Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0443 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung für die Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist die Deckelung des Zuschussbedarfs der Einrichtung von bisher 68.000 Euro auf 60.000 Euro im Rahmen der Haushaltskonsolidierung.
Um diesen reduzierten Zuschussbedarf zu realisieren, schlägt die Kulturverwaltung eine zweigeteilte Strategie vor. Die Kompensation der Differenz soll zu jeweils 50 Prozent durch eine Reduzierung der Ausgaben im Bereich der Sachkosten und Honorare sowie durch eine Erhöhung der Einnahmen erfolgen. Für die Einnahmenseite ist eine Anpassung der Entgelte vorgesehen.
Konkret wird vorgeschlagen, die Kosten pro Unterrichtsstunde, die seit dem 1. Oktober 2004 bei 1,10 Euro lagen, flexibel neu zu gestalten. Dabei soll eine Entgeltmarge zwischen 1,30 Euro und 1,70 Euro pro Unterrichtsstunde angesetzt werden. Diese Differenzierung soll den unterschiedlichen Kostenintensitäten der verschiedenen Angebote Rechnung tragen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Änderung der Entgeltordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Die Vorlage wurde dem Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Kulturausschuss
- Haushaltsbuch-Entwurf 2007 für den Kulturbereich 14.11.2006
- Bericht der Jugendkunstschule für das 1. Halbjahr 2006 14.11.2006
- Änderung der Gebührensatzung für die Stadtbücherei 14.11.2006
- VHS-Bericht für das 1. Halbjahr 2006 14.11.2006
- VHS-Programm für das 1. Halbjahr 2007 14.11.2006
- Programm der Jugendkunstschule für das 1. Halbjahr 2007 14.11.2006