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Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule

06/0443 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0443 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist die Deckelung des Zuschussbedarfs der Einrichtung von bisher 68.000 Euro auf 60.000 Euro im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.

Um diesen reduzierten Zuschussbedarf zu realisieren, schlägt die Kulturverwaltung eine zweigeteilte Strategie vor. Die Kompensation der Differenz soll zu jeweils 50 Prozent durch eine Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Sachkosten und Honorare sowie durch eine Erhöhung der Einnahmen erfolgen. Für die Einnahmenseite ist eine Anpassung der Entgelte vorgesehen.

Konkret wird vorgeschlagen, die Kosten pro Unterrichtsstunde, die seit dem 1. Oktober 2004 bei 1,10 Euro lagen, flexibel neu zu gestalten. Dabei soll eine Entgeltmarge zwischen 1,30 Euro und 1,70 Euro pro Unterrichtsstunde angesetzt werden. Diese Differenzierung soll den unterschiedlichen Kostenintensitäten der verschiedenen Angebote Rechnung tragen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Änderung der Entgeltordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Die Vorlage wurde dem Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt.

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