Realsteuerhebesätze 2007
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 06/0406 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Kommunen die Befugnis einräumen, die Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festzulegen.
Die Verwaltung sieht vor, die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2007 durch eine besondere Steuerhebesatzung vorzunehmen. Damit soll die notwendige rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuererhebung im betreffenden Haushaltsjahr sichergestellt werden. Laut den Ausführungen in der Vorlage ist keine Veränderung der Hebesätze im Vergleich zu den vorangegangenen Haushaltsjahren vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Satzung der Stadt Gladbeck über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2007 beschließt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgelegt.
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