Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2018
- 5Vorstellung des Konzeptes 'Zusammenleben in Gladbeck' durch Frau Jessen vom Institut für interdisziplinäre Beratung und interkulturelle Seminare (IBIS)Zur Vorlage · 18/0454 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0454 des Amtes für Integration und Sport dient der Vorstellung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes mit dem Titel „Zusammenleben in Gladbeck“. Das Konzept wurde vom Institut für interdisziplinäre Beratung und interkulturelle Seminare (IBIS) im Auftrag der Stadt entwickelt, nachdem der Integrationsrat bereits im November 2015 die Einführung eines solchen Konzepts befürwortet und entsprechende Mittel bereitgestellt hatte.
Der Erarbeitungsprozess umfasste eine breit angelegte Partizipation, an der die Verwaltung, die lokale Politik, freie Träger sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligt waren. Die methodische Grundlage bildeten unter anderem eine Auftaktkonferenz im Februar 2017, zwölf Sitzungen einer Steuerungsgruppe sowie acht Workshops. Das fertige Dokument beschreibt die Grundvoraussetzungen, die Ziele, die Verfahren sowie die wesentlichen Handlungsfelder für die Integrationsarbeit innerhalb der Stadt.
Im Rahmen der Sitzungen des Integrationsrates sowie des Haupt- und Finanzausschusses soll die Vertretung des Instituts IBIS das Konzept im Detail erläutern. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen. Es sind keine weiteren finanziellen Auswirkungen durch die Vorstellung des Dokuments zu verzeichnen.
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- 6.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 18/0469 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0469 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Vertreters der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck aus dem Ausschuss.
In Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck wird vorgeschlagen, eine Nachfolge zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Schulausschuss zu berufen, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bilden § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Letzterer regelt, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied im Schulausschuss zu benennen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung zu erwarten. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 6.2Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion DIE LINKE -Zur Vorlage · 18/0470 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Beschlussvorlage 18/0470 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden von zwei sachkundigen Bürgern aus ihren jeweiligen Ausschussmandaten.
Der Antrag sieht vor, die personellen Veränderungen in den betroffenen Gremien wie folgt vorzunehmen: Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll eine sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Im Kulturausschuss sowie im Schulausschuss soll ebenfalls eine Nachbesetzung erfolgen, um die Vakanzen zu schließen, die durch die Niederlegung der Mitgliedschaften entstanden sind.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine sachkundige Bürgerin zum ordentlichen Mitglied im Schulausschuss und zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zu wählen. Zudem soll ein sachkundiger Bürger zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss gewählt werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Wahl der vorgeschlagenen Person erfüllt sind und sich die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse durch diese personellen Änderungen nicht verändert. Mit der Neubesetzung werden die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW berücksichtigt, wonach die Ratsmitglieder bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger wählen. Es entstehen durch diese Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 6.3Änderung von Ausschussbesetzungen - Fraktionsloses Ratsmitglied -Zur Vorlage · 18/0471 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0471 befasst sich mit der Änderung von Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der SPD-Fraktion, wodurch dieses Mitglied seine bisherigen Ausschussmandate niedergelegt hat und aktuell in keinem Ausschuss des Rates vertreten ist.
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen steht jedem Ratsmitglied das Recht zu, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das betroffene, fraktionslose Ratsmitglied hat einen Antrag gestellt, für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss als beratendes Mitglied benannt zu werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Ratsmitglied gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage zum beratenden Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen. Für die Umsetzung der Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 740. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern -Zur Vorlage · 18/0466 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0466 befasst sich mit der Benennung der Vertreter der Stadt Gladbeck für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund stattfindet. Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages und der Einwohnerstatistik der Stadt ist Gladbeck berechtigt, zwei stimmberechtigte Abgeordnete zu entsenden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als erste stimmberechtigte Person teilnimmt. Die Benennung einer weiteren stimmberechtigten Vertretung sowie die Bestellung eines Gastdelegierten sind Gegenstand der Vorlage. Für die Position des Gastdelegierten wurde im Ältestenrat zuvor ein Rotationsprinzip vereinbart, nach dem die Fraktionen einen Gast vorschlagen.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete kraft seines Amtes als Vertreter zu benennen ist. Zudem wird auf die Vorgaben des Deutschen Städtetages hingewiesen, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Besetzung der Positionen die Repräsentanz von Frauen entsprechend ihrem Anteil in der Stadtvertretung zu berücksichtigen ist.
Mit der Verabschiedung des Beschlussentwurfs werden zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 8Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -Zur Vorlage · 18/0467 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0467 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, einer Dienstkraft der Stadtsparkasse, aus dem Verwaltungsrat zum 1. Januar 2019 aufgrund des Eintritts in die passive Phase der Altersteilzeit.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ein Nachfolger zu wählen. Dabei muss die Vertretung des Trägers auf Vorschlag der Gruppe wählen, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden war. Da das bisherige Mitglied auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion gewählt worden war, ist diese Fraktion für den neuen Vorschlag zuständig. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Wahl für Dienstkräfte der Sparkasse auf Basis eines Vorschlags der Personalversammlung der Stadtsparkasse zu erfolgen hat.
Die SPD-Ratsfraktion schlägt unter Berücksichtigung der verbliebenen Wahlvorschläge der Personalversammlung eine Dienstkraft der Stadtsparkasse als Nachfolger für das stellvertretende Mitglied im Verwaltungsrat vor. Der Entwurf sieht die Wahl dieser Person vor. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Entscheidung unterliegt den Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts.
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- 9Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr GladbeckZur Vorlage · 18/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0445 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz können auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr bis zu zwei stellvertretende Leiter für eine Dauer von sechs Jahren bestellt werden. Im Falle einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Amtszeit des zweiten Stellvertreters am 19. November 2018 endete, die Person das Amt jedoch bis zur Neubesetzung weiterführt. Die Amtszeit des ersten Stellvertreters ist bis zum 30. November 2021 befristet. Auf Grundlage einer Anhörung vom 22. Oktober 2018 schlägt der Kreisbrandmeister vor, den bisherigen Stellvertreter für eine weitere sechsjährige Amtsperiode zu bestellen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbrandinspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für weitere sechs Jahre zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck zu bestellen. Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Sitzung des Rates am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 18/0447 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0447 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Zustimmung zu den in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Mitteln beantragt.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Ergebnisplan, dokumentiert in der sogenannten Liste 3, auf insgesamt 1.126.000 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen dieser Summe sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung dieser Mittel in der genannten Höhe für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2019Zur Vorlage · 18/0405 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0405 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2019. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenen Anteils auf 15,1 Millionen Euro.
Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch steigende Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie durch höhere kalkulatorische Abschreibungen infolge der Erneuerung und Erweiterung des Kanalsystems beeinflusst. Ein Teil dieser Kostensteigerung wird durch Überschüsse aus dem Vorjahr sowie durch sinkende kalkulatorische Zinsen ausgeglichen.
Hinsichtlich der Gebührenmaßstäbe führt eine Erhöhung der Frischwasserbezugsmenge zu einer Senkung der Schmutzwassergebühr von 2,58 € auf 2,56 € pro Kubikmeter. Aufgrund einer geringfügig verringerten Fläche der angeschlossenen befestigten Grundstücke steigt die Niederschlagswassergebühr von 1,00 € auf 1,02 € pro Quadratmeter. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Anpassung des Tarifsatzes auf 79,79 € vorgesehen.
Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Kostendeckungsgebots nach dem Kommunalabgabengesetz. Nach der Berechnungsmethodik des Bundes der Steuerzahler sinkt die durchschnittliche jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt dadurch um 1,40 €. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20181031083824-0|20181031083824-1|20181031083824-2|20181108170613-0|20181108170614-1|20181031083824-5|20181108170614-2
- 12Etatplanung 2019Zur Vorlage · 18/0464 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Dezember 2018 liegt die Mitteilungsvorlage 18/0464 zur Etatplanung 2019 vor. Der Gegenstand der Vorlage ist die Vorberatung bestimmter Haushaltsdaten, die bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Die Vorlage umfasst die Haushaltsdaten der Referate 01/1 (Geschäftsstelle Rat und Bürger) sowie 01/2 (Wirtschaftsförderung und Kommunikation). Darüber hinaus sind die Produkte der Stadtämter 10 (Organisations- und Personalamt), 20 (Amt für kommunale Finanzen), 30 (Rechtsamt) und 32 (Amt für öffentliche Ordnung) in die Vorlage einbezogen. Als Grundlage für die Planung wird auf den Entwurf des Haushaltsbuches 2019 sowie auf die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2019 enthaltenen Anpassungen verwiesen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die genannten Haushaltsentwurfsdaten der beteiligten Referate und Stadtämter zur Kenntnis nimmt.
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- 13Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019Zur Vorlage · 18/0450 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0450 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zu den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Die Verwaltung gibt an, dass im Zeitraum der Einwendungsfrist, welche am 15. Oktober 2018 begann, keine Einwendungen eingegangen sind. Der Entwurf der Haushaltssatzung inklusive der dazugehörigen Anlagen liegt gemäß den gesetzlichen Vorgaben während des gesamten Beratungsverfahrens, welches vom 12. Oktober 2018 bis zum 5. Dezember 2018 andauert, zur Einsichtnahme aus.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch den vorliegenden Sachverhalt keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 14Beratung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 18/0449 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0449 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen. Zudem sind der Haushaltssanierungsplan, ein Vorbericht, die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres sowie die Entwicklung des Eigenkapitals Bestandteil der Unterlagen. Weitere Anlagen beinhalten eine Übersicht über die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen, die Schlussbilanz 2017 sowie die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans weist darauf hin, dass das Ziel, ab 2018 einen Haushaltsausgleich mit Landesmitteln und ab 2021 einen Ausgleich ohne Landesmittel zu erreichen, verfolgt wird. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von Planungsrisiken, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Ein separater Entwurf des Stellenplans 2019 dient als zusätzliche Beratungsgrundlage.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der sich aus den Beratungen ergebenden Änderungen beschließt. Ein Änderungsverzeichnis zu den bestehenden Entwürfen wird nachgereicht.
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- 14.1Beratung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 18/0480 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0480 zur Beratung der Haushaltssatzung 2019 enthält ein Änderungsverzeichnis, das die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt. Im Ergebnisplan zeigt sich für das Jahr 2019 eine geringfügige Verbesserung, während für die Jahre 2020 bis 2022 Verschlechterungen prognostiziert werden. Die Verbesserung im Jahr 2019 resultiert unter anderem aus höheren Schlüsselzuweisungen und einer geringeren Kreisumlage durch den Kreis Recklinghausen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Spielräume entstehen. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung und der Vorgaben des Stärkungspakts müssen etwaige Überschüsse zur Reduzierung der Schulden sowie zur Verringerung von Liquiditätskrediten eingesetzt werden. In der Planung wurde zudem die Gewerbesteuer um 1,0 Mio. Euro reduziert und die Erwartung an Asylbewerberleistungen sowie Unterhaltsvorschüsse an aktuelle Daten angepasst. Eine zuvor geplante Sparvorgabe im Personaletat wurde zurückgenommen.
Im investiven Finanzplan sind Anpassungen für den Abriss und Neubau des Heisenberg-Gymnasiums sowie für verschiedene Schulstandorte enthalten. Zudem wurden Mittel für das integrierte Handlungskonzept Innenstadt sowie für den Ausbau der Horster Straße und der Brücke Beethovenstraße veranschlagt. Die Veränderungen in der Finanzierungstätigkeit führen zu einem erhöhten Kreditbedarf, wobei ab 2020 die Auswirkungen der Finanzierung des Heisenberg-Gymnasiums in die Planung einfließen.
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Hauptdokument|20181128155644|20181128120544|20181128120538|20181130124802|20181130101506|20181130101512|20181130101536|20181130101541
- 15Stellenplan 2019Zur Vorlage · 18/0418 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0418 sieht Anpassungen am Stellenplan 2019 der Stadt Gladbeck vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung um 8,87 Vollzeitäquivalente (VzÄ) auf insgesamt 881,59 VzÄ vor. Dies wird durch Stelleneinrichtungen in Höhe von 14,5 VzÄ und einen Abbau von 5,63 VzÄ gegenübergestellt. Der Entwurf führt zu einem strukturellen finanziellen Mehraufwand von 631.530 €, der sich nach Abzug von Refinanzierungsanteilen in Höhe von 297.400 € auf rund 334.130 € reduziert.
Die geplanten Stelleneinsparungen betreffen unter anderem das Referat Wirtschaftsförderung und Kommunikation, das Kulturamt, das Amt für Immobilienwirtschaft, das Ingenieuramt sowie die ZBG. Die Stelleneinrichtungen umfassen das Amt für öffentliche Ordnung sowie die Feuerwehr. Zudem sind Stellenumwandlungen für insgesamt 16 Stellen vorgesehen.
Im Amt für Soziales und Wohnen sollen 2,0 Vollzeitplanstellen im Bereich der hauswartlichen Betreuung eingerichtet werden. Das Amt für Jugend und Familie plant die Einrichtung von 4,0 Planstellen in Kitas zur Verstetigung von Zeitarbeitsverhältnissen sowie 1,5 Planstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst. Das Amt für Integration und Sport strebt die Verstetigung einer 1,0 Planstelle im Ausländerwesen an. Das Ingenieuramt sieht die Einrichtung einer 1,0 Vollzeitstelle sowie einer 1,0 Planstelle für die Straßenunterhaltung vor. Die Verwaltung lehnt eine weitere Aufstockung im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie eine Höherausweisung von Stellenwerten aktuell ab, prüft diese jedoch für den Stellenplan 2020.
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- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen des Bürgermeisters
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2018nicht öffentlich
- 21Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck-Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 22.1Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 22.2Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 24Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich