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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern -

18/0045 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0045 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates zum 31. Dezember 2017. Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall die Vertretung des Trägers dazu berechtigt, auf Vorschlag der ursprünglichen Vorschlagsgruppe einen Nachfolger zu bestimmen.

Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für die Nachbesetzung der ordentlichen Mitgliedschaft ein Ratsmitglied vorgeschlagen, welches zuvor als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse tätig war. Für die Position des stellvertretenden Mitglieds schlägt die Fraktion ebenfalls ein Ratsmitglied vor, nachdem dieses sein bisheriges Mandat als stellvertretendes Mitglied für die SBIG-Ratsfraktion niedergelegt hat. Die SBIG-Ratsfraktion wird im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Nachfolger für die stellvertretende Vertretung benennen.

Der Beschlussentwurf sieht die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie zweier stellvertretender Mitglieder vor. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse verzeichnet.

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