Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0482 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einlegung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalen Neugliederungs- und Finanzänderungsgesetzes haben Einwohner und Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Haushaltsplan und die dazugehörigen Anlagen vorzubringen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 liegt im Zeitraum vom 3. November 2006 bis zum 14. Dezember 2006 öffentlich aus. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen eingehen, werden diese der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung nachgereicht. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 7. Dezember 2006 sowie im Rat für die Sitzung am 14. Dezember 2006 vorgelegt. Mit der Auslegung der Haushaltsunterlagen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Dokumente
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