Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalsierungsausschusses am 07.11.2022
- 5.1Änderung von Ausschussbesetzungen - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 22/0509 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 22/0509 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Anlass für den Antrag ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seinem Amt.
Für den Jugendhilfeausschuss wird vorgeschlagen, ein neues ordentliches Mitglied zu wählen. Im Sportausschuss soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Durch diese personelle Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Sportausschusses in der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder: Die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder erhöht sich auf zwölf, während die Zahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger auf drei sinkt. Die ordentliche Besetzung des Sportausschusses aus neun Ratsmitgliedern und sechs sachkundigen Bürgern bleibt hiervon unberührt.
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht festgestellt.
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- 5.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Soziales Bündnis (ABD) Gladbeck -Zur Vorlage · 22/0550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 22/0550 wird eine Änderung der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses behandelt. Hintergrund ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrem Mandat als stellvertretendes Mitglied in diesem Gremium. Die Ratsfraktion Soziales Bündnis (ABD) Gladbeck hat daraufhin einen Vorschlag zur Neubesetzung eingereicht.
Basierend auf den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Ausschussmitgliedern Nachfolger gewählt werden, sofern die entsprechende Fraktion einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die Ratsfraktion beantragt daher, eine neue sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen. Die vorgeschlagene Person erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für diese Funktion.
Die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses bleibt durch diesen Vorgang unverändert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen mit der personellen Änderung verbunden, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl der neuen stellvertretenden Vertreterin vor.
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- 6Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)Zur Vorlage · 22/0545 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zur Entscheidung vorgelegt. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Grund für die Überarbeitung sind inhaltliche Veränderungen bei den gebührenpflichtigen Leistungen sowie gestiegene Aufwendungen in den entsprechenden Verwaltungsbereichen. Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des Haushaltssicherungskontextes 2022.
Die Neufassung sieht Änderungen, Ergänzungen und Streichungen verschiedener Tarifstellen vor, die in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Dienststellen erarbeitet wurden. Dabei wurden die Gebührensätze auf Basis der Aufwandsentwicklung überprüft. Insbesondere die Abrechnung von Tätigkeiten nach Zeitaufwand wurde an die Richtwerte des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Eine dauerhafte Indexierung wird nicht eingeführt, jedoch enthält die Satzung nun eine Evaluierungsklausel, nach der die Gebührentarife alle fünf Jahre auf ihre Übereinstimmung mit der aktuellen Kostenentwicklung zu prüfen sind.
Finanziell betrachtet erwirtschaftet die Stadt jährlich etwa 1,3 Millionen Euro durch Verwaltungsgebühren, wobei rund 0,5 Millionen Euro auf Leistungen der kommunalen Selbstverwaltung entfallen. Aufgrund der Anpassungen bei den Tarifstellen wird mit einem Mehrertrag von etwa 125.000 Euro gerechnet, wobei die tatsächliche Entwicklung abzuwarten bleibt. Der Entwurf liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vor.
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Hauptdokument|20221201145946-0|20221201145949-1|20221201150039-0
- 7Entwässerungsgebührensätze 2023Zur Vorlage · 22/0540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Gladbeck hat die Berechnung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2023 vorgelegt. Grundlage der Kalkulation ist die erwartete Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch eine Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Verzinsung bestand, wurde die Gebührenbedarmungsberechnung auf Basis der voraussichtlichen gesetzlichen Änderungen erstellt.
Der Gebührenbedarf für 2023 beläuft sich auf insgesamt 16,9 Millionen Euro. Dies entspricht einer Senkung um 0,2 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr und liegt 0,7 Millionen Euro unter der bisherigen Mittelfristplanung. Wesentlich für diese Entwicklung ist die Reduzierung der kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von zuvor 5,742 % auf nun 3,01 %.
Gleichzeitig steigen die kalkulatorischen Abschreibungen um 0,75 Millionen Euro, was auf neue Anlagegüter sowie gestiegene Baupreise zurückzuführen ist. Zudem erhöht sich die Abwasserabgabe für die Emschergenossenschaft von 9,2 Millionen auf 9,7 Millionen Euro. Bei den Bemessungsgrundlagen zeigt sich eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 4,5 % aufgrund veränderter Frischwasserbezugsmengen. Die befestigten Flächen für die Niederschlagswassergebühr blieben im öffentlichen Bereich weitgehend stabil, während die privaten Flächen leicht zunahmen.
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Hauptdokument|20221129155847-0|20221129155848-1|20221129155848-2|20221129155849-3|20221129155850-4|20221201145829-0|20221129155851-5
- 7.1Entwässerungsgebührensätze 2023 hier: Verabschiedung des 'Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften' durch den Landtag NRWZur Vorlage · 22/0561 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2023 vorgelegt. Hintergrund ist das vom Landtag NRW beschlossene „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“. Dieses neue Gesetz ermöglicht es kostenrechnenden Einrichtungen, bei der kalkulatorischen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zwischen einem einheitlichen Nominalzinssatz und einer getrennten Ermittlung von Eigen- und Fremdkapitalzinsen zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Wahlrecht zugunsten eines einheitlichen Nominalzinssatzes auszuüben. Ziel dieser Empfehlung ist die Erhöhung der Rechtssicherheit, da bei einer getrennten Verzinsung Bedenken hinsichtlich der Bestimmung von Eigen- und Fremdkapitalanteilen sowie mögliche Interpretationsspielräume bestehen könnten.
Durch die Anwendung des einheitlichen Nominalzinssatzes ändert sich der kalkulatorische Zinssatz von etwa 3,01 Prozent auf etwa 3,25 Prozent. Dies führt im Vergleich zur ursprünglichen Gebührenbedarfsberechnung zu einem Mehrbedarf bei den Gebühren von 127.000 Euro für das Jahr 2023. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Gebührenberechnungen für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ sowie die neue Tarifsatzung zur Kenntnis zu nehmen und zu genehmigen, sofern die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten.
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Hauptdokument|20221212092948-1|20221212092948-2|20221212092949-3|20221212092949-4|20221212092949-5|20221221115346-0|20221212092950-6
- 8Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) hier: geplante Verlängerung des Optionszeitraumes um weitere zwei Jahre durch den BundZur Vorlage · 22/0543 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die geplante Verlängerung des Optionszeitraums zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand informiert werden. Im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 ist vorgesehen, den Zeitraum für die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts durch eine gesetzliche Neuregelung bis einschließlich 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Stadt Gladbeck hatte bisher beschlossen, das alte Recht bis zum Ende des Jahres 2022 anzuwenden.
Die Verwaltung bezieht sich auf Informationen des Deutschen Städtetages sowie eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums. Eine solche Verlängerung würde für Kommunen, die bislang zum alten Recht optiert haben, automatisch in Kraft treten. Als Gründe für die geplante Verlängerung werden der laufende Vorbereitungsstand der öffentlichen Stellen sowie personelle Engpässe und die aktuelle Belastung der Kommunen angeführt. In Gladbeck sind die Vorbereitungen auf das neue Besteuerungsregime weit fortgeschritten, jedoch konnten aufgrund von Vakanzen in der Projektleitung und zusätzlichen Krisenbelastungen nicht alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen werden.
Sollte die Gesetzesänderung im Dezember 2022 beschlossen werden, bliebe das alte Umsatzsteuerrecht bis Ende 2024 anwendbar. Die Verwaltung sieht vor, die Optionserklärung in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt, etwa zum 1. Januar 2024, zu widerrufen. Falls der Beschluss im Bund nicht zustande kommt, tritt die Umstellung auf das neue Umsatzsteuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2023 ein. Für das Jahr 2023 ergeben sich aus dieser Regelung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW - hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Ersatzbeschaffung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20)Zur Vorlage · 22/0538 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Ersatzbeschaffung von zwei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20). Die Beschaffung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Während die erste Stufe, welche das Fahrgestell sowie den feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbau umfasst, bereits im Jahr 2021 mit einem Auftragswert von rund 997.672 Euro vergeben wurde, betrifft die zweite Stufe die feuerwehrtechnische Beladung der Fahrzeuge.
Aus der im August 2022 durchgeführten öffentlichen Ausschreibung für die zweite Stufe ergab sich ein Ergebnis von 252.350 Euro. Zusätzlich sind Mittel in Höhe von 58.650 Euro für eine weitere separate Beschaffung erforderlich. Dies führt zu Gesamtkosten in Höhe von 171.000 Euro über dem ursprünglich geplanten Budget.
Aufgrund der Frist für das Ausschreibungsergebnis wurde am 12. Oktober 2022 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, um die zeitnahe Abwicklung zu ermöglichen. Der vorliegende Beschluss fordert nun die Zustimmung zur überplanmäßigen Bereitstellung dieser Mittel gemäß der Gemeindeordnung an, um die Finanzierung der Fahrzeuge sicherzustellen.
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- 10Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 22/0539 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage Nummer 22/0539 wird die Zustimmung zur Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorliegt, basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die beantragten Mittel umfassen sowohl Aufwendungen im Ergebnisplan als auch Auszahlungen im investiven Finanzplan. Konkret werden Aufwendungen in Höhe von 270.000 Euro sowie Auszahlungen aus dem investiven Finanzplan in einer Summe von 1.510.722 Euro aufgeführt. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die genannten Mittelbereitstellungen genehmigt. Die Vorlage war für eine Entscheidung in der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen, nachdem sie zuvor im zuständigen Ausschuss beraten wurde. Klimarelevante Auswirkungen wurden im Rahmen der Prüfung als nicht wesentlich eingestuft, weshalb keine weitere Alternativenprüfung erforderlich war.
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- 11Sachstandsbericht Unterausschuss DigitalisierungZur Vorlage · 22/0544 · Mitteilungsvorlage
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Der Unterausschuss Digitalisierung hat in seiner Sitzung über den aktuellen Stand verschiedener digitaler Projekte berichtet. Im Bereich der verschlüsselten Kommunikation wird die Umsetzung des Behördenpostfaches „beBPo“ für den rechtssicheren Austausch mit Justiz und Notaren vorangetrieben, wobei ein Gateway zur Vereinfachung der Administration geplant ist. Zudem soll der Dienst Cryptshare eingeführt werden, um den Versand sensibler Daten an Bürgerinnen und Bürger über Outlook zu ermöglichen; zunächst sind 25 Lizenzen vorgesehen. Bezüglich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besteht aufgrund ausstehender Umsetzungen auf Bundes- und Landesebene weiterhin Unklarheit über die finanzielle Zuständigkeit zwischen der Stadt Gladbeck und dem Kreis Recklinghausen.
Die Entwicklung der Gladbeck App ist weitgehend abgeschlossen, wobei die Veröffentlichung für das erste Quartal 2023 angestrebt wird. Parallel dazu wird die Einführung des Kitakompasses in Abstimmung mit dem Jugendamt vorbereitet, wobei eine Pilotphase im Jahr 2023 möglich ist. Zur Unterstützung der internen Digitalisierung und des Veränderungsmanagements plant die Verwaltung regelmäßige Informationsangebote sowie Sprechstunden für Mitarbeitende. Hierbei soll auch das Werkzeug „Datango“ zur Erstellung von Schulungsmaterialien genutzt werden, dessen Einführung derzeit auf Kreisebene abgestimmt wird. Die IT-Sicherheit soll durch personelle und technische Investitionen sowie durch Sensibilisierung der Belegschaft gestärkt werden. Die nächste Sitzung des Unterausschusses ist für Februar 2023 angesetzt.
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- 12StraßenbenennungZur Vorlage · 22/0510 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 153 für das Baugebiet Johowstraße liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ein Vorschlag zur Straßenbenennung vor. Da die bestehende Johowstraße bereits in drei Richtungen verläuft, soll für den neu entstehenden Straßenabschnitt ein eigenständiger Name festgelegt werden. Eine weitere Straßenzuweisung mit dem Namen Johowstraße könnte die Auffindbarkeit von Adressen durch Rettungskräfte oder die Polizei erschweren.
Die Verwaltung schlägt vor, die neue Straße „Elisabeth-Selbert-Weg“ zu nennen. Der Namensvorschlag bezieht sich auf die historische Bedeutung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz. In diesem Zusammenhang wurde der Vorschlag mit dem Verein für Orts- und Heimatkunde abgestimmt.
Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Beschlussentwurf sieht die Festlegung des Namens „Elisabeth-Selbert-Weg“ für den betreffenden Bereich im Baugebiet Johowstraße vor.
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- 13Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Projektantrag 'UWE - Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen'Zur Vorlage · 22/0530 · Beschlussvorlage
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Der Projektantrag „UWE – Umwelt, Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ liegt zur Entscheidung vor. Ziel des Vorhabens ist es, die Datenlage zum Befinden von Kindern im Schulalter in Gladbeck zu verbessern. Da bisherige Untersuchungen primär die Schuleingangsuntersuchungen abdecken, soll das Monitoring-Instrument UWE kleinräumige und schulscharfe Informationen liefern. Die methodische Grundlage bildet der kanadische „Middle Years Development Index“. Durch eine anonyme Befragung von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen sollen Themen wie die soziale und emotionale Entwicklung, Schulerfahrungen sowie die körperliche Gesundheit erfasst werden.
Die Durchführung des Projekts sowie die Prozessbegleitung sollen durch den Verein „Familiengerechte Kommune“ erfolgen. Dies umfasst unter anderem die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse sowie die Organisation von Workshops für Schulen und kommunale Akteure, um Handlungsbedarfe in den Stadtteilen zu ermitteln. Die gewonnenen Daten sollen als Grundlage für zukünftige kommunale Handlungsstrategien dienen, um gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengerechtigkeit zu entwickeln. Für das Projekt ist eine einmalige Mittelfreigabe in Höhe von 46.543,49 Euro aus dem Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung des Schulausschusses sowie die Freigabe der Mittel durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vor.
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- 14Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023Zur Vorlage · 22/0541 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 22/0541 behandelt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 in Gladbeck. Im Rahmen des Verfahrens wurde dokumentiert, dass innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist keine Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf sowie die dazugehörigen Anlagen eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, nach Beginn der Auslegung innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen Einwendungen zu erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 lag im Zeitraum vom 21. November bis einschließlich 14. Dezember 2022 zur Einsichtnahme aus.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Information zur Kenntnis nimmt, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf und die Anlagen eingereicht wurden. Der Vorgang hat keine finanziellen Auswirkungen und weist keine wesentliche Klimarelevanz auf.
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- 15Beratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 22/0542 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 22/0542 behandelt die Beratung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Der Entwurf umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan mit Ergebnis- und Finanzplan, die produktorientierten Teilpläne sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes. Die Vorlage wurde bereits im November 2022 dem Rat vorgelegt und lag ab dem 21. November 2022 zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet aus. Bisher sind zu dieser Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.
Nach der Einbringung des Entwurfs werden erforderliche Änderungen der geplanten Haushaltsansätze vorgenommen. Diese werden in einem Änderungsverzeichnis zusammengefasst, das dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieses Verzeichnis umfasst auch die eingereichten Haushaltsvorschläge der Fraktionen. Die Ausarbeitung des Änderungsverzeichnisses ist zum Zeitpunkt der Vorlage noch im Prozess.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2023 einschließlich des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes unter Berücksichtigung der aus den Änderungsverzeichnissen und den Beratungen resultierenden Änderungen beschließt.
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- 15.aBeratung der Haushaltssatzung 2023 einschließlich Anlagen hier: Vorlage des ÄnderungsverzeichnissesZur Vorlage · 22/0560 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine ergänzende Vorlage zum Haushalt 2023 vorgelegt, die ein Änderungsverzeichnis zum ursprünglichen Haushaltsentwurf enthält. Ziel der Anpassungen ist es, die Entwicklungen seit der Aufstellung des Entwurfs zu berücksichtigen und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sowie den Abbau der bilanziellen Überschuldung sicherzustellen.
Die Änderungen im Ergebnisplan für das Jahr 2023 und den mittelfristigen Planungszeitraum resultieren aus verschiedenen Faktoren. Während neue Modellrechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz und aktualisierte Orientierungsdaten des Landes Nordrhein-Westfalen zu geringeren Erwartungen bei Schlüsselzuweisungen und Gemeinschaftsteuern führen, ergeben sich Entlastungen durch die Neuberechnung der Umlagen des Kreises Recklinghausen in Höhe von etwa 1,4 Millionen Euro. Zudem verringert sich die erwartete Ergebnisverschlechterung bei den Benutzungsgebühren auf rund 0,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen ein erwarteter Zinsaufwand von etwa 1,2 Millionen Euro sowie eine Reduzierung des globalen Minderaufwandes um circa 0,8 Millionen Euro. Die Vorlage umfasst zudem die Neuberechnung der finanziellen Folgen aus der Corona- und Ukraine-Krise.
Neben dem Ergebnisplan werden auch Änderungen am Finanzplan sowie am Haushaltssicherungskonzept behandelt, unter anderem durch die Berücksichtigung erwarteter Entlastungen aus der Verwaltungsgebührensatzung. Die zu beratenden Änderungsvorschläge der Fraktionen beziehen sich auf den Ergebnisplan, den investiven Finanzplan, das Haushaltssicherungskonzept und den Stellenplan. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsverzeichnisse und der Beratungen vor.
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf für den Stellenplan 2023 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung des Personalbestands in der Verwaltung vor. Die Gesamtzahl der Planstellen soll von 1.009,64 auf 1.073,36 Vollzeitäquivalente (VzÄ) steigen, was einem Zuwachs von rund 63,72 VzÄ gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die geplanten Stelleneinrichtungen umfassen 65,22 VzÄ, während gleichzeitig geringfügige Stellenstreichungen vorgesehen sind.
Die Umsetzung des Entwurfs führt zu einem strukturellen finanziellen Mehraufwand von etwa 4,4 Millionen Euro. Ein wesentlicher Teil der personellen Aufstockung ist durch gesetzliche Vorgaben begründet oder dient der Bewältigung steigender Anforderungen. Der größte Anteil der neuen Stellen entfällt mit rund 26 VzÄ auf den Bereich Bildung, Kinder und Jugend. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Ausweitung der Schulsozialarbeit, die Unterstützung der Digitalisierung an Schulen sowie personelle Anpassungen aufgrund der Vormundschaftsrechtsreform.
Weitere Schwerpunkte des Stellenplans liegen in den Bereichen Sicherheit und Ordnung, Bauen, Planen und Umwelt sowie in den internen Strukturen und Finanzen. Auch für die Bereiche Soziales sowie Sport und Kultur sind Stelleneinrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Auswirkungen der neuen tariflichen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst bei Bedarf in zukünftigen Stellenplänen berücksichtigt werden.
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Hauptdokument|20221110134059-0|20221110134111-0|20221110134121-0
- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 18Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalsierungsausschusses am 07.11.2022nicht öffentlich
- 22RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH nicht öffentlich
- 23Höhergruppierung von Beschäftigtennicht öffentlich
- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 25Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich