Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 06/0480 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 2“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen oder außerhalb der Planungen liegen, jedoch als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die zuständige Fachabteilung für die inhaltliche Aufbereitung verantwortlich ist. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2006 sowie für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2006 vorgesehen.
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Dokumente
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