie der Stellvertreter vorgesehen.
Aufgrund der Einwohnerstatistik der Stadt Gladbeck ist die Stadt berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung teilnimmt. Eine zweite stimmberechtigte Person ist im Entwurf noch nicht festgeschrieben. Darüber hinaus ist die Entsendung von Gästen vorgesehen, wobei die Anzahl und Zusammensetzung der Gäste im Ermessensspielraum des Rates liegt.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von Kommunalverbänden die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Mit der Benennung der Vertreter ist gleichzeitig die Erteilung der notwendigen Dienstreisegenehmigungen verbunden. Finanzielle Auswirkungen durch Reisekosten werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen, da entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006Zur Vorlage · 06/0480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 06/0480 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 2“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen oder außerhalb der Planungen liegen, jedoch als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die zuständige Fachabteilung für die inhaltliche Aufbereitung verantwortlich ist. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2006 sowie für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2006 vorgesehen.
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- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 06/0491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0491 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2006. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorbereitet.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu Ausgaben, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen oder außerhalb der Planmäßigkeit liegen. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§§ 81 und 82 GO NRW) werden die entsprechenden Beträge zur Genehmigung vorgelegt. Die Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben beläuft sich auf 666.739,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus zwei verschiedenen Positionen zusammen, wobei die erste Liste einen Betrag von 438.000,00 Euro und die zweite Liste einen Betrag von 228.739,00 Euro ausweist.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die in den beigefügten Zusammenstellungen aufgeführten Ausgaben in der genannten Gesamthöhe genehmigt werden. Die entsprechenden Deckungen für diese Ausgaben sind ebenfalls in den beigefügten Unterlagen der Verwaltung dokumentiert. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Stadtkämmerer sowie den Bürgermeister zur Vorlage in den Ausschüssen und im Rat gebracht.
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- 10Entwässerungsgebührensätze 2007Zur Vorlage · 06/0403 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0403 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2007 vor. Der Gebührenbedarf der Stadtentwässerung steigt von 9.299.741 € im Jahr 2006 auf 9.638.931 € im Jahr 2007, was einer Steigerung von 3,65 % entspricht. Als wesentliche Ursachen für diesen Anstieg werden erhöhte Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft, gestiegene Verwaltungskosten, höhere kalkulatorische Abschreibungen sowie ein Rückgang von Sondereinnahmen angeführt.
In der Folge wird der Tarifsatz für die Schmutzwassergebühr von 1,48 € auf 1,57 € pro Kubikmeter angehoben. Dieser Anstieg setzt sich aus der Kostensteigerung sowie einer Verringerung der zu berücksichtigenden Wassermenge zusammen. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,66 € auf 0,68 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.
Für eine Musterfamilie mit einem jährlichen Verbrauch von 200 m³ Schmutzwasser und 130 m² befestigter Fläche erhöht sich die durchschnittliche jährliche Abgabenlast von 381,80 € auf 402,40 €. Trotz dieser Erhöhung verweist die Verwaltung darauf, dass die Gebühren in Gladbeck im Vergleich zum NRW-Durchschnitt weiterhin auf einem niedrigen Niveau liegen. Im Gegensatz dazu ist für die Entsorgung von Klärschlamm aus privaten Anlagen eine Senkung des Tarifsatzes von 62,15 € auf 60,47 € pro Kubikmeter vorgesehen. Der Entwurf sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 11Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der HundesteuersätzeZur Vorlage · 06/0335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0335 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung der bestehenden Hundesteuersätze mit Wirkung zum 1. Januar 2007.
Die bisherigen Sätze, die seit dem 1. Januar 2001 unverändert galten, sollen um einen Betrag von einem Euro pro Monat pro Hund angehoben werden. Dies betrifft sowohl die Haltung eines einzelnen Hundes als auch die Haltung von zwei oder mehr Hunden im selben Haushalt. Nach den Angaben in der Vorlage führt diese Anpassung zu einer kalkulierten jährlichen Mehreinnahme von 45.000 Euro für die Stadt.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit zwei Zielsetzungen. Zum einen dienen die höheren Sätze der finanziellen Konsolidierung des städtischen Haushaltes. Zum anderen werden ordnungspolitische Aspekte angeführt, um einer vermehrten Hundehaltung im Stadtgebiet und den damit verbundenen Verunreinigungen entgegenzuwirken. Der Entwurf sieht den Beschluss der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vor. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 12Änderung der Vergnügungssteuersatzung hier: Aufnahme eines neuen BesteuerungstatbestandesZur Vorlage · 06/0336 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0336 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Gladbecker Vergnügungssteuersatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Aufnahme eines neuen Besteuerungstatbestandes in die bestehende Satzung, welche die Besteuerung entgeltlicher Vergnügungen im Gemeindegebiet regelt.
Der neue Tatbestand umfasst den Betrieb von Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder sonstigen Einrichtungen, die der Prostitution dienen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit einer angestrebten Lenkungswirkung. Durch die Besteuerung soll die Attraktivität des Betriebs solcher Einrichtungen im Stadtgebiet beeinflusst werden. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Steuererhebung für diese Art von Betrieben wurde bereits gerichtlich bestätigt.
Hinsichtlich der Höhe der Steuer wird ein Satz festgesetzt, der sich an bestehenden Regelungen für Striptease-Vorführungen oder die Vorführung pornografischer Filme orientiert. Die Steuer soll 3,00 Euro pro angefangene zehn Quadratmeter Raumgröße und pro Veranstaltungstag betragen. Als Beispiel wird für eine Fläche von 100 Quadratmetern eine tägliche Steuerlast von 30,00 Euro durch den Betreiber angeführt. Die Vorlage dient als Entwurf für den Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung.
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- 13Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2007Zur Vorlage · 06/0428 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0428 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Gladbecker Wochenmärkte im Jahr 2007 vor. Die Verwaltung ermittelte für das Rechnungsjahr 2007 einen Gebührenbedarf in Höhe von 135.486 Euro. Dieser Betrag resultiert unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Rücklage Märkte in Höhe von 14.503 Euro aus der aktuellen Bedarfsrechnung.
Im Vergleich zur letzten Neufestsetzung im Jahr 2005, bei der ein Bedarf von 164.464 Euro ermittelt wurde, sinkt der aktuelle Bedarf um 28.978 Euro. Als Gründe für diese Entwicklung werden die Reduzierung der Kosten für die Marktplatzreinigung um etwa 12.000 Euro sowie die geplante Rücklagenentnahme angeführt.
Aufgrund dieser Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für das Jahr 2007 zu senken. Für Inhaber von Dauererlaubnissen soll der Satz um etwa 11,5 Prozent auf gerundet 1,84 Euro je Frontmeter und Tag reduziert werden. Für Tageserlaubnisinhaber ist eine Senkung um etwa 12,5 Prozent auf gerundet 3,15 Euro je Frontmeter und Tag vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsrechnung 2007 für die Einrichtung Märkte zu billigen und die Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vom 11. Dezember 2003 zu beschließen.
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 06/0406 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Kommunen die Befugnis einräumen, die Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festzulegen.
Die Verwaltung sieht vor, die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2007 durch eine besondere Steuerhebesatzung vorzunehmen. Damit soll die notwendige rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuererhebung im betreffenden Haushaltsjahr sichergestellt werden. Laut den Ausführungen in der Vorlage ist keine Veränderung der Hebesätze im Vergleich zu den vorangegangenen Haushaltsjahren vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Satzung der Stadt Gladbeck über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2007 beschließt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgelegt.
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- 15Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit WandlitzZur Vorlage · 06/0460 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0460 des Bürgermeisterbüros sieht die Genehmigung einer Dienstreise zur Partnerstadt Wandlitz vor. Anlass der Reise ist das Museumsfest, welches im Zeitraum vom 11. bis 13. Mai 2007 stattfindet. Die Stadt Wandlitz hat hierzu eine Einladung an den Bürgermeister sowie an eine Delegation des Rates der Stadt Gladbeck ausgesprochen.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Reise neben dem Bürgermeister durch fünf Vertreter des Rates begleitet wird. Die Finanzierung der Reisekosten ist im Rahmen der Vorlage vorgesehen, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es sind keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder zusätzlichen Ausgaben über die Reisekosten hinaus dokumentiert. Der Entwurf zur Genehmigung der Reise umfasst die Teilnahme der genannten Personen sowie etwaige Änderungen der Reiseplanung. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zum Termin am 7. Dezember 2006 erstellt.
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- 16Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der BIG-Ratsfraktion - Kommunaler Ordnungsdienst -Zur Vorlage · 06/0487 · Beschlussvorlage
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Die BIG-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 06/0487 einen Antrag für die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes gestellt. Ziel des Antrags ist die Benennung von zehn sogenannten „Meldern“, die direkt dem Ordnungsamt unterstellt werden sollen. Die Besetzung dieser Positionen soll aus einem Pool der Vestischen Arbeit erfolgen, wobei die Beschäftigung auf Basis von 1-Euro-Jobs vorgesehen ist.
Der Einsatzbereich der Melder umfasst die Kontrolle von Spielplätzen, öffentlichen Anlagen wie dem Nordpark, dem Wittringer Wald sowie Friedhöfen und den Innenstadtbereich. Die Aufgabe der Melder besteht darin, die Einhaltung der Ordnung zu fördern und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu unterstützen. Dabei wird im Antrag klargestellt, dass die Melder keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen dürfen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage auf einen geringen Kostenrahmen verwiesen. Die notwendigen Ausgaben beschränken sich nach Angaben der Ratsfraktion auf die Bereitstellung von Mobiltelefonen sowie die Anschaffung von Bekleidung, konkret Jacken mit einem entsprechenden Aufdruck. Der Antrag wurde zur Beratung in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2006 eingebracht.
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- 17Etatplanung 2007Zur Vorlage · 06/0467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0467 dient der Beratung der Etatplanung für das Jahr 2007 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage sind die Haushaltsstellen, die von verschiedenen Stadtämtern bewirtschaftet werden und bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die Haushaltsstellen des Bürgermeisterbüros sowie der Stadtämter für das Organisations- und Personalamt, die kommunalen Finanzen, das Rechtsamt, das Amt für öffentliche Ordnung und das Standesamt. Die Vorlage bezieht sich auf den Entwurf des Haushaltsbuches 2007 sowie auf die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2007 enthaltenen Anpassungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsvoranschläge der genannten Ämter, einschließlich der Änderungen im Änderungsverzeichnis, zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 18Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007Zur Vorlage · 06/0482 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0482 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einlegung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalen Neugliederungs- und Finanzänderungsgesetzes haben Einwohner und Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Haushaltsplan und die dazugehörigen Anlagen vorzubringen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 liegt im Zeitraum vom 3. November 2006 bis zum 14. Dezember 2006 öffentlich aus. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen eingehen, werden diese der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung nachgereicht. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 7. Dezember 2006 sowie im Rat für die Sitzung am 14. Dezember 2006 vorgelegt. Mit der Auslegung der Haushaltsunterlagen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 19Beratung der Haushaltssatzung 2007 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 06/0483 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0483 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2007 für den Rat der Stadt Gladbeck. Der Entwurf umfasst sowohl den kameralen Haushaltsplan als auch das produktbezogene Haushaltsbuch, einschließlich des Bestandteils zum Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2006 bis 2029. Zudem beinhaltet die Vorlage einen doppischen Pilothaushalt 2007 für den Kulturbereich sowie Vorberichte, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schuldenständen, Rücklagen und Bürgschaften.
Die Unterlagen enthalten ferner Bilanzdaten und Lageberichte verschiedener Unternehmen, darunter das Innovationszentrum Wiesenbusch Gladbeck sowie die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Gladbeck mbH. Ebenso sind der Jahresabschluss des Zentralen Betriebshofs Gladbeck, die Übersicht über Fraktionszuwendungen sowie das Investitionsprogramm und der Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2100 Bestandteil der Vorlage.
Da für das Haushaltsjahr 2007 keine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes erwartet wird, erfolgt die Haushaltsführung gemäß der vorläufigen Regelungen der Gemeindeordnung. Zur Beantragung einer Kreditmittelfreigabe beim der Kommunalaufsicht wird eine Prioritätenliste vorgelegt. Diese listet Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2007 nach rentierlichen und unrentierlichen Aspekten auf, wobei innerhalb der unrentierlichen Maßnahmen auf eine weitere Priorisierung verzichtet wurde, da das Verbot der Netto-Neuverschuldung eingehalten wird. Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt im Zeitraum vom 3. November bis zum 14. Dezember 2006 öffentlich aus.
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- 20Stellenplan 2007Zur Vorlage · 06/0433 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 06/0433 liegt ein Entwurf für den Stellenplan 2007 vor, der auf eine langfristige Haushaltskonsolidierung abzielt. Ziel der Maßnahme ist es, die Personalkosten um rund eine Million Euro zu senken. Die kalkulierte strukturelle Einsparung beläuft sich auf insgesamt 1.039.800 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Stellenabbau in Höhe von 1.147.500 Euro, der durch Mehrkosten aus Umwandlungen und Neueinrichtungen in der Summe von 107.700 Euro ausgeglichen wird. In der Folge sinkt das Stellenvolumen von bisher 793 auf 775 Planstellen, was 727,9 Vollzeitstellen entspricht.
Der Plan sieht die Streichung von 18 Planstellen sowie eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 1,5 Stellen vor. Gleichzeitig werden zwei Stellen neu eingerichtet, darunter zwei Halbtagsstellen, und die Wochenarbeitszeit wird um 19,25 Stunden erhöht. Die Maßnahmen basieren auf verschiedenen Vorgaben, darunter Haushaltskonsolidierungsvorschläge, die Privatisierung des Reinigungswesens sowie Kooperationen mit den Städten Marl und Dorsten. Zudem werden spezifische Entgeltanpassungen nach einer Stellungnahme des Personalrates übernommen.
Der Entwurf, der von der Verwaltung erstellt wurde, sieht vor, den Stellenplan 2007 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk zu beschließen. Eine entsprechende Entscheidung soll im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates gefasst werden. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 26Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre für die Planstelle 1348 'Hausmeister/in' bei Stadtamt 40/1nicht öffentlich
- 27Beförderung von Beamtinnen/Beamtennicht öffentlich
- 28Vertrag über die Herstellung einer öffentlichen Entwässerungsanlage im Bereich der Gertrudstraße nicht öffentlich
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 30Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich