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Beschlussvorlage

Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH - Wahl einer Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung -

18/0042 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0042 der Geschäftsstelle Rat und Bürger sieht die Neubesetzung eines Vertretungspostens der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH vor. Hintergrund der Vorlage ist der Weggang der bisherigen Vertreterin, die im Sommer 2017 eine neue Position beim Regionalverband Ruhrgebiet angetreten hat.

Die Verwaltung schlägt vor, die seit dem 1. Januar 2018 im Dienst der Stadt befindliche Beigeordnete als Nachfolgerin zu benennen. Die Vertretung soll für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Rates erfolgen. Als Stellvertreterin für den Fall einer Verhinderung wird der städtische Rechtsdirektor vorgeschlagen.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter in Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Regelungen sind die bestellten Vertreter dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt in den entsprechenden Gremien zu verfolgen und dabei an die Beschlüsse des Rates sowie der zuständigen Ausschüsse gebunden zu sein.

Mit der Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt. Der Entwurf sieht die formale Benennung der Beigeordneten als Vertreterin der Stadt Gladbeck vor.

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