Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse; - Anfrage von Herrn Wolfgang Hartmann zur Rückholquote der Unterhaltsvorschusskasse -Zur Vorlage · 17/0386 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 17/0386 befasst sich mit den Antworten der Verwaltung auf eine Einwohneranfrage zur Rückholquote der Unterhaltsvorschusskasse in Gladbeck. Im Zentrum der Anfrage standen die Gründe für die niedrige Rückholquote sowie die Art der Berichterstattung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Verwaltung erläutert, dass der Bürgermeister im November 2016 einen Prüfauftrag erteilt hat, um die Ursachen für die geringen Rückholquoten zu untersuchen und die Situation mit anderen Kommunen zu vergleichen. Die Vorlage stellt klar, dass die Berichterstattung über solche Prüfungen gemäß der Rechnungsprüfungsordnung dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt und Beratungen in diesem Gremium grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden. Eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse wurde damit begründet, dass aufgrund der geringen Größe des Fachbereichs Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte möglich gewesen wären.
Die Prüfung ergab, dass die Entwicklung der Rückholquote sowohl auf personelle als auch auf organisatorische Ursachen zurückzuführen war. Als Faktoren für die niedrigen Quoten werden zudem die sozioökonomische Lage der Bürger sowie unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angeführt. Für das Jahr 2016 wurde eine Rückholquote von 9,96 % ausgewiesen, während zum 30. Juni 2017 ein Wert von 11,91 % ermittelt wurde. Zur Vermeidung künftiger Defizite wurden ein schriftliches Ablaufschema sowie Kontrollmechanismen eingeführt und der Fachbereich um zwei Dienstkräfte verstärkt. Zudem wird auf eine Vereinbarung mit dem Land hingewiesen, nach der der Unterhaltsrückgriff ab Mitte 2019 durch das Finanzamt erfolgen soll.
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- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2017
- 5.aÄnderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion DIE LINKE -Zur Vorlage · 18/0044 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Vorlage 18/0044 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus allen Ausschussmandaten zum 31. Dezember 2017.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die personelle Zusammensetzung in mehreren Gremien neu zu regeln. Im Haupt- und Finanzausschuss soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Im Rechnungsprüfungsausschuss wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied neu besetzt. Für den Stadtplanungs- und Bauausschuss ist die Ernennung eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied sowie eines sachkundigen Bürgers zum stellvertretenden Mitglied vorgesehen. Ebenso wird für den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Durch diese personellen Änderungen verschieben sich die Mitgliederzahlen in den betroffenen Ausschüssen. Im Stadtplanungs- und Bauausschuss reduziert sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder von 12 auf 11, während die Anzahl der ordentlichen sachkundigen Bürger von 1 auf 2 steigt. Im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung verringert sich die Zahl der ordentlichen Ratsmitglieder von 8 auf 7, während die Anzahl der ordentlichen sachkundigen Bürger von 5 auf 6 ansteigt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Umbesetzungen werden nicht ausgewiesen.
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- 5.bÄnderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 18/0055 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0055 der Stadt Gladbeck sieht eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses vor. Hintergrund ist der Ausscheiden eines beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss, welches die Gladbecker Gymnasien vertrat. Da die betreffende Person in den Ruhestand gegangen ist, ist eine Neubesetzung der Vertretung erforderlich.
In Abstimmung mit den Gladbecker Gymnasien wurde vorgeschlagen, ein neues Mitglied für den Schulausschuss zu benennen, welches die notwendigen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt. Der Entwurf sieht vor, dass ein Nachfolger als Vertreter der Gymnasien zum beratenden Mitglied im Schulausschuss ernannt wird.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bilden § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Letzterer regelt, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Entscheidung über die Neubesetzung liegt beim Rat.
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- 6Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern -Zur Vorlage · 18/0045 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0045 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates zum 31. Dezember 2017. Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Vertretung des Trägers dazu berechtigt, auf Vorschlag der ursprünglichen Vorschlagsgruppe einen Nachfolger zu bestimmen.
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für die Nachbesetzung der ordentlichen Mitgliedschaft ein Ratsmitglied vorgeschlagen, welches zuvor als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse tätig war. Für die Position des stellvertretenden Mitglieds schlägt die Fraktion ebenfalls ein Ratsmitglied vor, nachdem dieses sein bisheriges Mandat als stellvertretendes Mitglied für die SBIG-Ratsfraktion niedergelegt hat. Die SBIG-Ratsfraktion wird im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Nachfolger für die stellvertretende Vertretung benennen.
Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie zweier stellvertretender Mitglieder vor. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse verzeichnet.
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- 7Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH - Wahl einer Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 18/0042 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0042 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Neubesetzung eines Vertretungspostens der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH vor. Hintergrund der Vorlage ist der Weggang der bisherigen Vertreterin, die im Sommer 2017 eine neue Position beim Regionalverband Ruhrgebiet angetreten hat.
Die Verwaltung schlägt vor, die seit dem 1. Januar 2018 im Dienst der Stadt befindliche Beigeordnete als Nachfolgerin zu benennen. Die Vertretung soll für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Rates erfolgen. Als Stellvertreterin für den Fall einer Verhinderung wird der städtische Rechtsdirektor vorgeschlagen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelungen sind die bestellten Vertreter dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt in den entsprechenden Gremien zu verfolgen und dabei an die Beschlüsse des Rates sowie der zuständigen Ausschüsse gebunden zu sein.
Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Entwurf sieht die formale Benennung der Beigeordneten als Vertreterin der Stadt Gladbeck vor.
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- 8Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) - Bestellung einer Stellvertreterin in der Gesellschafterversammlung -Zur Vorlage · 18/0043 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0043 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung eines Vertretungspostens in der Gesellschafterversammlung der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). Hintergrund der Vorlage ist die Vakanz der bisherigen Stellvertreterin, einer ehemaligen Beigeordneten der Stadt, die im Sommer 2017 zum Regionalverband Ruhrgebiet gewechselt ist.
Die Verwaltung schlägt vor, den Stadtkämmerer als Stellvertreter der Stadt Gladbeck in die Gesellschafterversammlung der ELE zu bestellen. Die Durchführung dieser Bestellung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Wahl durch den Rat nach den geltenden Verfahrensregeln für Abstimmungen erfolgt. Dabei gilt eine Person als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle, dass kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht, ist eine engere Wahl zwischen den beiden am höchsten gewerteten Personen durchzuführen.
Mit der Neubesetzung der Stellvertretung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Sitzung des Rates vorgesehen.
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- 9WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH - Bestellung eines Vertreters in den Aufsichtsrat -Zur Vorlage · 18/0056 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Gesellschafterin der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Das Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur im nördlichen Ruhrgebiet. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus bis zu 20 Mitgliedern, wobei unter anderem die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen vertreten sind. Jedes dieser Aufsichtsratsmitglieder verfügt über einen Vertreter.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 18/0056 wird eine Neubesetzung der Vertretung vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Gladbeck hatte in einer Sitzung im Juli 2014 den Ersten Beigeordneten als Vertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Nun wird vorgeschlagen, anstelle dieser Person den Leiter der Wirtschaftsförderung als Vertreter zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, den Leiter der Wirtschaftsförderung als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung der WiN Emscher-Lippe - Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH zur Berufung vorzuschlagen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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- 10Änderung der Vertretungsregelung für die Gladbecker SchiedsamtsbezirkeZur Vorlage · 18/0064 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0064 sieht eine Änderung der Vertretungsregelung für die drei Schiedsamtsbezirke in Gladbeck vor. Das Stadtgebiet ist derzeit in die Bezirke I (Zweckel/Rentfort), II (Mitte/Ellinghorst) und III (Butendorf/Brauck) unterteilt. Bisher wurde für jeden dieser Bezirke jeweils eine ordentliche und eine stellvertretende Schiedsperson bestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, künftig auf die Positionen der stellvertretenden Schiedspersonen zu verzichten. Als Begründung wird angeführt, dass die Stellvertreter aufgrund geringer Fallzahlen – im Durchschnitt weniger als elf Fälle pro Jahr und Bezirk zwischen 2012 und 2016 – Schiedsverfahren nur sehr selten oder gar nicht übernehmen. Da die Teilnahme an Fortbildungen dennoch erforderlich bleibt, das Fachwissen aber kaum Anwendung findet, soll eine gegenseitige Vertretung der ordentlichen Schiedspersonen etabliert werden. Dabei soll der Bezirk I durch den Bezirk II, der Bezirk II durch den Bezirk III und der Bezirk III durch den Bezirk I vertreten werden.
Das Amtsgericht befürwortet diese Neuregelung. Auch die amtierenden Schiedspersonen äußerten keine Bedenken gegen die Umsetzung. Der Entwurf sieht vor, dass die amtierende stellvertretende Schiedsperson im Bezirk III ihre Funktion noch bis zum Ende der Amtszeit im Juni 2019 ausübt. Durch die Neuregelung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 11Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.09.2017Zur Vorlage · 18/0035 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0035 des Amts für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme des Controllingberichts zum Haushaltssanierungsplan zum Stand 30. September 2017. Im Rahmen der Berichtspflichten des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ ist die Stadt Gladbeck verpflichtet, der Bezirksregierung Münster vierteljährlich umfassend über den Umsetzungsstand des Sanierungsplans zu informieren. Der entsprechende Bericht wurde der Bezirksregierung bereits am 4. Dezember 2017 übermittelt.
Der Bericht umfasst Angaben zur Entwicklung des laufenden Haushalts für das Jahr 2017 sowie zur Umsetzung der entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen. Zusätzlich sind Unterlagen beigefügt, die im Rahmen des Genehmigungsantrages zum Haushalt 2018 zur Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes eingereicht wurden. Die Vorlage beinhaltet zudem verschiedene Anlagen, darunter eine Plan-Ist-Analyse der Maßnahmen sowie Berichte zu spezifischen Einzelmaßnahmen, wie etwa zur Steuerung von Lichtsignalanlagen, zum Bereich Sport sowie zum Heisenberg-Gymnasium.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Controllingbericht sowie die noch ausstehende Stellungnahme der Bezirksregierung Münster zur Kenntnis nimmt. Die Rückmeldung der Bezirksregierung wird für die vierte Kalenderwoche erwartet und nach deren Eingang vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Vorlage werden nicht ausgewiesen.
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Hauptdokument|20180112091134-4|20180129144434|20180112091132-2|20180112091133-3|20180112091131-1|20180112091130-0|20180112091134-7|20180112091134-6|20180112091136-8|20180112091134-5
- 12Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Liste 5- gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 18/0053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0053 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage basiert auf der Grundlage des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den Angaben in der Zusammenstellung belaufen sich die betroffenen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan, dokumentiert in der sogenannten Liste 5, auf einen Gesamtwert von 98.600 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen sind der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Bereitstellung dieser Mittel für das Haushaltsjahr 2017 zustimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 13Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4a und 4b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 18/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0034 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017. Die Vorlage umfasst die sogenannten Listen 4a und 4b.
Die Grundlage für diese Vorlage bildet § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung sind unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung legt hierzu eine entsprechende Aufstellung vor, die die entsprechenden Finanzbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres dokumentiert.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat dazu angehalten, die Zusammenstellung der genannten Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den aktuellen Haushalt hervor. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 14Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1a und 1b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 18/0036 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0036 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Dokumentation umfasst die Listen 1a und 1b, welche die entsprechenden finanziellen Bewegungen detailliert aufführen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine Vorberatung und Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss war für die Sitzung am 5. Februar 2018 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 7. Februar 2018 angesetzt war. Finanzielle Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme der Liste werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck vom 13.06.2017Zur Vorlage · 18/0069 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0069 befasst sich mit der Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck. Die Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. beantragt hierfür die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2018. Die geplanten Termine umfassen den Ostermarkt am 25. März, das Street Food & Music Festival am 6. Mai, das Appeltatenfest am 2. September sowie den Nikolausmarkt am 9. Dezember. Die Verkaufszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten. Als Grundlage für den Antrag werden Passantenfrequenzmessungen aus dem Jahr 2016 angeführt.
Die Anhörung der beteiligten Verbände und Kirchen ist weitgehend abgeschlossen, wobei lediglich die Gespräche mit der Gewerkschaft Verdi Region Emscher-Lippe Süd noch andauern. Die Verwaltung schlägt die Annahme der beigefügten Änderungsverordnung vor. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
Der zweite Teil der Vorlage enthält strukturelle Bestandteile eines investiven Finanzplans, der Einzahlungen und Auszahlungen wie Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand umfasst. Die Vorlage sieht zudem die Vorbereitung eines Beschlusses in einem zu definierenden Gremium vor, wobei die Entscheidung über den genauen Termin und das zuständige Gremium noch ausstehend ist. Ein nicht-öffentlicher Teil der Beratung wird als Möglichkeit aufgeführt.
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Hauptdokument|20180125154910-0|20180125154910-1|20180125154911-2|20180125154911-3|20180125154911-4|20180125154912-5|20180205144610
- 16Grundsteuer: Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der EinheitsbewertungZur Vorlage · 18/0065 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0065 des Amtes für kommunale Finanzen informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die laufenden Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Grundsteuer. Gegenstand der Information ist die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich mit der Frage der Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen befasst.
Hintergrund der rechtlichen Prüfung ist, dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland weiterhin auf Basis von Einheitswerten bewertet werden, die den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 entsprechen. Eine Neubewertung der Grundstücke wurde bislang nicht durchgeführt. Ein Entwurf für ein neues Bewertungsgesetz wurde bereits Ende 2016 durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht, wobei eine aufkommensneutrale Reform angestrebt wird. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde aufgrund einer Vorlage des Bundesfinanzhofs eingeleitet, um zu prüfen, ob die bestehenden Einheitswerte mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar sind. Eine Entscheidung des Gerichts wird frühestens für März erwartet.
Der Ausschuss wird in der Sitzung am 5. Februar 2018 mündlich über diesen Sachstand informiert. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts vor. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 17Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vom 15.12.2011 und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) vom 13.11.2012 hier: Erteilung einer Erlaubnis nach dem Ende der Übergangsfrist für Spielhallen - SachstandsberichtZur Vorlage · 18/0062 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 18/0062 befasst sich mit dem Sachstand zur Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Dezember 2017 ist für den Betrieb eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich, wobei ein Mindestabstand von 350 Metern zwischen den Spielhallen gilt. Im Gladbecker Stadtgebiet waren zum 15. Januar 2018 insgesamt 25 Spielhallen an zehn Standorten registriert. Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer stiegen im Zeitraum von 2012 bis 2017 von 1.013.362 Euro auf 1.644.555 Euro. Während für sechs Spielhallen bereits Erlaubnisse vorliegen, wurden für drei weitere Standorte befristete Erlaubnisse bis zum 31. Dezember 2019 erteilt. Für einen weiteren Standort wird eine Entscheidung bis Ende Februar erwartet. Bei räumlicher Konkurrenz kann jeweils nur eine Spielhalle die Erlaubnis erhalten.
Im Rahmen der Umsetzung von Schließungsverfügungen im Kreis Recklinghausen haben sich die Ordnungsämter und die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen darauf verständigt, bei fehlender Erlaubnis Ordnungsverfügungen ohne sofortige Vollziehung oder Zwangsmittel zu erlassen, um Prozessrisiken und Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Für die Stadt Gladbeck werden bei zehn geplanten Schließungen im Jahr 2018 einmalige Mindereinnahmen bei der Vergnügungssteuer von etwa 400.000 Euro prognostiziert, die sich langfristig auf bis zu 750.000 Euro erhöhen könnten. Ab dem 1. Januar 2018 steigt der Vergnügungssteuersatz für Geldspielgeräte von 20 % auf 22 %. Unmittelbare Mindereinnahmen werden aufgrund der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln zunächst nicht erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 18Luftbelastung in GladbeckZur Vorlage · 18/0068 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0068 des Amtes für Planen, Bauen und Umwelt dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die aktuelle Luftbelastung in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die Berichterstattung über die Absicht der EU-Kommission, gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einzureichen, da Grenzwerte bei der Luftverschmutzung überschritten werden.
Der Stadtbaurat legt dem Ausschuss Informationen zu den gegenwärtigen Luftbelastungen in der Stadt sowie zu den daraus resultierenden Auswirkungen vor. Die Details zu den aktuellen Werten und deren Konsequenzen sollen im Rahmen der Sitzung mündlich erläutert werden. Mit der Vorlage wird der Ausschuss gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 19100 Jahre Stadt Gladbeck - Stadtjubiläum 2019Zur Vorlage · 18/0071 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadtverwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die Planung zum 100-jährigen Stadtjubiläum von Gladbeck im Jahr 2019 informiert. Es ist beabsichtigt, das Jubiläumsjahr nicht durch eine einzelne Festwoche, sondern durch ein ganzjähriges Programm an Aktivitäten zu gestalten. Während der eigentliche Geburtstag auf den 21. Juli 2019 fällt, sollen die Hauptfeierlichkeiten, an denen auch Vertreter der Partnerstädte teilnehmen sollen, im September 2019 im Rahmen des Stadtfestes stattfinden. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung erstellt hierzu einen sogenannten Jubiläums-Fahrplan.
In die Planung fließen bereits verschiedene Projektideen aus der Stadtgesellschaft ein. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung steht im Austausch mit Vertretern aus den Bereichen Soziales, Jugend, Kunst und Kultur sowie mit der Seniorenberatung und dem Jugendrat. Auch Institutionen wie die Musikschule, die Jugendkunstschule, die Volkshochschule, die Bücherei sowie das Archiv und Museum sowie lokale Schulen bereiten eigene Projekte vor. Ergänzt wird das Jahr 2019 durch weitere Jubiläen, darunter das 125-jährige Bestehen der Feuerwehr, das 40-jährige Jubiläum des Seniorenbeirats sowie das 100-jährige Bestehen der AWO und des Schachvereins Gladbeck 19/23 e.V. Zudem plant das Unternehmen Klingenburg ein Firmenjubiläum.
Für die Umsetzung sind Haushaltsmittel vorgesehen. Für die Programmgestaltung im Jahr 2019 sind 150.000 Euro sowie 10.000 Euro für die Nachbereitung eingeplant. Für das Marketing im Jahr 2018 stehen 30.000 Euro zur Verfügung. Zudem sind Mittel für Publikationen und Ausstellungen des Archivs und Museums für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen.
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- 20Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2017 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 18/0063 · Beschlussvorlage
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In der vorliegenden Beschlussvorlage 18/0063 der Stadt Gladbeck geht es um die Vorlage einer Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2017. Die Vorlage wurde von der Geschäftsstelle Rat und Bürger erstellt und war für die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Februar 2018 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist das sogenannte Beschlusscontrolling. Damit wird eine Übersicht über die im genannten Zeitraum getroffenen Entscheidungen der kommunalen Gremien vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss die beigefügte Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2017 zur Kenntnis nimmt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Veränderungen bei Erträgen oder Aufwendungen in der Ergebnisrechnung noch im investiven Finanzplan zu verzeichnen. Die Vorlage dient somit der Information des Ausschusses über den Stand der getroffenen Beschlüsse im Bereich des Beschlusscontrollings.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.12.2017nicht öffentlich
- 26Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck-Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 27Verleihung der Ehrenplakette der Stadt Gladbecknicht öffentlich
- 28.aAusnahme von der Wiederbesetzungssperre für eine Planstelle im Ingenieuramtnicht öffentlich
- 28.bAusnahme von der Wiederbesetzungssperre für drei Planstellen im Amt für kommunale Finanzennicht öffentlich
- 29Besetzung der Planstelle 'Leitung des Amtes für Planen, Bauen, Umwelt'nicht öffentlich
- 30Beschlusscontrolling /Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2017 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich