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Beschlussvorlage

Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -

18/0055 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0055 der Stadt Gladbeck sieht eine Änderung der Besetzung des Schulausschusses vor. Hintergrund ist der Ausscheiden eines beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss, welches die Gladbecker Gymnasien vertrat. Da die betreffende Person in den Ruhestand gegangen ist, ist eine Neubesetzung der Vertretung erforderlich.

In Abstimmung mit den Gladbecker Gymnasien wurde vorgeschlagen, ein neues Mitglied für den Schulausschuss zu benennen, welches die notwendigen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt. Der Entwurf sieht vor, dass ein Nachfolger als Vertreter der Gymnasien zum beratenden Mitglied im Schulausschuss ernannt wird.

Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bilden § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Letzterer regelt, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Entscheidung über die Neubesetzung liegt beim Rat.

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