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Mitteilungsvorlage

Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vom 15.12.2011 und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) vom 13.11.2012 hier: Erteilung einer Erlaubnis nach dem Ende der Übergangsfrist für Spielhallen - Sachstandsbericht

18/0062

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 18/0062 befasst sich mit dem Sachstand zur Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Dezember 2017 ist für den Betrieb eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich, wobei ein Mindestabstand von 350 Metern zwischen den Spielhallen gilt. Im Gladbecker Stadtgebiet waren zum 15. Januar 2018 insgesamt 25 Spielhallen an zehn Standorten registriert. Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer stiegen im Zeitraum von 2012 bis 2017 von 1.013.362 Euro auf 1.644.555 Euro. Während für sechs Spielhallen bereits Erlaubnisse vorliegen, wurden für drei weitere Standorte befristete Erlaubnisse bis zum 31. Dezember 2019 erteilt. Für einen weiteren Standort wird eine Entscheidung bis Ende Februar erwartet. Bei räumlicher Konkurrenz kann jeweils nur eine Spielhalle die Erlaubnis erhalten.

Im Rahmen der Umsetzung von Schließungsverfügungen im Kreis Recklinghausen haben sich die Ordnungsämter und die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen darauf verständigt, bei fehlender Erlaubnis Ordnungsverfügungen ohne sofortige Vollziehung oder Zwangsmittel zu erlassen, um Prozessrisiken und Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Für die Stadt Gladbeck werden bei zehn geplanten Schließungen im Jahr 2018 einmalige Mindereinnahmen bei der Vergnügungssteuer von etwa 400.000 Euro prognostiziert, die sich langfristig auf bis zu 750.000 Euro erhöhen könnten. Ab dem 1. Januar 2018 steigt der Vergnügungssteuersatz für Geldspielgeräte von 20 % auf 22 %. Unmittelbare Mindereinnahmen werden aufgrund der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln zunächst nicht erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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