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Beschlussvorlage

Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck vom 13.06.2017

18/0069 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0069 befasst sich mit der Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Gladbeck. Die Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. beantragt hierfür die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen für das Jahr 2018. Die geplanten Termine umfassen den Ostermarkt am 25. März, das Street Food & Music Festival am 6. Mai, das Appeltatenfest am 2. September sowie den Nikolausmarkt am 9. Dezember. Die Verkaufszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten. Als Grundlage für den Antrag werden Passantenfrequenzmessungen aus dem Jahr 2016 angeführt.

Die Anhörung der beteiligten Verbände und Kirchen ist weitgehend abgeschlossen, wobei lediglich die Gespräche mit der Gewerkschaft Verdi Region Emscher-Lippe Süd noch andauern. Die Verwaltung schlägt die Annahme der beigefügten Änderungsverordnung vor. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.

Der zweite Teil der Vorlage enthält strukturelle Bestandteile eines investiven Finanzplans, der Einzahlungen und Auszahlungen wie Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand umfasst. Die Vorlage sieht zudem die Vorbereitung eines Beschlusses in einem zu definierenden Gremium vor, wobei die Entscheidung über den genauen Termin und das zuständige Gremium noch ausstehend ist. Ein nicht-öffentlicher Teil der Beratung wird als Möglichkeit aufgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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