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Mitteilungsvorlage

Grundsteuer: Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung

18/0065

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 18/0065 des Amtes für kommunale Finanzen informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die laufenden Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für die Grundsteuer. Gegenstand der Information ist die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich mit der Frage der Gleichbehandlung von Steuerpflichtigen befasst.

Hintergrund der rechtlichen Prüfung ist, dass die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland weiterhin auf Basis von Einheitswerten bewertet werden, die den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 entsprechen. Eine Neubewertung der Grundstücke wurde bislang nicht durchgeführt. Ein Entwurf für ein neues Bewertungsgesetz wurde bereits Ende 2016 durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht, wobei eine aufkommensneutrale Reform angestrebt wird. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde aufgrund einer Vorlage des Bundesfinanzhofs eingeleitet, um zu prüfen, ob die bestehenden Einheitswerte mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar sind. Eine Entscheidung des Gerichts wird frühestens für März erwartet.

Der Ausschuss wird in der Sitzung am 5. Februar 2018 mündlich über diesen Sachstand informiert. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die Kenntnisnahme des Berichts vor. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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