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Beschlussvorlage

Änderung der Vergnügungssteuersatzung hier: Aufnahme eines neuen Besteuerungstatbestandes

06/0336 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0336 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Gladbecker Vergnügungssteuersatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Aufnahme eines neuen Besteuerungstatbestandes in die bestehende Satzung, welche die Besteuerung entgeltlicher Vergnügungen im Gemeindegebiet regelt.

Der neue Tatbestand umfasst den Betrieb von Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder sonstigen Einrichtungen, die der Prostitution dienen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit einer angestrebten Lenkungswirkung. Durch die Besteuerung soll die Attraktivität des Betriebs solcher Einrichtungen im Stadtgebiet beeinflusst werden. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Steuererhebung für diese Art von Betrieben wurde bereits gerichtlich bestätigt.

Hinsichtlich der Höhe der Steuer wird ein Satz festgesetzt, der sich an bestehenden Regelungen für Striptease-Vorführungen oder die Vorführung pornografischer Filme orientiert. Die Steuer soll 3,00 Euro pro angefangene zehn Quadratmeter Raumgröße und pro Veranstaltungstag betragen. Als Beispiel wird für eine Fläche von 100 Quadratmetern eine tägliche Steuerlast von 30,00 Euro durch den Betreiber angeführt. Die Vorlage dient als Entwurf für den Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung.

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