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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2007

06/0428 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0428 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Gladbecker Wochenmärkte im Jahr 2007 vor. Die Verwaltung ermittelte für das Rechnungsjahr 2007 einen Gebührenbedarf in Höhe von 135.486 Euro. Dieser Betrag resultiert unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Rücklage Märkte in Höhe von 14.503 Euro aus der aktuellen Bedarfsrechnung.

Im Vergleich zur letzten Neufestsetzung im Jahr 2005, bei der ein Bedarf von 164.464 Euro ermittelt wurde, sinkt der aktuelle Bedarf um 28.978 Euro. Als Gründe für diese Entwicklung werden die Reduzierung der Kosten für die Marktplatzreinigung um etwa 12.000 Euro sowie die geplante Rücklagenentnahme angeführt.

Aufgrund dieser Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für das Jahr 2007 zu senken. Für Inhaber von Dauererlaubnissen soll der Satz um etwa 11,5 Prozent auf gerundet 1,84 Euro je Frontmeter und Tag reduziert werden. Für Tageserlaubnisinhaber ist eine Senkung um etwa 12,5 Prozent auf gerundet 3,15 Euro je Frontmeter und Tag vorgesehen.

Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsrechnung 2007 für die Einrichtung Märkte zu billigen und die Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vom 11. Dezember 2003 zu beschließen.

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