Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der Hundesteuersätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0335 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung der bestehenden Hundesteuersätze mit Wirkung zum 1. Januar 2007.
Die bisherigen Sätze, die seit dem 1. Januar 2001 unverändert galten, sollen um einen Betrag von einem Euro pro Monat pro Hund angehoben werden. Dies betrifft sowohl die Haltung eines einzelnen Hundes als auch die Haltung von zwei oder mehr Hunden im selben Haushalt. Nach den Angaben in der Vorlage führt diese Anpassung zu einer kalkulierten jährlichen Mehreinnahme von 45.000 Euro für die Stadt.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit zwei Zielsetzungen. Zum einen dienen die höheren Sätze der finanziellen Konsolidierung des städtischen Haushaltes. Zum anderen werden ordnungspolitische Aspekte angeführt, um einer vermehrten Hundehaltung im Stadtgebiet und den damit verbundenen Verunreinigungen entgegenzuwirken. Der Entwurf sieht den Beschluss der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vor. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Dokumente
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