Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 06/0486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0486 des Bürgermeisterbüros behandelt die Neubesetzung des Kulturausschusses nach dem Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds. Da ein Ratsmitglied seine Tätigkeit im Ausschuss niedergelegt hat, wurde durch die BIG-Ratsfraktion ein Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzung gestellt.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss ein Nachfolger zu wählen, wobei der Vorschlag von der Fraktion erfolgen muss, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Die BIG-Ratsfraktion beantragt, das bisherige stellvertretende Ausschussmitglied zum ordentlichen Mitglied zu ernennen und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied zu wählen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Benennung des vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds erfüllt sind.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die vorgeschlagene Änderung der Besetzung im Kulturausschuss gemäß den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
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- 534. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten MitgliedernZur Vorlage · 06/0490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0490 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 34. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung findet vom 22. bis 24. Mai 2007 in München statt und setzt den Schwerpunkt auf den demografischen sowie gesellschaftlichen Wandel. Zudem ist die Wahl der Präsidentschaft sowie der Stellvertreter vorgesehen.
Aufgrund der Einwohnerstatistik der Stadt Gladbeck ist die Stadt berechtigt, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung teilnimmt. Eine zweite stimmberechtigte Person ist im Entwurf noch nicht festgeschrieben. Darüber hinaus ist die Entsendung von Gästen vorgesehen, wobei die Anzahl und Zusammensetzung der Gäste im Ermessensspielraum des Rates liegt.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von Kommunalverbänden die Interessen der Gemeinde zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Mit der Benennung der Vertreter ist gleichzeitig die Erteilung der notwendigen Dienstreisegenehmigungen verbunden. Finanzielle Auswirkungen durch Reisekosten werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen, da entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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- 6Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 2 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für 2006Zur Vorlage · 06/0480 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 06/0480 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher über- bzw. außerplanmäßiger Ausgaben, die unter der Bezeichnung „Liste 2“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen oder außerhalb der Planungen liegen, jedoch als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die zuständige Fachabteilung für die inhaltliche Aufbereitung verantwortlich ist. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2006 sowie für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2006 vorgesehen.
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- 7Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 06/0491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0491 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2006. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorbereitet.
Der Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu Ausgaben, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen oder außerhalb der Planmäßigkeit liegen. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§§ 81 und 82 GO NRW) werden die entsprechenden Beträge zur Genehmigung vorgelegt. Die Gesamtsumme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben beläuft sich auf 666.739,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus zwei verschiedenen Positionen zusammen, wobei die erste Liste einen Betrag von 438.000,00 Euro und die zweite Liste einen Betrag von 228.739,00 Euro ausweist.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die in den beigefügten Zusammenstellungen aufgeführten Ausgaben in der genannten Gesamthöhe genehmigt werden. Die entsprechenden Deckungen für diese Ausgaben sind ebenfalls in den beigefügten Unterlagen der Verwaltung dokumentiert. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Stadtkämmerer sowie den Bürgermeister zur Vorlage in den Ausschüssen und im Rat gebracht.
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- 8Entwässerungsgebührensätze 2007Zur Vorlage · 06/0403 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0403 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2007 vor. Der Gebührenbedarf der Stadtentwässerung steigt von 9.299.741 € im Jahr 2006 auf 9.638.931 € im Jahr 2007, was einer Steigerung von 3,65 % entspricht. Als wesentliche Ursachen für diesen Anstieg werden erhöhte Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft, gestiegene Verwaltungskosten, höhere kalkulatorische Abschreibungen sowie ein Rückgang von Sondereinnahmen angeführt.
In der Folge wird der Tarifsatz für die Schmutzwassergebühr von 1,48 € auf 1,57 € pro Kubikmeter angehoben. Dieser Anstieg setzt sich aus der Kostensteigerung sowie einer Verringerung der zu berücksichtigenden Wassermenge zusammen. Die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,66 € auf 0,68 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche.
Für eine Musterfamilie mit einem jährlichen Verbrauch von 200 m³ Schmutzwasser und 130 m² befestigter Fläche erhöht sich die durchschnittliche jährliche Abgabenlast von 381,80 € auf 402,40 €. Trotz dieser Erhöhung verweist die Verwaltung darauf, dass die Gebühren in Gladbeck im Vergleich zum NRW-Durchschnitt weiterhin auf einem niedrigen Niveau liegen. Im Gegensatz dazu ist für die Entsorgung von Klärschlamm aus privaten Anlagen eine Senkung des Tarifsatzes von 62,15 € auf 60,47 € pro Kubikmeter vorgesehen. Der Entwurf sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0335 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung der bestehenden Hundesteuersätze mit Wirkung zum 1. Januar 2007.
Die bisherigen Sätze, die seit dem 1. Januar 2001 unverändert galten, sollen um einen Betrag von einem Euro pro Monat pro Hund angehoben werden. Dies betrifft sowohl die Haltung eines einzelnen Hundes als auch die Haltung von zwei oder mehr Hunden im selben Haushalt. Nach den Angaben in der Vorlage führt diese Anpassung zu einer kalkulierten jährlichen Mehreinnahme von 45.000 Euro für die Stadt.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit zwei Zielsetzungen. Zum einen dienen die höheren Sätze der finanziellen Konsolidierung des städtischen Haushaltes. Zum anderen werden ordnungspolitische Aspekte angeführt, um einer vermehrten Hundehaltung im Stadtgebiet und den damit verbundenen Verunreinigungen entgegenzuwirken. Der Entwurf sieht den Beschluss der 6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vor. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 10Änderung der Vergnügungssteuersatzung hier: Aufnahme eines neuen BesteuerungstatbestandesZur Vorlage · 06/0336 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0336 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Gladbecker Vergnügungssteuersatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Aufnahme eines neuen Besteuerungstatbestandes in die bestehende Satzung, welche die Besteuerung entgeltlicher Vergnügungen im Gemeindegebiet regelt.
Der neue Tatbestand umfasst den Betrieb von Bars, Bordellen, Swinger-Clubs oder sonstigen Einrichtungen, die der Prostitution dienen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit einer angestrebten Lenkungswirkung. Durch die Besteuerung soll die Attraktivität des Betriebs solcher Einrichtungen im Stadtgebiet beeinflusst werden. Die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Steuererhebung für diese Art von Betrieben wurde bereits gerichtlich bestätigt.
Hinsichtlich der Höhe der Steuer wird ein Satz festgesetzt, der sich an bestehenden Regelungen für Striptease-Vorführungen oder die Vorführung pornografischer Filme orientiert. Die Steuer soll 3,00 Euro pro angefangene zehn Quadratmeter Raumgröße und pro Veranstaltungstag betragen. Als Beispiel wird für eine Fläche von 100 Quadratmetern eine tägliche Steuerlast von 30,00 Euro durch den Betreiber angeführt. Die Vorlage dient als Entwurf für den Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung.
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- 11Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2007Zur Vorlage · 06/0428 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0428 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Gladbecker Wochenmärkte im Jahr 2007 vor. Die Verwaltung ermittelte für das Rechnungsjahr 2007 einen Gebührenbedarf in Höhe von 135.486 Euro. Dieser Betrag resultiert unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Rücklage Märkte in Höhe von 14.503 Euro aus der aktuellen Bedarfsrechnung.
Im Vergleich zur letzten Neufestsetzung im Jahr 2005, bei der ein Bedarf von 164.464 Euro ermittelt wurde, sinkt der aktuelle Bedarf um 28.978 Euro. Als Gründe für diese Entwicklung werden die Reduzierung der Kosten für die Marktplatzreinigung um etwa 12.000 Euro sowie die geplante Rücklagenentnahme angeführt.
Aufgrund dieser Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für das Jahr 2007 zu senken. Für Inhaber von Dauererlaubnissen soll der Satz um etwa 11,5 Prozent auf gerundet 1,84 Euro je Frontmeter und Tag reduziert werden. Für Tageserlaubnisinhaber ist eine Senkung um etwa 12,5 Prozent auf gerundet 3,15 Euro je Frontmeter und Tag vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsrechnung 2007 für die Einrichtung Märkte zu billigen und die Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vom 11. Dezember 2003 zu beschließen.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0475 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, die Entgelte den steigenden Aufwendungen und Kosten anzupassen und dem wachsenden Zuschussbedarf der Musikschule entgegenzuwirken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 1. Januar 2007 um durchschnittlich 3,3 % zu erhöhen. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 6.142,80 € gerechnet. Diese Einnahmen sollen der Haushaltsstelle für Zuschüsse zugeordnet werden.
Der Entwurf sieht vor, die bestehende Ordnung vom 12. Dezember 1997 in der beigefügten Fassung zu ändern. Der Beschlussentwurf wurde zur Entscheidung an den Schulausschuss vorgelegt.
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- 13Änderung der Entgeltordnung für die JugendkunstschuleZur Vorlage · 06/0443 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0443 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist die Deckelung des Zuschussbedarfs der Einrichtung von bisher 68.000 Euro auf 60.000 Euro im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.
Um diesen reduzierten Zuschussbedarf zu realisieren, schlägt die Kulturverwaltung eine zweigeteilte Strategie vor. Die Kompensation der Differenz soll zu jeweils 50 Prozent durch eine Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Sachkosten und Honorare sowie durch eine Erhöhung der Einnahmen erfolgen. Für die Einnahmenseite ist eine Anpassung der Entgelte vorgesehen.
Konkret wird vorgeschlagen, die Kosten pro Unterrichtsstunde, die seit dem 1. Oktober 2004 bei 1,10 Euro lagen, flexibel neu zu gestalten. Dabei soll eine Entgeltmarge zwischen 1,30 Euro und 1,70 Euro pro Unterrichtsstunde angesetzt werden. Diese Differenzierung soll den unterschiedlichen Kostenintensitäten der verschiedenen Angebote Rechnung tragen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Änderung der Entgeltordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Die Vorlage wurde dem Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt.
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- 14Änderung der Gebührensatzung für die StadtbüchereiZur Vorlage · 06/0444 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 06/0444 eine Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der Stadtbücherei vorgelegt. Die letzte Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren erfolgte am 12. Dezember 2002 mit Wirkung zum 1. Januar 2003.
Die vorliegende Neufassung sieht eine Anpassung und Erhöhung der bestehenden Gebühren vor. Die Details zu den konkreten Änderungen sowie der vollständige Text der neuen Satzung sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen wird mit einer Erhöhung der Einnahmen um circa 17.000 Euro gerechnet.
Der Entwurf sieht vor, dass die beigefügte Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck beschlossen wird. Die Vorlage wurde vom Kulturamt erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Kulturausschuss sowie im Rat.
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- 15Abfallentsorgungsgebühren 2007Zur Vorlage · 06/0449 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0449 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2007. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich auf 6.963.192 Euro, was einer Steigerung von 5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg wird unter anderem durch eine Erhöhung der Abfallgebühren sowie der Bioabfallgebühren durch den Kreis, Kosten für die Sanierung städtischer Gebäude und Kanäle sowie gestiegene Arbeitsplatzkosten für Leistungen an den Zentralen Betriebshof (ZBG) begründet. Zudem wirken sich die Verringerung der Gebührenausgleichsrücklage und die Mehrwertsteuer für Fremdleistungen auf die Kalkulation aus.
Ein wesentlicher Faktor der Berechnung ist die Entwicklung der Bioabfallbehälter, deren Anzahl im Jahr 2006 auf 8.813 gestiegen ist. Dieser Anstieg führt zu einem höheren Aufwand bei Personal, Maschinen und der Beschaffung von Behältern. Durch die verstärkte Nutzung gebührenfreier Biotonnen verringert sich zudem das Volumen der Restabfallbehälter, was die Gebührensätze beeinflusst.
Die Verwaltung hat das Berechnungsverfahren umgestellt und von einer Struktur mit Grundgebühren auf ein Verfahren nach Volumen umgestellt, um die aktuelle Logistik abzubilden. Während dies bei 63 % der Gebührenzahler zu einer Reduzierung der Gebühren führt, wird für Eigenkompostierer ein angepasster Rabattsatz von 10 % vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2007 zur Kenntnis nehmen, billigen und die entsprechende Tarifsatzung beschließen.
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- 16- Straßenreinigungsgebühr 2007 - Neufassung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 06/0451 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0451 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2007 sowie der Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Für das Jahr 2007 weist die Gebührenbedarfsberechnung einen Bedarf von 1.022.615 Euro aus, was einer Steigerung von etwa 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Anstieg resultiert unter anderem aus Mehraufwendungen bei Kraftstoffen, Fahrzeugen und Auftausalz sowie aus Kosten für die Reparatur und Sanierung städtischer Gebäude und Flächen sowie erhöhtem Personalaufwand. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster wird der Gebührensatz erstmals gesplittet. Für bestimmte Innenstadtbereiche, in denen aufgrund des höheren Reinigungsaufwands sechs Reinigungsgänge pro Woche stattfinden, beträgt der Satz 5,22 Euro pro laufendem Frontmeter jährlich. Für die übrigen Straßen beläuft sich der Satz auf 2,66 Euro pro laufendem Frontmeter, was einer Senkung von 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zur Stabilisierung der Gebühren wird die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2005 berücksichtigt.
Parallel dazu wird die Zusammenführung der bisherigen Straßenreinigungssatzung und der Gebührensatzung vorgeschlagen. Die neue Satzung orientiert sich an Mustern des Innenministeriums NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW. Ziel der Überarbeitung ist die inhaltliche Klärung der Pflichten bei der Straßenreinigung und Winterwartung zwischen der Gemeinde und den Anliegern. Der Entwurf konkretisiert die Regelungen zur Reinigung von Gehwegflächen im Bereich von Haltestellen und enthält ein überarbeitetes Straßenverzeichnis, das die unterschiedlichen Reinigungsintervalle und Zuständigkeiten festlegt.
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- 17Friedhofsgebühren 2007Zur Vorlage · 06/0452 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0452 des Zentralen Betriebshofs sieht für das Jahr 2007 eine Senkung der Friedhofsgebühren vor. Der Gebührenbedarf für das Bestattungswesen wird auf 1.537.352,00 € festgesetzt, was einem Rückgang von etwa 4,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der Folge können mit Ausnahme der Tarife für Leichenzellen und Feierräume alle übrigen Benutzungsgebühren reduziert werden.
Als Ursachen für den verminderten Bedarf werden der Abschluss größerer Sanierungsmaßnahmen, wie etwa am Dach der Trauerhalle Rentfort, sowie der Wegfall von Kostenunterdeckungen aus vergangenen Jahren angeführt. Eine Inanspruchnahme der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht erforderlich; der Bestand soll zur Stabilisierung bei künftigen Kostensteigerungen unangetastet bleiben. Die Prognose der Nutzungszahlen für die Friedhöfe wird als weitgehend stabil eingestuft.
Im Bereich der Grabmale wird für eine Übergangszeit Anfang 2007 sowohl der bisherige Bestand als auch ein neu ausgeschriebener Typ zur Verfügung stehen. Ein überörtlicher Vergleich zeigt, dass die Gebühren in Gladbeck für verschiedene Bestattungsarten unter dem Durchschnitt nordrhein-westfälischer Städte liegen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2007 zur Kenntnis nimmt und die beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschließt.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 06/0406 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die gesetzlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes, welche den Kommunen die Befugnis einräumen, die Hebesätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse festzulegen.
Die Verwaltung sieht vor, die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2007 durch eine besondere Steuerhebesatzung vorzunehmen. Damit soll die notwendige rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuererhebung im betreffenden Haushaltsjahr sichergestellt werden. Laut den Ausführungen in der Vorlage ist keine Veränderung der Hebesätze im Vergleich zu den vorangegangenen Haushaltsjahren vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Satzung der Stadt Gladbeck über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2007 beschließt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgelegt.
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- 19Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007Zur Vorlage · 06/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0482 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einlegung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2007. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalen Neugliederungs- und Finanzänderungsgesetzes haben Einwohner und Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Haushaltsplan und die dazugehörigen Anlagen vorzubringen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 liegt im Zeitraum vom 3. November 2006 bis zum 14. Dezember 2006 öffentlich aus. Sollten im Zuge dieser Auslegungsfrist Einwendungen eingehen, werden diese der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung nachgereicht. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 7. Dezember 2006 sowie im Rat für die Sitzung am 14. Dezember 2006 vorgelegt. Mit der Auslegung der Haushaltsunterlagen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 20Wirtschaftsplan 2007 ZBGnicht öffentlich
- 21Beratungen der Haushaltssatzung 2007 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 06/0492 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0492 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2007 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage umfasst ein Gesamtänderungsverzeichnis, in dem alle von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss zusammengefasst sind.
Der Entwurf beinhaltet neben der überarbeiteten Haushaltssatzung 2007 auch das Investitionsprogramm für den Zeitraum von 2006 bis 2010 sowie die entsprechende Finanzplanung. Zudem sind die Ergebnisse der Finanzplanung für den Konsolidierungszeitraum aus dem Haushaltssicherungskonzept 2006 bis 2028 enthalten.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Prioritätenliste für das Jahr 2007. Diese ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW vorgeschrieben, sofern keine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts erwartet werden kann. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2007 einschließlich der Anlagen in der vorliegenden Form zu verabschieden. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 06/0433 liegt ein Entwurf für den Stellenplan 2007 vor, der auf eine langfristige Haushaltskonsolidierung abzielt. Ziel der Maßnahme ist es, die Personalkosten um rund eine Million Euro zu senken. Die kalkulierte strukturelle Einsparung beläuft sich auf insgesamt 1.039.800 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Stellenabbau in Höhe von 1.147.500 Euro, der durch Mehrkosten aus Umwandlungen und Neueinrichtungen in der Summe von 107.700 Euro ausgeglichen wird. In der Folge sinkt das Stellenvolumen von bisher 793 auf 775 Planstellen, was 727,9 Vollzeitstellen entspricht.
Der Plan sieht die Streichung von 18 Planstellen sowie eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit um 1,5 Stellen vor. Gleichzeitig werden zwei Stellen neu eingerichtet, darunter zwei Halbtagsstellen, und die Wochenarbeitszeit wird um 19,25 Stunden erhöht. Die Maßnahmen basieren auf verschiedenen Vorgaben, darunter Haushaltskonsolidierungsvorschläge, die Privatisierung des Reinigungswesens sowie Kooperationen mit den Städten Marl und Dorsten. Zudem werden spezifische Entgeltanpassungen nach einer Stellungnahme des Personalrates übernommen.
Der Entwurf, der von der Verwaltung erstellt wurde, sieht vor, den Stellenplan 2007 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk zu beschließen. Eine entsprechende Entscheidung soll im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates gefasst werden. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 24Mitteilungen des Bürgermeisters
- 25Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 26Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 27Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich